Sonntag, 18. September 2016

Erklärung meines Hungerstreiks

Am 9. August habe ich Bescheid bekommen, dass die Richterin Ines Walther eine Einstellung des Verfahrens gegen mich gemäß § 153 a StPO anregen will. Der Vorschlag war für mich eine Geldauflage in Höhe von nur 1 000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zu zahlen (im Strafbefehl waren es 17 500 Euro). Dagegen versprach man mir, dass das gegen mich geführte Verfahren weder im Führungszeugnis noch im Bundeszentralregister erscheinen würde und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auferlegt würden.
Am 11. August, nach Bekanntmachung mit § 153 a lehnte ich den Vorschlag ab mit der Begründung, dass ich sowohl aus prinzipiellen, als auch aus pragmatischen Gründen nicht begangene Vergehen auf mich nicht nehmen konnte.
Ich teilte mit, dass ich eventuelle Kompromisse nur bezüglich meinen künftigen Aktivitäten und nur in Verbindung mit der Freilassung meiner ungarischen Kontakte und der Wiederherstellung meines Rechts auf privates Leben überlegen könnte.
Der Vorschlag bestätigte meine Vorstellungen, dass es in diesem Strafverfahren nicht um Rechtsprechung, sondern um die Löschung meines Blogs geht und dass es unbedingt mit einem Beschluss oder Urteil gegen mich enden soll, das die Löschung meines Blogs vorsieht (in § 153 a nennt man das „Beseitigung des öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung“ durch „Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens durch eine bestimmte Leistung“) und die Richterin unter starkem Druck war, das schnell und still zu vollziehen. Der Einstellungsvorschlag sollte das beste sein, was mir die Drahtzieher des Verfahrens anbieten konnten – er enthielt Bonus für mich für die Vermeidung der Hauptverhandlungen.
Nach meiner Absage wusste ich, dass man den nächsten Zug gegen mich sehr bald machen würde. Am 6. September bekam ich die Ladung des Gerichts zu  Hauptverhandlungen am 28. Oktober um 10:00 Uhr. Also die Richterin Walther hat auch das Legalitätsprinzip verstoßen. Offensichtlich ist der Sklavenhaltungsstaat Deutschland entschlossen, um jeden Preis die Löschung meines Blogs zu erzwingen.
Am 13. September besuchte ich das Amtsgericht Leipzig für Akteneinsicht. Das meist Beeindruckende war, dass nach meiner Stellungnahme vom 16. Juni mit ihrer Ergänzung vom 11. Juli nur die Unterlagen, die ich bekommen und geschickt hatte – also der Einstellungsvorschlag der Richterin mit der entsprechenden Verfügung und meine Antwort, zu sehen waren. Da ich den Einstellungsvorschlag auf der Grundlage vom § 153 a als Nachweis für die eigentliche Ablehnung meiner Beweise bei der Richterin betrachte, fragte ich nach den Unterlagen, mit denen sie und der Staatsanwalt meine Beweise zurückgewiesen hatten. Man sagte mir, dass beide keine Stellung zu ihnen noch genommen hatten und der Einstellungsvorschlag kein Beweis für eine Ablehnung war. Das ist Pro-forma richtig – im Einstellungsvorschlag schreibt die Richterin, dass sie meine Stellungnahme zur Kenntnis genommen hat, was eine völlig neutrale Äußerung ist. Ich kann aber nicht begreifen, warum sie, einen Monat nach dem Erhalt meiner Stellungnahme und Beweise, mir eine mildere Strafe vorschlägt, ohne sie überprüft zu haben. Und wenn ich, wie ich verstanden habe, erst bei den Hauptverhandlungen erfahre, ob meine Beweise ausreichend sind, wie kann ich eventuell gleich nachholen? Ich glaube auch nicht, dass die Richterin mir den Einstellungsvorschlag nach § 153 a machen würde, ohne die Frage mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt zu haben, aber in der Akte war auch nichts davon. Hauptsache ist aber, dass mit der Anordnung der Hauptverhandlungen die Richterin Walther den Kern meiner Verteidigungsstrategie  - dass wegen der Rechtsverletzungen das ganze Strafverfahren rechtswidrig ist und muss eingestellt werden, zurückgeworfen hatte, die Begründungen aber dazu aus irgendwelchen Gründen nicht bekannt macht. Wenn die Richterin die Forderung des Angeklagten und des Verteidigers für Einstellung des Strafverfahrens verweigert, muss sie ihre Begründung dazu geben spätestens mit der Ernennung des nächsten Schrittes des Strafverfahrens. Die Richterin Walther hat Artikel 6, Par. 3 Punkt (b) der Europäischen Konvention für Menschenrechte („die Konvention“) verletzt, da sie mir nicht ausreichende Zeit und Gelegenheit gibt, mich mit der Begründung ihrer Absage auseinanderzusetzen.
Ich muss feststellen, dass die Richterin und der Staatsanwalt ihre schriftliche Kommunikationen in meiner Sache minimiert haben und die Folge für mich ist, dass trotz der erlaubten Akteneinsichten die Strafsache für mich undurchsichtig geworden ist, was an sich auch eine Verletzung vom Artikel 6, Par. 3 Punkt (b) ist. Offensichtlich bevorzugen die deutschen Magistrate im Dunkeln zu arbeiten und die Angeklagten im Dunkeln zu lassen. Übrigens, ähnliche Methoden benutzten die nazistischen Richter, die die Strafverfahren gegen „Die Rote Kapelle“ leiteten – die Angeklagten bekamen die Akten erst am Abend vor den Gerichtssitzungen. Und anscheinend rechnet die Richterin auch damit, dass wenn ich am 28. Oktober Die Argumente für die Nichteinstellung des Strafverfahrens und das Urteil mit der Anweisung zur Löschung des Blogs bekomme, werden Sie niemals erfahren, mit welchen „Argumenten“ sie meine Stellungnahme und Beweise zurückgewiesen hat.     
Ich finde sehr beunruhigend das gesagte zu mir, dass das Gericht mir in dieser Sache keine Informationen liefern wird, was auch die reelle bisherige Lage reflektiert. Was die Kontrollprotokolle, die Meldelisten und die Ausweiskopien der Frauen angeht (sie fehlen weiter von der Akte), ist verständlich – die bestehen nicht, weil man niemals die vom KHK Keetman und von Jens Kottke erwähnten und beschriebenen Kontrollmaßnahmen getroffen hat. Aber wenn Sie sich erinnern, habe ich in meinem Schriftsatz nicht wenige andere Informationen und Unterlagen gefordert, von denen bis jetzt ohne irgendwelche Erklärung nicht eine geliefert wurde. Ich erwähne hier nur zwei von Ihnen.
Zuerst sind das die Personalien der Gesellschafter der Phönix GmbH. Schon die Zeugenvernehmung von Jens Kottke musste angeben, wem die Bordellwohnungen gehören, in welcher Qualität Jens Kottke seine Tätigkeit ausübt und die Vollmacht dazu. Das hat man aber absichtlich nicht gemacht, damit die machtvollen Menschenhändler anonym bleiben. Und die Namen, Geburtsdaten und Wohnorte der Gesellschafter einer GmbH sind in seinen Gesellschafterlisten als Anhänge zum Handelsregister zu finden.
Mit der Verweigerung der Gesellschafterliste der Phönix GmbH hat man mir die Ausübung meines gesetzlichen Rechts als Angeklagter auf einen unabhängigen und unparteiischen Richter und meines Ablehnungsrechts (geregelt durch Artikel 6 der Konvention und durch die §§ 22 – 32 StPO) verweigert.  Die Befangenheit des Gerichts ist in meinem Fall ein akutes Problem, denn nach den Ermittlungen des Landesverfassungsschutzes in Verbindung mit der Sachsenaffäre waren mehrere Magistrate vom Amtsgericht Leipzig in Prostitution (Frauenhandel), Immobilienspekulationen und in Verbindungen zur Organisierten Kriminalität eingewickelt. Die Gesellschafter der Phönix GmbH haben die meisten der Wohnungen durch Immobilienspekulationen bekommen und die einzige mir von der Presse bekannten Person, die durch Spekulationen Immobilien in Leipzig erworben hat, ist ein ehemaliger Vizepräsident des Amtsgerichts Leipzig. Die Geheimhaltung der Akten von der Sachsenaffäre, die Unterbrechung der Ermittlungen und die Repressalien gegenüber den Ermittlern bei den sächsischen Behörden (unterstützt bei den Bundesbehörden) stellt eine grobe und massenhafte Verletzung des Rechts auf unabhängige und unparteiischen Richter von vielen Angeklagten dieses Gerichts dar.    
Zweitens kommt meine unbeantwortete Anfrage über den Status als Informant des Sittendezernats von Jens Kottke. Diese Frage habe ich schon aufgeklärt, es fehlt die offizielle Bestätigung, die nur durch Gerichtswege kommen kann. Wenn ein Polizeiinformant Strafanzeigen einreicht, muss er und seine Vorsitzenden in der Polizei damit rechnen, dass sein Status aufgeklärt sein muss. Wenn Jens Kottke Polizeiinformant ist, was der eigentliche Fall ist, so sind nicht nur die Ergebnisse der „Ermittlung“ von Martin Keetman null und nichtig (sie sind sowieso null und nichtig, weil er als von mir Beschuldigter nicht gegen mich ermitteln darf), sondern ist Martin Keetman (und der leitende Polizist von Jens Kottke, wenn das nicht KHK Keetman ist) für alle seine Verbrechen gegenüber den Osteuropäerinnen direkt verantwortlich.

Die zwei von mir erwähnten Informationen sind auch von Bedeutung für den Nachweis der Richtigkeit meiner Äußerung, dass die Polizisten und Jens Kottke zum selben System gehören.
Das Gericht hat mir mein Recht nach Artikel 6, Par. 3, Punkt (d), Fragen an Belastungszeugen zu stellen und Entlastungszeugen zu laden und zu vernehmen, verweigert. Ich verstand im Gericht, dass bei den Hauptverhandlungen nur die Richterin, ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Leipzig – die selbe Staatsanwaltschaft, die rechtswidrig sowohl eine Ermittlung wegen Menschenhandel als auch eine Ermittlung gegen Jens Kottke für meine Verleumdung abgesagt hat und so mir zweimal mein meine Rechte auf Rechtsprechung und auf wirksame Beschwerde verweigert hat, und ich (über Kottke's Verteidiger bin ich nicht sicher) sein werden. Ich hatte vor Dietmar Schmidt, Ralf Oberndörfer, Martin Keetman und Jens Kottke Fragen zu stellen, aber wegen des Gerichts wird das ausfallen. In Ihrem Einstellungsvorschlag bezog sich die Richterin Walther auf die Notwendigkeit Kosten zu sparen, aber sie sollte über die Kosten des Verfahrens denken als sie den Strafbefehl unterschrieben hat. Ich habe das Recht auf 
Verteidigung, einschließlich Zeugen zu befragen, und dieses Recht ist mir wichtiger als die Kosten eines rechtswidrigen Strafverfahrens. Ich habe gemerkt, dass meine Opponenten, die alle im Menschenhandel involviert sind, alles von den Institutionen bekommen, was sie wollen. Wenn ich aber um etwas bitte, lese ich über große Prozesskosten. Ich gebe ein Beispiel dazu. Da in Ihrem Einstellungsvorschlag die Richterin erwähnt hatte, das es fraglich war, ob manche von mir genannte Zeugen ermittelbar sind, fragte ich im Gericht welche Zeugen man meinte. Ich war erstaunt zu hören, dass man damit „Lili“ meinte. Ich habe nie vorgehabt, Opfern des Menschenhandels im Verfahren zu involvieren, weil es in diesem Fall genügend Sachbeweise gibt und weil ich ihnen Probleme sparen will. Wenn es aber soweit gekommen ist, da will ich folgendes bemerken: als die Menschenhändler „Lili“ zu falschen Aussagen zwingen wollten, hat BKA die Personalien von „Lili“ von den ungarischen Behörden gefordert und bekommen; Martin Keetman hat Jens Kottke angewiesen, „Lili“ nach Leipzig zu holen damit sie „freiwillig“ aussagen kann und „Lili“ wurde nach Leipzig „freiwillig“ geliefert. Wenn ich aber „Lili“ als Zeuge einladen will, so wird das nicht machbar. Und ihre volle Personalien sind in der Sachakte. Nichts anderes prägt besser den heutigen Westen und seine Institutionen als die Doppelstandarten und die Heuchelei – mit Ausnahme der Kriegsfälle muss man für seine Brutalität und Unmenschlichkeit viel graben, was ich erfolgreich mit diesem Blog gemacht habe – deshalb will man ihn löschen.
Die Bemerkung über „Lili“ ist nicht das einzige Zeugnis für die Missachtung von dem, was ich schreibe. Schon in meinem Einspruch vom 1. Juni 2015 habe ich um die Beiziehung meiner Strafanzeige vom 22.12.2011 gebeten. In meiner Stellungnahme habe ich eine vollumfängliche Untersuchung nach dieser Strafanzeige gefordert. Doch bei meinem letzten Besuch am 13.09.2016 war diese Strafanzeige noch nicht in der Sachakte – ich habe sie danach per E-Mail geschickt. Ich habe keine Gründe zu glauben, dass man meinem Auftreten bei den Hauptverhandlungen mehr Aufmerksamkeit schenken wird, als meiner schriftlichen Stellungnahme. Ja, die Hauptverhandlungen werden protokolliert, aber das Protokoll braucht nicht die Unterschrift (die Bewilligung) des Angeklagten/des Verurteilten und in ihm wird das bleiben, was das Gericht will – das weiß ich aus eigener Erfahrung. Die totale Missachtung meiner Verteidigungshandlungen beim Gericht ist eigentlich eine Verweigerung meines Rechts auf Verteidigung nach Artikel 6, Par. 3, Punkt (c).
Nun will ich über das meist Beunruhigende von der Sachakte berichten – die Unzuverlässigkeit des Umgangs mit den Dokumenten und insbesondere des Umgangs mit den Unterlagen, die ich dem Gericht zugestellt habe. Ich habe kein Inhaltsverzeichnis gesehen in dem meine Unterlagen figurieren und beschrieben sind, was die Möglichkeit gibt, diese Unterlagen zu beseitigen oder eher zu ersetzen. Sogar meine Stellungnahme.trägt einen Stempel nur an der ersten Seite. Alle andere Seiten – einschließlich die Anlagen, die meisten von denen meine Schlüsselbeweise sind, tragen nur ihre Seitennummer ohne jegliche Stempeln, Unterschriften oder Beschreibung, was die Möglichkeit zum Missbrauch eröffnet. Ich habe keine Sicherheit, dass die von mir eingereichten Unterlagen, darunter auch meine Stellungnahme und meine Beweismitteln, ein fester Bestandteil der Sachakte sindDie Situation verschlechtert sich zusätzlich dadurch, dass sowohl die Richterin, als auch der Staatsanwalt kein einziges Kommentar zu meiner Stellungnahme geschrieben haben, die wenigstens andeutet, was in der Stellungnahme überhaupt steht. Ich fürchte, dass ist nicht zufällig.
   
Meine in diesem Artikel dargestellten Besorgnisse kann man adäquat begreifen nur wenn man den Umstand in Acht nimmt, dass:ein Richter in Deutschland sich strafbar  für Rechtsbeugung machen kann, nur wenn man ihm den Vorsatz dazu nachweisen kann, was ganz schwierig ist. In Wirklichkeit kann man ihm Vorsatz vorwerfen, nur auf Grund des Inhalts einer Unterlage, die er als Richter unbedingt lesen muss – wie z.B. die Stellungnahme des Angeklagten. Das erklärt, warum das Gericht in meinem Fall die Hauptverhandlungen vermeiden wollte. Nicht zufällig haben sowohl das Sittendezernat als auch Staatsanwaltschaft geschrieben, dass eine Ermittlung wegen Menschenhandel stattgefunden hat, obwohl sie sehr gut wussten, dass sie niemals so eine Ermittlung durchgeführt hatten. Genau wie der deutsche Gesetzgeber den Bordellbesitzern den Rechtsrahmen gegeben hat, Menschenhandel zu treiben, hat er den Richtern die Hände freigelassen, die Menschenhändler zu beschützen und Justizterror gegen jeden, der sie stört, zu üben.    

Die Richterin Ines Walther hat nicht nur alle in meiner Stellungnahme erwähnten Rechtsverletzungen gegen mich verteidigt, sondern mir alle Rechte als Angeklagter, die ich ausüben wollte, mir verweigert und damit mein Recht auf Verteidigung versagt. Damit und mit ihrer Absage die Rechtsverletzungen von der Ermittlungsphase des Verfahrens zu beseitigen, hat sie mir das Recht auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 der Konvention total verweigert. 
Ich will noch zwei meine Eindrücke von der Sachakte mitteilen - dass das Strafverfahren gegen mich eigentlich von der Staatsanwaltschaft Leipzig geleitet wird und dass ich in diesem Verfahren nicht als Subjekt und also Partei des Verfahrens behandelt werde, sondern als Objekt und also nichts. Rechtlich bin ich als Angeklagter und Verteidiger gleichgestellt mit dem Ankläger und die Richterin muss die Gesetze durchsetzen und also keine Partei nehmen, aber die Wirklichkeit einer kriminellen Diktatur ist ganz anders.  Beide Eindrücke veranschauliche ich mit dem folgenden Beispiel. Im Februar 2016 wollte die Richterin mir einen Verteidiger bestellen, aber nach negativer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft gab sie auf. Ich selbst wurde niemals nach der Bestellung eines Verteidigers befragt.
Ich habe hier schon meine Meinung über die deutschen Rechtsanwälte ausgedrückt und mit dem Reichstagsbrandprozess veranschaulicht. Dazu sind Rechtsanwälte in Deutschland gesetzlich nicht an die Anweisungen ihrer Kunden gebunden und dadurch haben sie ihre Hände frei das Vertrauen ihrer Kunden zu missbrauchen.
Einige Tage nach meinem Einspruch gegen den Strafbefehl beauftragte ich einen Leipziger Rechtsanwalt mich über die Gesetzmäßigkeit der Handlungen der Behörden zu beraten und gab ihm die Akte für paar Tage. Auf meine Frage bei der Beratung, ob er Verletzungen seitens der Behörden gemerkt hatte, sagte er, dass solche Verletzungen kein Thema in einem Verfahren sein konnten. Danach begann er aktiv seine Verteidigung anzubieten, hat betont dass er die Richterin Walther sehr gut kennt, über sie einiges erzählt und sich laut Gedanken gemacht hat, über wie viel Geld Jens Kottke verfügen könnte. Er bestand darauf, dass ich keine Äußerungen während des Prozesses mache und legte eine Verteidigungsstrategie, die meine Verurteilung nur erleichtern würde. Ich zahlte ihm was er für diese „Beratung“ wollte, weil ich den Eindruck lassen musste, dass ich ihn als Verteidiger benutzen würde – ich hatte große Schwierigkeiten Wohnung in Berlin zu finden und mir war klar, dass nur wenn ich als eine leichte Beute für die Menschenhändler aussehe, werde ich so eine bekommen, nahm aber gleich meine Verteidigung in meine eigene Hand. Jeder, der mich wirklich verteidigt, wird sich dem selben Druck und Zerstörungen aussetzen wie ich und das würde keinen Sinn für ihn haben. Die einzige gute und konstruktive Rolle die ein Rechtsanwalt in Strafverfahren wie meine unter der kriminellen Diktatur in Deutschland spielen kann, ist die eines Vermittlers. Ich brauche aber keinen Vermittler, denn ich see keinen Sinn zu verhandeln. Ich habe nichts anzubieten, denn was man mit diesem Verfahren erzielt ist die Löschung meines Blogs, was ich niemals tun werde -  dieser Blog verkörpert meine Sache und ist das Werk meines Lebens, für den ich einen enormen Preis gezahlt habe. Dazu ist dieser Blog mein einziger Schutz gegen den machtvollen kriminellen deutschen Abschaum und eine Löschung des Blogs ist das Dümmste was ich tun kann.        
Ich glaube, die Richterin wollte mir einen Verteidiger bestellen, weil sie einen Vermittler brauchte – sie würde viel lieber den Einstellungsvorschlag mir durch ihn machen als schriftlich und formell wie sie es gemacht hat.       
Vor einigen Tagen informierte ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) über die zahlreichen Verletzungen der Prozeduren in meinem Strafverfahren und bat um Monitoring meiner Strafsache. Ich hatte gelesen, dass EGMR die Rechte von Akhmed Chatayev, der angeblich hinter dem Attentat am Flughafen von Istanbul steht, als politischer Flüchtling aktiv verteidigte. Ich hoffe, dass diese Unterstützung nicht politisch, sondern nur rechtlich motiviert war und deshalb hoffe ich, dass EGMR auch zum Schutz der Opfern des Menschenhandels und von mir in meiner Sache eingreifen wird. Mal schauen.      

In meiner Stellungnahme habe ich angedeutet, dass wenn der rechtswidrige Gerichtsprozess gegen mich nicht auf die Schienen der Gesetzlichkeit gebracht wird, werde ich an ihm nicht weiter teilnehmen, weil, erstens, dieser Prozess ein Justizverbrechen gegen zum Zweck der Vernichtung meines Blogs - ein wichtiges Zeugnis für die Beteiligung der westlichen Obrigkeiten und ihrer Behörden am Massenverbrechen Menschenhandel, ist und zweitens, weil ich trotz meiner Strapazen nicht aufgegeben habe, den Opfern der Sklaverei zu helfen.

Am 10. Oktober 2016 um 00:00 Uhr beginne ich meinen unbefristeten Hungerstreik mit den folgenden Forderungen:
 
1. Vollumfängliche Untersuchung meiner Strafanzeige vom 22.12.2011, meiner Informationen, aller meiner Behauptungen, Hinweise und die im Blog beschriebenen Misshandlungen von Frauen in den Bordellwohnungen von Phönix GmbH im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Menschenhandel in voller Übereinstimmung mit den internationalen Ermittlungsstandarten. Die von mir beschuldigten Personen und Strukturen dürfen an dieser Ermittlung nicht teilnehmen;
2.Genau wie der Rechtsanwalt von Jens Kottke soll ich das Recht haben, systematische Akteneinsichten von der Ermittlung zu nehmen. Dagegen verpflichte ich mich solange die Ermittlung professionell durchgeführt wird, keine Veröffentlichungen oder irgendwelche Verbreitung von Informationen zu unternehmen. Bei Meinungsverschiedenheiten über das Verfahren wird man die Möglichkeit zulassen, die Meinung und die Zusammenarbeit von Ermittlern aus dritten Ländern zu suchen;
3.Den Frauen der ungarischen Menschenhandelsorganisation muss völlig in Übereinstimmung mit den internationalen Abkommen Sicherheit und Garantien angeboten werden, wobei ausländische und internationale Organisationen vom Anfang an daran teilnehmen müssen;
4.Bekanntmachung der Personalien aller Aktionäre von Phönix GmbH am 1. Januar 2010 und am 27.07.2015. Das ist eine Handlung, die sowieso im Rahmen des Ermittlungsverfahrens unternommen werden muss, aber ich stelle sie separat, weil ich diese Bekanntmachung zur Überprüfung von eventuellen Befangenheiten der am Gerichtsprozess beteiligten Personen und Strukturen brauche;
5.Beseitigung aller Verletzungen meiner Rechte als Angeklagter in Strafsache 204 Cs 817 Js 21379/11;
6.Wiederherstellung meines Rechts auf privates Leben, d.h. meiner Kontakte zu den mir bekannten Ungarinnen und Kontaktaufnahme zu den Frauen, deren Misshandlung ich im Blog beschrieben habe. Das ist notwendig um einen Überblick zur Situation der Ungarinnen zu haben;
7.Wiederherstellung meiner Rechte als in Deutschland ansässiger EU-Bürger.
           
Ich werde den Hungerstreik allein, in meiner Wohnung und ohne medizinische Unterstützung durchführen – ich lasse die Natur ihren eigenen Lauf nehmen.


Dieser Hungerstreik ist mein Aufruf gegen den nach dem Kalten Krieg etablierten Neokolonialismus in Osteuropa der westlichen Siegermächte und vor allem gegen die extremste Erscheinung und Folge dieses Neokolonialismus – den Menschenhandel mit Osteuropäern, vor allem mit jungen osteuropäischen Frauen, getrieben bei den westlichen Machthabern mit der Unterstützung der kolonialen Regimen in Osteuropa.