Am 26. Mai 2016 habe ich Akteneinsicht im Amtsgericht
Leipzig genommen. Es stellte sich heraus, dass keine der von mir in meinem
Schriftsatz vom 27.07.2015 befragten Informationen und Unterlagen eingegangen
war. Da 10 Monate seit dem Eingang des Schriftsatzes vergangen waren, beschloss
ich, dass diese Informationen und Unterlagen auch in der Zukunft nicht eingehen
werden und dass es höchste Zeit war, Stellung zu den Anklagen zu nehmen. Am 16.
Juni habe ich dem Amtsgericht Leipzig meine Stellungnahme mit 26 Anlagen
vorgestellt und über sie möchte ich hier erzählen.
Ich gestehe hier, dass ich vom Strafbefehl die genauen
Tatvorwürfe gegen mich nicht eindeutig verstanden habe. Zum Glück hat sie
Staatsanwalt Renger in seiner Verfügung vom 22.02.2016, obwohl nicht
vollständig und nicht ganz präzis, formuliert. Aus diesem Grund habe ich
Beweise und Hinweise vorgestellt, dass 1. in den Bordellwohnungen von Phönix
GmbH Menschenhandel und Zwangsprostitution stattfinden und 2. diese Verbrechen
von den von mir hier erwähnten Behörden – BKA, Kommissariat 24 und
Staatsanwaltschaft Leipzig toleriert und unterstützt werden. Danach nahm ich
Stellung zu den Unterlagen, die im Strafbefehl als Beweismitteln und Zeugen
bezeichnet sind. Die eigentliche Stellungnahme zu den Anklagen steht am Anfang
meiner Verteidigung, hier aber stelle ich sie erst zum Ende vor.
Beweise und Hinweise für Menschenhandel in den
Bordellwohnungen von Phönix GmbH
Mein erster Beweis für Menschenhandel in Leipzig ist das
SMS von „Lili“. Ich spare Ihnen weitere Kommentare, betone hier aber, wie in
meiner Stellungnahme, dass der Diebstahl meines Handys wegen ihm und die
bequeme Auslassung von Fragen zu ihm und zu den Ereignissen am 19. November
2009 in der Zeugenvernehmung von Jens Kottke deutlich über seine Beweiskraft
sprechen. Und ergänze wiederum, dass die Personalien zur Zeugenvernehmung von
„Lili“ beweisen, dass er von ihr geschickt wurde. Ich habe auch die hier
bekannten Kundenberichte vorgestellt, nach denen jede Ungarin mit persönlicher
Beziehung zu einem Außenseiter nicht mehr nach Leipzig gebracht wird.
Der nächste Beweis für Menschenhandel sind die Inserate
mit den 24-Stunden Arbeitstagen und mit den tabulosen Leistungen der Ungarinnen
in erotik-leipzig.com in 2011. In der schriftlichen Zeugenerklärung räumen
Rechtsanwalt & Kottke ein, dass mit den Mieterinnen
Geschäftsbesorgungsverträge geschlossen werden mit Zulassung der Werbung von
Kunden. Die Inserate in erotik-leipzig.com sind eine Erfüllung dieser Funktion
von Phönix GmbH, sie sind ihre Verantwortung und Eigentum und stellen direkte
Beweise für die Beteiligung der Firma am Menschenhandel dar, weil keine Frau
freiwillig 24 Stunden am Tag prostituiert oder tabulose Leistungen anbietet. In
einem Fall rechnet man mit der unvermeidbaren und grausamen Schlaflosigkeit der
Frauen, im anderen – mit der unvermeidlichen auf Dauer HIV Infizierung, um sie
in Gehorsamkeit zu bringen. Mit der im Blog erwähnten Jessica, d.h. mit den
schon hier angelegten negativem Kundenbericht vom 25. März 2011 über sie und
ihrem Inserat vom 27. März 2011, nach dem sie 24-Stunden zur Verfügung steht,
habe ich bewiesen, dass diese 24-Stunden Arbeitstage bei Phönix GmbH als
Strafmittel gegen die Frauen ausgenutzt werden. Mit Monica, also mit dem
negativen Bericht über ihre Ausführung und mit ihrer Sedkarte (beide auch
veröffentlicht hier), wonach sie als Anfängerin tabulose Leistungen anbietet,
wies ich darauf hin, dass diese tabulosen Leistungen gezwungen sind, nicht zu
sprechen vom Fall mit „Brigitte“, die, nachdem sie wegen Sex ohne Kondom
schwanger von einem Kunde wurde, sich in ihrer Verzweiflung vor den Kunden
offenbarte und über den Zwang hinter den Kulissen erzählte. Die Inserate der Ungarinnen werden ohne ihre Zustimmung und sogar Wissen veröffentlicht - das hat mir "Lili" gesagt, als ich bemerkte, dass ihr Arbeitstag mit einer Stunde verlängert wurde, und das bestätigt dieser Kundenbericht.
Ich habe betont, dass während Kunden- und
Zeitungsberichte für Menschenhandel keine Beweise darüber sind, sind sie auf
jeden Fall ein unbestrittener Grund für Ermittlungen, und wenn die Behörden das
nicht unternehmen, da verwandeln sie sich in Beweisen für gesetzliche
Verletzungen der Ermittlungsbehörden und deshalb darf man und muss man über sie
als Erscheinungen des Menschenhandels schreiben.
Ein anderer Beweis für Menschenhandel ist die zum Teil
von Kottke bestätigte Ausbeutung der Frauen. In seinem Kommentar vom 17. Januar
2011 bestätigt er, dass die Ungarinnen ihm 135 Euro Tagesmiete zahlen, meint
aber, dass alle Frauen ihm diese Tagesmiete zahlen. Das letzte wird aber von
„Lili“ widerrufen, die in ihrer Zeugenvernehmung zum Unterschied von den
anderen Ungarinnen behauptet, 90 Euro Tagesmiete in Leipzig gezahlt zu haben.
In Wirklichkeit zahlte sie, wie alle Ungarinnen 135 Euro, aber anscheinend
folgte sie verirrende und verschiedene von den anderen Ungarinnen Anweisungen -
sie wurde separat von den anderen vernommen.
Laut der Statistik beträgt der durchschnittliche
Monatsverdienst einer Prostituierte in Deutschland zwischen 5 000 und 8 000
Euro. Unter den deutschen Großstädten hatte Leipzig den niedrigsten Lebensstand
und der Durchschnittsverdienst einer Prostituierte hier könnte nicht viel mehr
als die untere Grenze sein. Wenn man aber eine Tagesmiete von 135 Euro für 30
Tage berechnet, bekommt man eine Monatsmiete von 4050 Euro!
Daraus stellen sich die folgenden Fragen: Welche Frauen
werden freiwillig so einen hohen Anteil ihrer Verdienste freiwillig abtreten?
Mit Sicherheit zahlten die deutschen Frauen wenigstens bis April 2010 85 Euro,
wie sie mir sagten und wenn man ihren durchschnittlichen Arbeitstag in Acht
nimmt – weniger als 8 Stunden, kann man über die 135 Euro vergessen. Welche
Frauen werden freiwillig die von der Sachakte dokumentierten 45 Euro täglich
mehr zahlen als die anderen für die selben Wohnungen? Nur diejenigen, die unter
Zwang sind. Deshalb dauerte der Arbeitstag aller unbestraften Ungarinnen 16
Stunden bis 2014 und 15 Stunden jetzt. Wenn man von Bordellwohnungen zehnfach mehr verdient als bei der Vermietung
der selben Wohnungen auf dem Immobilienmarkt, sind die Verdienste von solchen
Wohnungen Verdienste von Vermietung oder von Prostitution?
Aber das ist nicht alles. „Lili“ hatte mir gesagt, dass
die Ungarinnen den Rest nach der Miete mit ihrem „ungarischen Boss“ teilen
mussten, dessen weibliche Stimme ich bei einem.Besuch bei ihr hörte. Nach
Aussagen von Jens Kottke sind der ungarische Zuhälter und die ungarische
Menschenhandelsorganisation meine eigene Erfindung. Wenn er wirklich das meinte
und ein Mann mit Ehre wäre, würde er freiwillig die von mir befragten Ausdrücke
seiner Telefonate dem Gericht vorstellen, um zu zeigen, dass er nicht mit
Zuhältern, sondern mit den Frauen telefoniert, aber das hat er mit guten Gründen
nicht gemacht. Inzwischen habe ich schon in diesem Blog einen Kundenbericht
angelegt, nach dem wenigstens noch eine Ungarin der Meinung ist, dass sie einen
ungarischen Boss hat und dass in 2012 die ungarische Organisation einen neuen
ungarischen Boss ernannt hat. Die Existenz der ungarischen Organisation ist
sowieso deutlich zu sehen an den gleichen Arbeitstagen aller unbestraften
Ungarinnen – früher 16 Stunden, heute 15; an den großen, teuren Autos mit
Fahrern, die die Frauen transportieren und oft in Leipzig zu sehen sind; an der
Wandlung der Frauen – wie wechseln sie Bordelle und Städte jede zweite-dritte
Woche ohne Zugang zu Internet zu haben und wer treibt sie dazu – Prostituierte
leben von ihren Stammkunden; an einem Vergleich mit Annoncen des Bordells
geneva-girls.ch, wo drei von meinen ungarischen Bekannten gearbeitet haben,
nach denen mehr als die Hälfte der Frauen tabulos sind und anscheinend die
ganze Öffnungszeit von 14 Stunden durcharbeiten – in der Schweiz ist die
Kundschaft zahlungsfähiger; am schon gelöschten Portal hungarian-models.de, der
zeigte, dass diese Organisation die Frauen in der ungarischen Pornoindustrie
kontrolliert und wo etwa ein Drittel der Ungarinnen in Leipzig zu sehen waren,
am Vortrag des Leiters der Kriminalpolizei in Augsburg, die die gleiche
Struktur und Arbeitsmethoden darstellt, dazu kann es in Ungarn nicht mehr als
so eine Organisation geben,
Mit dem Einschluss des ungarischen Bosses bei Erfüllung
der Normen von 200 – 210 Euro bleiben den Ungarinnen nur etwa 15% ihres
Verdienstes – eine enorme Ausbeutung, die ohne Sklaverei und Gewalt nicht
stattfinden kann.
Inzwischen werden meine Kalkulationen hier von den
Erzählungen der bulgarischen Frau bestätigt, die gegen ihren Willen etwa 40
Tage in Bordellwohnungen annonciert in modelle-hamburg.de und
erotik-leipzig.com (also auch bei Kottke) prostituieren musste. Ich habe ihre
Erzählung zu den Hinweisen für Menschenhandel in Leipzig bezogen, weil sie eine
Strafanzeige in Bulgarien ausgestellt hat. Sie behauptete, für 40 Tage 5 000
Euro erwirtschaftet zu haben, von denen sie nur 600 (12%) bekommen habe.
Als anderen Beweis für den Menschenhandel in Leipzig habe
ich den totalen Mangel von Dokumentarspuren von der Anwesenheit der Ungarinnen
in Leipzig vorgestellt. Die Polizei in Leipzig hat es nicht geschafft, die viel
annoncierte von ihr und von Rechtsanwalt & Kottke intensive
Kontrolltätigkeit mit Kontrollprotokollen, Meldelisten und Kopien von
Ausweispapieren nachzuweisen.. Dazu hat man „Kerry“ sowieso nicht identifiziert
und die Sachakte zeigt, dass man „Lili“ mit der Hilfe von KHK Schmidt aus
Wiesbaden identifiziert hat, der anscheinend meine Informationen und Bild der
Frau und die Hilfe der ungarischen Polizei ausnutzte. Genau diese intensive
Kontrolltätigkeit war das Hauptargument, dass meine Behauptungen über
Menschenhandel unwahr waren.
In Wirklichkeit, wie schon hier erwähnt, übte
Kommissariat 24 eine intensive Kontrolltätigkeit zum Gunsten der
Menschenhändler, in dem man die Telefonate der Frauen, sowie derjenigen, die
ihnen zu helfen versuchten, abhörte. Ein Polizeidienst kann nicht gleichzeitig
Kontrolltätigkeit zum Gunst der Menschenhändler und ihrer Opfern leisten.
Beweise und Hinweise für Beihilfe zum Menschenhandel
seitens der deutschen Behörden
Meine Korrespondenz mit dem nicht existierenden Fedpol
Beamten „Beat Humbel“, die die Beteiligung vom KHK Schmidt, respektive BKA, an
diesem Betrug beweist (meine E-Mail an Beat Humbel ist schon im Artikel „Die
Strafanzeige(n)“ angelegt)), ist mein erster Beweis für Unterstützung des
Menschenhandels von BKA. Diese Korrespondenz beweist gleichzeitig, dass BKA
mich zum Zweck meiner Neutralisierung zweimal getroffen hat und dass meine
Darstellung der Gespräche mit BKA wahr ist und ich niemals nach Menschenhandel
bei BKA befragt wurde. Ich betonte, dass genau dieser Betrug mir klar machte,
dass BKA am Menschenhandel beteiligt ist.
Meine Korrespondenz mit KHK Schmidt (E-Maile und Anlagen)
ist mein zweiter Beweis für Beteiligung des BKA am Menschenhandel. Sie beweist,
dass BKA ausreichende Informationen hatte, um eine Ermittlung zu beginnen und
eigentlich nicht ermitteln wollten. Inzwischen, hielt der kanadische Polizist,
der mich in Verbindung mit KHK Schmidt setzte, nur einen Teil meiner ersten an
BKA übergebenen Information für genug gefährlich für den Menschenhandel, um
mich dem BKA auszuliefern. Danach habe ich BKA einen schweiz-spezifischen
Bericht und eine Liste mit den Bordellen in Deutschland und in der Schweiz, in
denen die Ungarinnen der Organisation tätig waren, geschickt. Meine
Korrespondenz mit BKA beweist, dass die Führungsinformation vom KHK Oberndörfer
bewusst unwahr ist, dass BKA über mein SMS Bescheid wusste, dass ich eine
persönliche Beziehung zu „Lili“ hatte (die Personalien der Frau sind da) und
das BKA niemals die Absicht gehabt hat, zu ermitteln. Diese Korrespondenz hat
KHK Schmidt begonnen um nur meine Personalien zu bekommen – er hat, wie bei den Treffen, keine einzige Frage zu
meinen Informationen gestellt, und das beweist, dass nur ich vom Interesse für
ihn war, und nicht der Menschenhandel. Ich merkte schon damals, dass KHK
Schmidt sehr stolz darauf war, mich mit meinen Personalien überlistet zu haben,
aber das war nur ein Pyrrhus Sieg – ich habe ihm gegeben das, was er auch ohne
mich bekommen würde und er gab mir darüber die Beweise für meine Kontakte mit
ihm und BKA – das, was ich am meisten brauchte.
Ich verband die E-Mail vom 16.04.2010, in der ich meine
Personalien offenbarte mit dem Brief vom 20.04.2010 meiner
Versicherungsgesellschaft, mit dem man mich über den Entzug meiner
Provisionsgarantie informiert hat um darauf hinzuweisen, dass mein Auftreten
gegen den Menschenhandel zu finanziellen Strafmaßnahmen gegen mich führte.
BKA hat keine Unterlagen, nachweisend dass der Dienst vor
der Erstellung meines Blogs etwas in Schrift über die Kontakte mit mir hatte,
dem Amtsgericht Leipzig vorgestellt. Schon vor der Bekanntmachung mit der
Sachakte habe ich hier geschrieben, dass wenn
BKA nichts in Schrift über diese Kontakte von damals hatte, ist das ein
Beweis, dass diese Kontakte gesetzwidrige Handlungen waren, über die keine
Dokumentarspuren bleiben sollten – nun ist das eine Tatsache. BKA könnte eine
Ermittlung eröffnen und gleich einem Staatsanwalt zur Einstellung vorstellen
(das ist sehr leicht machbar, wenn man die Handlungen der Staatsanwaltschaft
Leipzig in Acht nimmt), und so gleichzeitig das Legalitätsprinzip einhalten und
zugleich nichts tun. Dazu mussten sie aber dem Staatsanwalt etwas in Schrift
über mein Signal vorstellen und das ist ein Tabu des Menschenhandels. Genau
deshalb haben sie und Kommissariat 24 das Legalitätsprinzip grob verletzt und
überhaupt nicht ermittelt. Das erste Schriftstück über die Kontakte mit mir in
BKA ist die Führungsinformation vom 19.01.2011. Inzwischen, Kommissariat 24 hat
auch nichts in Schrift über die Kontakte mit BKA in Verbindung mit meinem
Auftreten von 2010. In den deutschen Behörden, die offiziell die Bekämpfung
des Menschenhandels als Aufgabe haben, wird über Menschenhandel nicht
geschrieben, sondern nur gesprochen, denn diese Strukturen haben als
Hauptaufgabe den Menschenhandel geheim zu halten.
Ich habe den Diebstahl meines Handys beschrieben und
betont, dass nur BKA von mir über das SMS Bescheid wusste, dass der
Möbelhändler mit Sicherheit mit der Polizei in Leipzig verbunden ist – Händler
von gebrauchten Gegenständen sind wertvolle Informationsquellen der Polizei für
Diebstähle, dieser hatte überhaupt keine Angst vor der Polizei und mein Handy
war wirklich wertlos.
In meiner ersten Information an BKA schrieb ich über das
Portal hungarian-models.de, über das Bordell Villa Royal
(villa-royal-muenster.de) als letzter Arbeitsort von „Lili“s Freundin Michelle
(beim ersten Treffen habe ich erwähnt, dass ich sie zu besuchen plane). Einige
Tage später verschwand „Michelle“ vom Bordell und später wurde der Inhalt
seiner Webseite, genau wie der Inhalt des Portals hungarian-models.de gelöscht
und ersetzt – die Tatsache, dass beide Domaine schon mehrere Jahre zum Verkauf
sind, beweist, dass die Tätigkeit ihrer Inhaber nichts mit dem heutigen Inhalt
dieser Domains zu tun haben. In meinem schweiz-spezifischen Bericht schrieb ich
über meine Bekannten „Kyara“ und „Regina“ und beide kamen nicht mehr zurück wie
geplant. Nach dem Betrug mit „Beat Humbel“, nach dem Diebstahl meines Handys,
nach dem Entzug meines festen Einkommens und nach diesen allen „Zwischenfällen“
wie dumm muss ich sein, um sie als Zufällen zu betrachten und nicht als
gezielte Vernichtung meiner Beweise und meiner Kontakte zu den Opfern des
Menschenhandels zu sehen und nicht zu begreifen, dass BKA dahinter stand? Und
da BKA von mir wusste, dass ich „Lili“ sie im Internet in den Bordellen in
Deutschland suchte, hat man sie nach Dänemark geschickt.
Ich habe die engen Kontakte von Jens Kottke zum
Kommissariat 24 betont und gab meine Begründungen dazu – woher sonst konnte er
wissen (sehen Sie seine Kommentare zu diesem Blog), dass 1. meine Ex-Frau eine
Strafanzeige gegen mich eingereicht hatte (zum Zeitpunkt des Kommentars war die
Sache noch bei der Polizei); 2. ich nach Kanada ausgereist war 3. schon in 2010
über meine Behauptungen gegen ihn für Menschenhandel?
Die BKA-Beamten haben mich niemals nach den Personalien
der deutschen Frau gefragt, die mir über die Gewalt gegenüber den Ungarinnen
erzählt hatte. Nur Jens Kottke konnte diese Frau identifizieren und
wahrscheinlich er hat sie „überzeugt“ ihre Aussagen nicht zu wiederholen – im
Menschenhandel stehen die Polizisten immer im Schatten hinter den Zuhältern.
Jetzt kommt das wichtigste! Laut der Sachakte
hat KHK Keetman am 17. Januar 2011 mit KHK Schmidt vom BKA gesprochen und ihn
gebeten, die Personalien von „Lili“ mitzuteilen (!), was dieser versprach. Vom
Kommentar, das Jens Kottke spät am Abend des selben Tages in diesem Blog
schrieb, sehen wir, dass er schon nur Stunden später wusste, dass „Lili“ nach
„Leipzig“ kommen würde um „freiwillig“ auszusagen (wozu sonst würde KHK Keetman
die Personalien der Frau brauchen?). Und nicht nur wusste er darüber, sondern
anscheinend hatte er die Anweisung vom Kommissariat 24 bekommen, „Lili“ nach
Leipzig zur Vernehmung „freiwillig“ zu holen, denn er handelte und hat sie angerufen
- die Aussagen der Frau bestätigen das, und eigentlich nach Leipzig
geholt. Der Zwang von „Lili“ zu zeugen
und falsche Aussagen zu geben, den ich bis jetzt nur Jens Kottke zugeschrieben
habe, scheint eine vom BKA und vom Kommissariat 24 arrangierte Aktion zu sein,
die Kottke nur ausgeführt hat. Also wir haben einen starken Hinweis, dass das
Kommissariat nicht nur ausgiebige Informationen lieferte, sondern eng mit ihm
zusammenarbeitete und ihm Anweisungen gab. Nun wird es klar, warum es kein Ermittlungsverfahren
wegen Menschenhandel gegen ihn geben kann.
Nicht nur Jens Kottke, sondern alle Schlüsselfiguren des
Menschenhandels und der Organisierten Kriminalität in Deutschland figurieren
als Informanten der Polizeistrukturen und genau durch sie kontrollieren und
verwalten die deutschen Polizeibehörden die organisierte kriminelle Tätigkeit
im Land.
Die Tatsache, dass der Beschuss, "Lili" zur Vernehmung zu holen, spätestens am 17.01.2011 getroffen wurde, während das Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel laut der Sachakte erst am 18.01.2011 "eingeleitet" wurde, ist noch ein Beweis, dass ihre Vernehmung nichts mit diesem sowieso niemals durchgeführtes Ermittlungsverfahren zu tun hat.
Die Tatsache, dass der Beschuss, "Lili" zur Vernehmung zu holen, spätestens am 17.01.2011 getroffen wurde, während das Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel laut der Sachakte erst am 18.01.2011 "eingeleitet" wurde, ist noch ein Beweis, dass ihre Vernehmung nichts mit diesem sowieso niemals durchgeführtes Ermittlungsverfahren zu tun hat.
Die „freiwilligen“ Aussagen der Frau machten sowieso
nicht klar, warum sie mich am 19.11.2009 nicht empfing, was sie antrieb
auszusagen und warum sie seit 2009 niemals nach Leipzig zurückgekommen war. Ihr
SMS aber erklärt alles.
Die Beteiligung vom BKA und KK 24 am Zwang von „Lili“ zu
falschen Aussagen beweist, dass die Zusammenarbeit zwischen den zwei
Polizeistrukturen völlig der Unterstützung des Menschenhandels unterstellt ist.
Noch eine wichtige Einzelheit: KHK Schmidt hat nach drei
Tagen, am 20.01.2011 die Personalien von „Lili“ dem Kommissariat 24 mitgeteilt.
Das bedeutet, dass er selbst diese Personalien nicht hatte (mir war nur der
erste Name der Frau bekannt) und sie nach einer internationalen Anfrage von der
ungarischen Polizei /Sicherheitsdiensten bekommen hat. Ich habe im ersten
Artikel hier geschrieben, dass nach der Übergabe meiner Personalien er so eine
Anfrage an die bulgarische Polizei/Sicherheitsdienste gemacht haben muss, denn
beim ersten Treffen demonstrierte er mir sehr gute Kenntnisse über meine
persönlichen Umstände. Offensichtlich hatte er binnen der etwa 3 vergangenen
Tage bis er mich wieder anrief und zum Treffen einlud schon meine Personalien
aus Bulgarien bekommen. Ich glaube nicht, dass die Anfragen durch offizielle
Kanäle gemacht wurden..
Das ist ein starker Hinweis für die verbrecherische
Zusammenarbeit der osteuropäischen Behörden mit den westlichen Menschenhändlern
– Behörden von neokolonialen Regimen, die sich am stillen Völkermord der
modernen Sklaverei ihrer eigenen Völker beteiligen.
Die Beteiligung der ungarischen Polizei am Menschenhandel mit den ungarischen Frauen ist aber noch ein Beweis für die Existenz der von Jens Kottke und von Martin Keetman verneinte ungarischen Menschenhandelsorganisation - Polizisten beteiligen sich als Regel niemals direkt an den Verbrechen, dass tut dir Organisierte Kriminalität.
Die Beteiligung der ungarischen Polizei am Menschenhandel mit den ungarischen Frauen ist aber noch ein Beweis für die Existenz der von Jens Kottke und von Martin Keetman verneinte ungarischen Menschenhandelsorganisation - Polizisten beteiligen sich als Regel niemals direkt an den Verbrechen, dass tut dir Organisierte Kriminalität.
Nun wird es auch klar, warum die internationale
Zusammenarbeit gegen den Menschenhandel nur auf Papier zu finden ist – weil die
internationale Zusammenarbeit zum Gunst des Menschenhandels blüht. Beide können
nicht gleichzeitig aufblühen.
Diese Zusammenarbeit ist auch ein Beweis für das Dasein
der ungarischen Menschenhandelsorganisation.
Die Beteiligung vom BKA am Zwang zu falschen Aussagen ist
ein Beweis, dass der Dienst mein SMS für vernichtet hielt und also, hinter dem
Diebstahl meines Handys stand.
Ich betonte, dass von Schlüsselbedeutung für die
Verbindung zwischen Rotlichtindustrie/Menschenhandel und Staat die Offenbarung
der Personalien der mächtigen Inhaber von Phönix GmbH ist – auch deshalb, weil
sie für die hier erwähnten Verbrechen verantwortlich sind.
Obwohl die Sachakte bezeugt, dass die Behörden genau
meinen Blog verfolgen, hat man bis jetzt keine Ermittlung wegen Menschenhandel
eingeleitet, weder auf Grundlage meiner Strafanzeigen, noch auf der Grundlage
meiner Berichte über die Misshandlungen von „Brigitte“, Bella“ und „Kerry“ und
über die Inserate mit den 24-Stunden Arbeitstagen und mit den tabulosen
Leistungen der Ungarinnen.
Ich habe die Frage gestellt, warum, wenn die ermittelnden
Behörden behaupten, dass meine Angaben unwahr sind, sie diese Angaben nicht
einfach überprüfen wollen, was nur im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen
Menschenhandel machbar ist, und so mich entlarven und zu voller Verantwortung
für meine „unwahre“ Beschuldigungen ausliefern? Weil sie sehr gut wissen, dass
meine Behauptungen wahr sind.
Stellungnahme zu den Beweismitteln und Zeugen vom
Strafbefehl
Ich werde mich kurz und mit wenigen von ihnen befassen.
Die einzige als Beweismittel im Strafbefehl bezeichnete
Unterlage, genannt „Einlassung“ ist das vom Staatsanwalt Dr. Lieber ausgefüllte
Vernehmungsformular von unserem Gespräch am 23. Juli 2012. Eigentlich ist das
weder ein Vernehmungsprotokoll noch ein Beweismittel, denn ich habe die
Unterlage nicht unterschrieben und verweigerte Angaben zur Sache zu geben aus
dem einfachen Grund, dass man mir die Tatvorwürfe gegen mich in Verletzung von
§§ 136 und 147.7 der StPO nicht angegeben hat. Dazu neben den Personalien
besagt der Text nur, dass ich der Ersteller des Blogs bin, was ich selbst
behaupte und was nicht strafbar ist.
Alleine die Tatsache, dass nach KHK Oberndörfer unser
zweiter Treffen im Juli 2010 stattgefunden hat, während die Sachakte beweist, dass
ich schon am 29.06.2010 Kanada betreten hatte, spricht deutlich von der
Glaubwürdigkeit der Führungsinformation von BKA und vom Professionalismus der
Beamten. Die einzigen völlig wahren Behauptungen sind dass BKA zwei Treffen mit
mir durchgeführt hat (trotz meinen „spärlichen“ Informationen sind die
BKA.Beamten zweimal von Wiesbaden nach Eisenach und zurück gefahren um mit mir
zu sprechen!), dass ich parallel Kontakte zu Fedpol aufgenommen hatte, dass ich
den Kontakt zu BKA über den kanadischen VB in Berlin aufnahm und dass ich
bulgarischer Staatsbürger bin. Trotzdem beweist das Schriftstück, dass BKA und
Kommissariat 24 rechtswidrig beschlossen haben, nicht zu ermitteln.
Während ich schon einige wichtige Sachbeweise für meine
Behauptungen vorgestellt habe, sind die Anklagen gegen mich nicht mit einem
einzigen Sachbeweis unterstützt.
Meine Stellungnahme
Ich habe alle Anklagen gegen mich für Verleumdung, üble
Nachrede, falscher Verdächtigung und Beleidigung zurückgewiesen mit der
Begründung, dass 1. meine Behauptungen für Menschenhandel in den
Bordellwohnungen von Phönix GmbH sowie für Beteiligung der Staatsbehörden an
diesem Menschenhandel wahr sind; 2. weil ich kein besseres Wissen zu meinen
Darstellungen und Behauptungen hatte und niemand bis heute mir so ein Wissen beigebracht hat 3. weil manche von den mir
zugeschriebenen Behauptungen ich nicht gemacht habe und 4. weil das ganze
Strafverfahren gegen mich rechtswidrig ist.
Ich habe betont, dass sich die Anklagen gegen mich auf
nachgewiesen unwahre, oft bewusst unwahre Äußerungen basieren, die nicht von
einem einzigen Sachbeweis unterstützt sind. Weder hat Kommissariat 24 die von
mir befragten Kontrollprotokolle, Meldelisten und Kopien von Ausweispapiere der
Frauen als Beweis für ihre intensive Kontrolltätigkeit vorgestellt, noch hat
BKA die nicht existierenden Protokolle
von den nicht stattgefundenen Vernehmungen und Belehrungen für besseres Wissen
während der zwei Treffen präsentiert.
Ich betonte weiter, dass in grober Verletzung des
Legalitätsprinzips und des Artikels 4 der Europäischen Konvention für
Menschenrechte weder BKA, noch die Polizei in Leipzig und die
Staatsanwaltschaft Leipzig ein Ermittlungsverfahren (EV) wegen Menschenhandel
in Verbindung mit meinen Behauptungen und Strafanzeigen durchgeführt haben und
so bewusst diese nicht überprüft haben – weil sie sehr gut wissen, dass sie
wahr sind. Wohl wissend, dass ein EV wegen Menschenhandel mit eindeutig
widerrufenden Ergebnissen die Voraussetzung für die Einleitung eine EV für
Verleumdung u.a. gegen mich ist, haben KHK Keetman und die Staatsanwaltschaft
Leipzig bewusst unwahr behauptet, dass sie ein EV wegen Menschenhandel auf der
Grundlage meiner Angaben durchgeführt haben. In der ganzen Sachakte gibt es
keine einzige Unterlage unter den angegebenen Vorgangsnummern der
Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel der zwei Behörden. Die
Ermittlungshandlungen, die KHK Keetman dem von ihm behauptete EV wegen
Menschenhandel zugeschrieben hat – die Zeugenvernehmungen der Ungarinnen,
wurden in Wirklichkeit im Rahmen des Verfahrens wegen übler Nachrede u.a. gegen
mich durchgeführt. Dem Gegenstand der Vernehmung von Jens Kottke nach – ob es
in Leipzig Menschenhandel und einen ungarischen Menschenhändlerring gibt,
müsste diese Vernehmung im Rahmen des EV wegen Menschenhandel mit Kottke als
Beschuldigter durchgeführt werden. Weil es aber so ein EV nicht gegeben hat,
wurde er im Rahmen des EV gegen mich in der ganz bequemen Rolle als Zeuge
vernommen. Auch ich musste in einem EV wegen Menschenhandel vernommen werden –
BKA hatte die ganze Zeit meine E-Mail Adresse und ich war leicht zu finden,
aber es gab kein Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel überhaupt.
Nicht nur wurde das Ermittlungsverfahren gegen mich
rechtswidrig eingeleitet, aber es wurde auch rechtswidrig genau von den selben
Beamten durchgeführt, die ich in meinem Blog an Beihilfe zum Menschenhandel
beschuldigt habe, was ein Konflikt von Interessen darstellt, der die Qualität
der Ermittlung beeinflusste. Schon am Anfang des Verfahrens und ohne meine
Behauptungen überprüft zu haben, forderte KHK Keetman die Löschung meines Blogs
und behauptete zu einer dritten Seite – Google Deutschland, dass meine
Behauptungen den Tatsachen nicht entsprechen.
Die Ermittlungsverfahren selbst entsprechen keinen Ermittlungsstandarten und es sind keine wirkliche Ermittlungshandlungen zu sehen. Man hat bewusst
außer Acht meine Beweise und Schlüsseldarstellungen gelassen – wie das SMS von
„Lili“, den Betrug mit „Beat Humbel“, meine Informationen an BKA, die Inserate
mit den 24-Stunden Arbeitstagen und mit den tabulosen Leistungen, die
Misshandlungen der einzelnen Frauen. Es gibt unbegründete oder falsch
begründete einseitige Äußerungen und ausgiebige Ausnutzung der Aussagen von
abhängigen ungarischen Frauen. Trotzdem widerriefen diese Aussagen einen Teil
der Behauptungen meiner Ankläger und bestätigten einige meiner
Schlüsselbehauptungen.
Die Ermittlung wurde mit groben Verletzungen meiner
Rechte als Beschuldigter durchgeführt, in dem man in Verletzung von §§ 136 und
147.7 mir eine Bekanntmachung mit den Tatvorwürfen verweigerte und damit keine
Möglichkeit gegeben, mich zu verteidigen. Erst vom Strafbefehl habe ich über
die Tatvorwürfe gegen mich erfahren.
Die Ermittler haben auch Handlungen unternommen, die nichts mit dem Gegenstand der Ermittlung
zu tun haben, um mir Schäden anzurichten und mich unter Druck zu setzen. Die
eine, unternommen vom Kommissariat 24 hat mich wirklich getroffen, aber ich
verschweige sie hier, weil sie Menschen von meiner Umgebung betrifft. Die andere
ist die Personenfahndung, die die Staatsanwaltschaft Leipzig völlig unnötig in
2014 beantragt hat – nachgewiesen seit dem 23. Juli 2012 war der
Strafverfolgung meine Wohnadresse bekannt.
Ich habe betont, dass das ganze Strafverfahren gegen
mich rechtswidrig ist und deshalb eingestellt werden muss; es ist keine Akte
der Rechtsprechung, sondern des Justizterrors und zugleich ein Angriff auf die
Rede- und Meinungsfreiheit und eine Unterstützung des Menschenhandels.
,Ich habe unterstrichen, dass ich den Blog erstellt habe,
erst nachdem ich alle deutschen Behörden, bis auf höchste Ebene, ohne Erfolg
kontaktiert hatte, obwohl es um sehr schweres und massenhaftes Verbrechen ging.
Dazu habe ich allen meinen Anklägern die Möglichkeit gegeben, Stellung zu meinen
Äußerungen zu nehmen.
Ich habe betont, dass die Sachakte nicht vollständig ist
und dass wichtige Unterlagen im Bezug zur Sache fehlen. Das ist besonders zu
merken in Verbindung mit den Kontakten zu Google Deutschland und mit der
Übermittlung der Personalien von „Lili“ von BKA an Kommissariat 24.
Am Ende habe ich alle rechtswidrigen Handlungen zu meinem
Nachteil der deutschen Behörden zusammengefasst. Da habe ich zwei von diesen
vermisst, während ich hier eine dieser Handlungen verschweigen werde.
1.
Der fünffache stille Verzicht von vier deutschen Behörden
(Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Staatsanwalt Leipzig, BKA und
Polizei in Leipzig) meine Informationen über Menschenhandel zu ermitteln,
2.
Verzicht der Staatsanwaltschaft Leipzig die Behauptungen
von Jens Kottke für meine Gewalt gegenüber meiner Ex-Frau zu ermitteln;
3.
Verweigerung der Staatsanwaltschaft Leipzig mir die
Tatvorwürfe gegen mich zu erläutern;
4.
Einleitung des Ermittlungsverfahrens wegen falscher
Verdacht u.a. gegen mich ohne zuvor ein Ermittlungsverfahren wegen
Menschenhandel auf der Grundlage meiner Informationen durchgeführt zu haben
5.
Äußerungen des Kommissariats 24 gegenüber dritter
Außenseite am Anfang der Ermittlung über die Ergebnisse dieser Ermittlung;
6.
Entzug meiner Provisionsgarantie d.h. meines festen
Einkommens;
7.
Verstoß gegen meine Meinungsfreiheit bei Kommissariat 24
mit dem Versuch, meinen Blog zu löschen;
8.
Verletzung meines Rechts auf privates Leben von BKA, in
dem der Polizeidienst die Ermittlung meiner nachgewiesenen Zwangstrennung
verweigerte und für die Unterbrechung
meiner persönlichen Kontakte mit den Ungarinnen sorgte;
9. Unnötige Beauftragung meiner Personenfahndung bei der
Staatsanwaltschaft Leipzig;
10.
Betrug mit dem nicht existierenden Fedpol Beamten „Beat
Humbel“ von KHK Schmidt/BKA;
11.
Unterbreiten privater und vertraulicher Information über
mich von Kommissariat 24 an Jens Kottke, der sie in meinem Blog veröffentlicht
hat;
12.
Diebstahl meines Handys;
13.
Abhören meiner Telefonate;
14.
Zwang von „Lili“ zu falschen Aussagen zu meinem Nachteil;
Die Liste ist ein eindeutiger Hinweis für die positive
für den Menschenhandel Rolle der erwähnten Behörden und für den Staats- und
Justizterror gegen mich. Da diese Liste keinen Zweifel lässt, dass die
Verbrechen gegenüber den Opfern des Menschenhandels und der Terror gegen mich
fortsetzen werden, forderte ich die folgenden Maßnahmen;
1.
Vollumfängliche Untersuchung meiner Strafanzeige vom
22.12.2011, meiner Informationen, aller meiner Behauptungen, Hinweise und die
im Blog beschriebenen Misshandlungen von Frauen in den Bordellwohnungen von
Phönix GmbH im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Menschenhandel in
voller Übereinstimmung mit den internationalen Ermittlungsstandarten. Die von
mir beschuldigten Personen und Strukturen dürfen an dieser Ermittlung nicht
teilnehmen;
2.
Genau wie der Rechtsanwalt von Jens Kottke soll ich das
Recht haben, systematische Akteneinsichten von der Ermittlung zu nehmen.
Dagegen verpflichte ich mich solange die Ermittlung professionell durchgeführt
wird, keine Veröffentlichungen oder irgendwelche Verbreitung von Informationen
zu unternehmen. Bei Meinungsverschiedenheiten über das Verfahren wird man die
Möglichkeit zulassen, die Meinung und die Zusammenarbeit von Ermittlern aus
dritten Ländern zu suchen;
3. Den Frauen der ungarischen Menschenhandelsorganisation
muss völlig in Übereinstimmung mit den internationalen Abkommen Sicherheit und
Garantien angeboten werden, wobei ausländische und internationale
Organisationen vom Anfang an daran teilnehmen müssen;
4.
Bekanntmachung der Personalien aller Aktionäre von Phönix
GmbH am 1. Januar 2010 und am 27.07.2015. Das ist eine Handlung, die sowieso im
Rahmen des Ermittlungsverfahrens unternommen werden muss, aber ich stelle sie
separat, weil ich diese Bekanntmachung zur Überprüfung von eventuellen
Befangenheiten der am Gerichtsprozess beteiligten Personen und Strukturen
brauche:
5.
Wiederherstellung meines Rechts auf privates Leben, d.h.
meiner Kontakte zu den mir bekannten Ungarinnen und Kontaktaufnahme zu den
Frauen, deren Misshandlung ich im Blog beschrieben habe. Das ist notwendig um
einen Überblick zur Situation der Ungarinnen zu haben.
Die geforderten Maßnahmen sind eindeutig mit der
Einhaltung des deutschen und internationalen Rechts im Bereich des
Menschenhandels und stellen Garantien für diese Einhaltung dar. Deshalb, wenn
die Behauptungen für Nichtbeteiligung der
deutschen Staatsstrukturen am Menschenhandel in Deutschland ehrlich
gemeint sind, sehe ich keinen Grund für einen Verzicht auf ihre Verwirklichung.
Ich habe meine Stellungnahme mit der Voraussage beendet,
dass wenn alle diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden, werden überhaupt
keine Verhandlungen in der Sache 204 Cs 817 Js 21379/11 stattfinden.
Ich beende diesen Artikel mit einer Referenz zur E-Mail des kanadischen Polizisten Malcolm, die ich in meinem Artikel über die Beteiligung von Kanada an der modernen Sklaverei veröffentlicht habe. In dieser E-Mail gestand er, dass die Vermittlung von der RCMP in meinem Fall seinem jungen demokratischen Land Grund zu erröten und zur Verlegenheit gibt. Dieses Geständnis von einem Partnerdienst im Menschenhandel ist aber auch ein Geständnis für die eigentliche verbrecherische Rolle der deutschen Behörden in der modernen Sklaverei, die ich in diesem Blog entlarvt habe.
Ich beende diesen Artikel mit einer Referenz zur E-Mail des kanadischen Polizisten Malcolm, die ich in meinem Artikel über die Beteiligung von Kanada an der modernen Sklaverei veröffentlicht habe. In dieser E-Mail gestand er, dass die Vermittlung von der RCMP in meinem Fall seinem jungen demokratischen Land Grund zu erröten und zur Verlegenheit gibt. Dieses Geständnis von einem Partnerdienst im Menschenhandel ist aber auch ein Geständnis für die eigentliche verbrecherische Rolle der deutschen Behörden in der modernen Sklaverei, die ich in diesem Blog entlarvt habe.