Mittwoch, 29. Juli 2015

Der Strafbefehl (Fortsetzung)

Nun komme ich zu den „Beweisen“ - den Aussagen der ungarischen Frauen, einschließlich von „Lili“. Artikel 3 (b) des Palermo Protokolls besagt, dass wegen der oft vorhandenen Abhängigkeit der Opfern ihre Aussagen nicht immer juristisch gültig sein sollen. Und in diesem Fall haben die Behörden bewusst nicht ermittelt, ob die Frauen Opfer des Menschenhandels sind – klarer Kennzeichen, dass sie eigentliche Opfern sind.  Dazu gehören die Fragen, die man ihnen stellt zu einem Verfahren gegen den Menschenhandel, wobei man als Regel ihnen Sicherheitsgarantien bieten soll für den Fall, dass sie gegen ihre Peiniger zeugen. In diesem Fall aber fragt man sie unter einem Sachverhalt nach dem derjenige, der sie verteidigt, potentieller Verleumder ist – klarer Zeichen wohin der Wind weht. Nachgewiesen, trauen die Frauen den Angestellten des KK 24 nicht und ihr Leiter hat schon am 20. Januar in seinem Fax an Google Germany GmbH das Verfahren vorentschieden, so dass jede Frau die nicht die von ihm erwartete Antwort gibt, ihm widerspricht. Und der Bordellbetreiber, der „Lili“ zur Zeugenvernehmung einlud, zwingt  junge Frauen zum Sex ohne Kondom, also ihr Leben zu riskieren, was ist für ihn „Lili“ zu falschen Aussagen zu zwingen? Und trotzdem sind die Zeugenvernehmung von“Lili“und die Aussagen der vier ungarischen Frauen ein großes Scheitern für KK 24 und für Kottke.
Ich beginne mit der Zeugenvernehmung von „Lili“. Diese Zeugenvernehmung ist eine klassische Bestätigung der Weisheit des oben erwähnten Artikels des Palermo Protokolls – 11 Tage später habe ich den Ausdruck des SMS von „Lili“ an mich veröffentlicht, der den wichtigsten Teil ihrer gezwungenen Aussagen widerrufen hat. Nach dem 18. Februar 2011 sollte das nicht durchgeführte Verfahren gegen Menschenhandel ein Verfahren gegen Jens Kottke, die Gesellschafter von Phönix GmbH und den „unbekannten“ ungarischen Zuhälter heißen. Aber es ist nicht nur der SMS Ausdruck. Die Personalangaben von „Lili“, ein Bestandteil des Protokolls, zeigen, dass ich in 2010 ihre richtigen Personalangaben dem BKA übergeben hatte – die private Telefonnummer und der Name stimmen, nur beim Geburtstag gibt es einen Unterschied von zwei Tagen  (der Monat und das Jahr stimmen), das mit Sprachschwierigkeiten zu erklären ist. Und noch etwas - „Lili“ hat es geschafft während der Vernehmung unsere persönliche Beziehungen selbst anzudeuten mit dem folgenden Satz: „Anfangs, also 3 bis 4 mal, hatte er für meine sexuellen Dienstleistungen auch bezahlt“. Das bedeutet aber, dass ich danach nicht zahlte, was eigentlich stimmt. Ich zahlte ihr 50% vom Preis, die sie dem ungarischen Zuhälter für meinen Besuch schuldete und nahm für sich kein Euro von mir. Ich sorgte aber für sie so gut wie ich konnte und ich sorge für sie auch jetzt. Das war aber möglich nur nachdem sie ihre Arbeitsnorm erfüllt hatte, deshalb bat sie mich und ich kam zu ihr nur abends. Bei so vielen und klaren Beweisen kann ein normaler Mensch, der nicht im Menschenhandel involviert ist, noch glauben, dass meine Beziehung mit „Lili“ nicht persönlich war und unsere Zwangstrennung bezweifeln? Und die angelegten Kundenberichte zeugen, dass Zwangstrennungen in Leipzig normale Praxis von Jens Kottke ist.
Und also, nachgewiesen hatte BKA schon in April 2010 die Personalangaben von „Lili“ und konnte sie durch die ungarischen Behörden zur Vernehmung holen und im Rahmen eines Verfahrens gegen Menschenhandel vernehmen.  Anstatt ließen die BKA-Beamten nach Absprache mit KK 24 (es gibt E-Maile vom 20.01.2011) den Bordellbetreiber sie „anrufen“, als Folge von dem die Frau „freiwillig“ im Verfahren für falsche Verdächtigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen BKA und den selben Bordellbetreiber erschien und unwahre Aussagen machte. Kann unter diesen Umständen und in Betracht des Betrugs mit dem nicht existierenden Fedpol-Beamten ein normaler Mensch die eigentliche Rolle vom BKA im Menschenhandel noch bezweifeln? Selbst der kanadische Polizist Malcolm hat in seiner in diesem Blog veröffentlichten E-Mail eingeräumt, dass die Vermittlung seines Dienstes meiner Kontakten mit BKA ein Grund zum Schämen der „jungen kanadischen Demokratie“ ist.
Die gezwungenen Aussagen von „Lili“ erwähnen überhaupt keine Belästigungen meinerseits und machen nicht klar, warum „Lili“ seit unserer Trennung nicht mehr nach Leipzig kommt und warum sie eigentlich „freiwillig“ aussagt.
Ich habe das Amtsgericht nach den Unterlagen gebeten, die die Vorbereitung der Zeugenvernehmung von „Lili“ offenbaren.
Da Kottke in seinen Aussagen behauptet, dass alle Mieterinnen (deutsche und ungarische) ihm die gleiche Tagesmiete zahlen, werden alle Frauen nach ihrer Tagesmiete und nach eventuellen Unterschieden gefragt. Die vier Frauen geben die von mir hier angegebenen Summe von 135 Euro, während „Lili“ eine Tagesmiete von 90 Euro nennt und damit die These, dass alle Frauen gleich zahlen, widerruft.
Nicht gut für die Menschenhändler sieht es aus mit den Aussagen der vier anderen ungarischen Frauen. Laut KHK Keetman wurden diese Frauen im Rahmen der üblichen  „Stubendurchgänge“ gehört. Aber als Protokolle für Polizeikontrolle, also als Sachbeweise, dass KK 24 die Arbeitswohnungen von Phönix GmbH besucht und kontrolliert hat, sind diese Aussagen für die Strafsache  völlig untauglich, denn diese „Stubendurchgänge“ sind gemacht nach dem ich schon öffentlich behauptet hatte, dass die Polizei diese Wohnungen nicht besucht. Die Aussagen der Frauen sind Zeugenbefragungen genannt und ich weiß nicht ob es einen Unterschied geben soll zwischen diesen Zeugenbefragungen und der Zeugenvernehmung von „Lili“, aber ich sehe, dass keine Identitätspapiere für diese Frauen vorliegen. Nach ihren eigenen Aussagen besuchen drei von den vier Frauen Leipzig zum ersten mal (die Befragungen fanden am 16.02.2011 statt und die Frauen sind am 13.02. 2011 und am 14. 02.2011 zum ersten mal nach Leipzig angekommen, als ob speziell befragt zu werden). Also diese Frauen können formell nichts von meinen Behauptungen widerrufen, denn sie sind nie in Leipzig gewesen in der Periode, in der ich da war und zu der sich meine Behauptungen beziehen. Und noch etwas merkwürdiges. Sicher haben Sie gemerkt, dass die neuen Opfern der Sklaverei gewöhnlich ganz junge Mädchen sind – etwa 20 Jahre alt, sogar 18. Ich entschuldige mich, dass ich es schreiben muss, aber diese neuen Frauen sind in 1974, 1975 und 1976 geboren. Anscheinend hatte ich Recht mit der Behauptung, dass die Menschenhändler keine dokumentarischen Spuren über die Identität ihrer Opfern überlassen wollen. Ich habe die Frage gestellt, nach welchen Kriterien man die Frauen für die Zeugenbefragungen auswählte.
Die vierte Frau - „Gabi“, kenne ich aus den Anzeigen und sie hat wirklich jahrelang in Leiipzig gearbeitet und zum Unterschied von den anderen Ungarinnen (vielleicht wie noch 2 – 3 Frauen) wandelt sie nicht. Auf die Frage zu den Polizeikontrollen antwortet sie genau wie „Lili“, als ob beide das selbe Textbuch gelesen haben, dass die Kontrollen „ordnungsgemäß“ ablaufen (woher wissen beide, welche Kontrollen ordnungsgemäß sind?) ergänzt aber, dass man keine Fragen bei ihnen stellt!  Können Kontrollen ohne jegliche Kommunikation ordnungsgemäß sein und überhaupt stattfinden? Mal schauen, ob diese Ergänzung die Erklärung ist, warum man keine Protokolle von Polizeikontrollen vor 2011 als Beweise vorgestellt hat und warum der Präsident der Polizeidirektion Leipzig den Strafantrag gegen mich nicht erstellt hat.
Alle Frauen sagen aus, das sie selbst ihre Arbeitszeit bestimmen, aber auf erotik-leipzig.com haben alle Ungarinnen die selbe Arbeitszeit.
Neben den Protokollen von den Polizeikontrollen von „Lili“ und „Gabi“ von 2008 und 2009 habe ich das Amtsgericht Leipzig gebeten, auch alle Meldelisten mit den Namen der drei Frauen seit 2011 zur Sachakte einzubeziehen und den Familienstand einer von ihnen aufzuklären mit der entsprechenden Urkunde.
Ich will betonen, dass während in Augsburg man die Frauen im Rahmen eines Verfahrens gegen Menschenhandel befragte, nachdem die Polizei schon reelle Handlungen gegen die Menschenhändler unternommen hatte und die Ungarinnen keinen Grund, der Augsburger Kriminalpolizei nicht zu trauen, hatten, und doch nur jede 20-ste Frau aussagte, hat in Leipzig KK 24 nur 5 Frauen befragt im Verfahren für Verleumdung ihrer Peiniger, vorausgesetzt dass die Frauen  nachgewiesen kein Vertrauen an KK 24 haben und schon behauptet KK 24, dass meine Aussagen über ungarische Organisation und Menschenhandel unwahr sind, wohl vergessend, dass „unbestätigt“ nicht „unwahr“ bedeutet. Selbst der Fragebogen lädt die Frauen ein, keine Angaben über Menschenhandel zu geben.
Ich habe gebeten, dass die Originale aller Unterlagen, die der Sachakte einbezogen werden sollen (mit Ausnahme der Telefonaten von Kottke), bei den Verhandlungen vorgestellt werden – ich kann 5 Jahre alte Unterlagen von neuen unterscheiden.
Schon im Einspruch habe ich da Amtsgericht Leipzig beantragt, meine Strafanzeige vom 22.12.2011 zur Sachakte einzubeziehen und ich rechne damit, dass alle meine Beschuldigungen und Fragen in Kraft bleiben.
Die oben beschriebenen Verletzungen erklären, warum meine Verfolger nicht den üblichen Weg nahmen – nämlich im Rahmen der Ermittlung und später eines Hauptverfahrens auf der Grundlage des Vertrags zwischen der BRD und Kanada für gegenseitige juristische Hilfe in Straftaten die Zusammenarbeit der kanadischen Justiz zu fordern und auszunutzen, sondern den Strafbefehl erstellen ließen und wie Hyänen monatelang lauerten, bis ich nach Deutschland kam. Sie sind völlig bewusst der Gesetzwidrigkeit der Ermittlung und ihrer Handlungen und der Tatsache, dass kein Land offiziell diese Ermittlung und Handlungen bewilligen und sich an sie anschließen würde. Inoffiziell und wie erwartet hat Kanada die deutschen Menschenhändler unterstützt. Und für Deutschland rechnen die Menschenhändler mit Justizwillkür, die nichts anders ist als gesetzwidriger Justizterror. Mein Fall hat nichts mit Rechtsprechung zu tun sondern mit den Repressalien einer kriminellen Diktatur, die die moderne Sklaverei entwickelt hat und beschützt..
Der Brief des kanadischen Justizministeriums besagt, dass für mich keine Strafen und Begrenzungen in Kanada entstehen werden als Folge des Strafbefehls. Aber ich laufe nicht davon.
In meinem Schriftsatz an das Amtsgericht Leipzig mit den obenerwähnten Fragen habe ich die Richterin Walther aufgefordert, von der Strafsache 204 Cs 817 Js 21379/11 auszutreten.   
Ich beende diesen vollen mit Untaten Artikel mit Ausdruck meines Respekts und Dankbarkeit an „Lili“ und „Gabi“, die trotz dem Druck der mächtigen Menschenhändlermaschine und ihrer eigenen Gefahr einen Weg fanden, mir ihre Unterstützung zu geben. Damit haben beide das bewiesen, was ich niemals gezweifelt habe – dass die versklavten Ungarinnen meine ganze Unterstützung völlig verdienen und diese Unterstützung werden sie auch in der Zukunft haben.            

Montag, 27. Juli 2015

Der Strafbefehl

Übersicht

Schon am 23. September 2014 hat man gegen mich einen Strafbefehl erstellt, nach dem man mir wegen übler Nachrede, Beleidigung und Verleumdung eine Gesamtstrafe von 175 Tagessätzen verhängt hat. Wichtigste Feststellungen von der Sachakte sind:
Meine Behauptungen und Argumente für Menschenhandel in Leipzig wurden niemals in einem (auch formellen) Verfahren gegen Menschenhandel überprüft – weder in 2010, noch in 2011 und bis heute. Meine Strafanzeige vom 22.12.2011 wurde bei der Staatsanwaltschaft Leipzig einfach nicht registriert – deshalb ist sie „in Verstoß geraten“. Schon am 20.01.2011 forderte man erfolglos Google Inc meinen Blog sexsklaverei.blogspot.com zu schließen. Meine Referenzen/Anlagen von diesem Blog existieren für das Verfahren gegen mich nicht. Das selbe gilt für meine schriftlichen Informationen an BKA. Die Beteiligung von BKA am Betrug mit dem nicht-existierenden Fedpol-Beamten Beat Humbel wird völlig verschwiegen. Mein Hauptinformant, die deutsche Frau, die mir über die Gewalt gegen die Ungarinnen erzählt hatte, existiert für die Ermittler auch nicht und deshalb haben sie „Lili“ zu meinem Hauptinformanten ernannt. Die Arbeitswohnungen von Jens Kottke sind eigentlich Wohnungen, die von Phönix GmbH vermietet werden und wahrscheinlich der Firma, in der Kottke Mitarbeiter ist, gehören – ich habe nach den Gesellschaftern und Kottke's Vollmacht gefragt.
Die Ermittlung gegen mich ist bei den von mir beschuldigten Dienstpersonen und Dienststellen durchgeführt worden – ich habe nach Konflikt von Interessen gefragt.




Am 28. Mai dieses Jahres, einige Stunden vor meinem Abflug nach Deutschland, wohin ich umziehen wollte, bekam ich bei Kurier eine Post vom kanadischen Justizministerium. Im Paket fand ich einen Strafbefehl, in dem wegen übler Nachrede, Beleidigung und Verleumdung gegen Jens Kottke und die zwei BKA-Beamten die Richterin am Amtsgericht Leipzig Walther gegen mich eine Gesamtgeldstrafe von 175 Tagessätzen verhängt hatte. Der Befehl trägt das Datum vom........ 23. September 2014! Am 1. Juni 2015 besuchte ich das Amtsgericht Leipzig und legte vollumfänglichen Einspruch ein. Damit verlor der Strafbefehl seine Rechtskraft und jetzt befinde ich mich in einem Hauptverfahren, in dem ich der Angeklagte für die obengenannten Delikte bin.
Bevor ich mit dem Befehl fortsetze will ich eine parallele Chronologie machen. Ich war zum letzten mal in Deutschland im August 2014. Da habe ich mitgeteilt, dass ich wieder nach Deutschland umziehen würde. Die Absicht war Oktober oder spätestens November nach Deutschland zurückzukehren. Nach einer langen Pause ist mein Ermittlungsverfahren am 16. September 2014 plötzlich beim Amtsgericht Leipzig mit dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft Leipzig eingegangen und schon am 23. September unterschrieb die Richterin den Strafbefehl.
Im September-Oktober wurde aber klar, dass ich doch für den Winter in Kanada bleiben sollte und ich plante beim Ende vom März in Deutschland zu sein, was ich wieder rundum mitteilte. Der Strafbefehl wurde am 17. Oktober zur Übersetzung gegeben und am 23. Oktober wurde die Übersetzung beglaubigt. Doch die Unterlagen wurde erst am 5. Februar 2015 dem kanadischen Justizministerium zugestellt. Die Weihnachtspause muss wirklich lang gewesen sein.
Im März aber kamen neue Umstände, wegen denen ich länger in Kanada bleiben sollte ohne genau zu wissen, wann ich den Umzug nach Deutschland machen konnte. Irgendwann um den 10. Mai hat sich die Situation aufgeklärt und ich habe mir einen Flugticket für den 28. Mai gekauft. Das kanadische Justizministerium hat mir die Unterlagen am 27. Mai geschickt mit der klaren Berechnung, dass der Kurier mir die Post gegen Mittag des nächsten Tages zustellen wird.
Ich überlasse Ihnen zu entscheiden, ob es um einen Zufall geht oder um noch ein gutes Zusammenspiel zwischen den deutschen und kanadischen Diensten mit Elementen der gesetzwidrigen Überwachung.

Kehren wir nun aber zum Strafbefehl zurück. Eine sachkundige Person hat die Meinung ausgedrückt, dass die Strafe für die mir zur Last gelegten Straftaten zu hart ist, besonders für eine Person wie ich, die niemals verurteilt worden ist. Sehr vielsagend ist selbst der Text des Strafbefehls. Anstatt ihn zu kommentieren, bevorzuge ich den Strafbefehl selbst hier anzulegen und ihn Ihrer Beurteilung zu überlassen. Meiner Meinung nach das wichtigste ist nicht die Strafe selbst, sondern die Tatsache, dass ich überhaupt gestraft worden bin und die Begründung der Strafe, was uns unvermeidlich zur Ermittlung führt. In dieser Verbindung gehe ich nun zum meist Interessanten über. Als Angeklagter habe ich letztendlich Kopie der Sachakte bekommen. Das erlaubte mir sehr interessante Feststellungen zu machen, die ich hier mit Ihnen mitteilen möchte. Ich beginne mit einer Einleitung, in der ich zuerst die beteiligten an der Ermittlung Dienstpersonen vorstelle, die im Strafbefehl als Zeugen dargestellt sind.
Selbstverständlich ist einer von ihnen der Ihnen bekannte Dietmar Schmidt, der Kriminalhauptkommissar (KHK) ist. KHK Ralf Oberndörfer ist sein Partner, der an den zwei Treffen mit mir teilnahm, der lachte, als ich ihn fragte, wie er sich als Vater fühlen würde, wenn seine Tochter wie die Ungarinnen behandelt würde und der mir erklärte, warum ich aufgeben sollte.
Sehr wichtiger Zeuge ist KHK Martin Keetman von der Polizeidirektion Leipzig, Leiter des Kommissariats 24, auch genannt Sittendezernat (KK 24). Das ist die Polizeieinheit, die für die Situation der ungarischen Frauen in Leipzig operativ verantwortlich ist und es ist nicht zufällig, dass ihr Leiter, der die größte Verantwortung für die Verbrechen gegen die Ungarinnen unter allen Amtsträgern hat, vielleicht der aktivste Teilnehmer im Prozess gegen mich ist. Obwohl nicht als Zeuge im Strafbefehl erwähnt, stelle ich hier auch KHK'in Heike Hayn vom selben Kommissariat vor, die die Vernehmungen der ungarischen Frauen und von noch einer Frau, deren Name vom Strafbefehl ausgelassen ist, durchgeführt hat.
Sehr kennzeichnend ist das Verhalten der Leitungen der zwei Behörden. Der damalige BKA Präsident Jörg Ziercke scheint erst von der Führungsinformation von KHK Oberndörfer vom 19.01.2011 erfahren zu haben, dass seine Beamten Kontakte mit mir im Frühjahr des vorigen Jahres gehabt hatten und Information über einen ungarischen Menschenhändlerring von mir bekommen hatten. Am 20. 04. 2011 erstellt er einen Schreiben an die Staatsanwaltschaft Leipzig in dem er diese um eine umfassende strafrechtliche Würdigung – auch in Bezug auf die involvierten Polizeivollzugsbeamten bittet. Er sieht bei mir den Anfangsverdacht einer Straftat und stellt einen Strafantrag gegen mich „soweit Antragsdelikte vorliegen“. Was mich beeindruckt (neben der Tatsache, dass beide Beamten ihren Vorgesetzten nie über mich berichtet haben) ist dass in BKA anscheinend keine interne Überprüfung der Einhaltung der Arbeitsvorschriften von BKA bei den Beamten durchgeführt wurde und man sie gleich an die Staatsanwaltschaft schickte. Es ist eindeutig klar, dass Jörg Ziercke so wenig wie möglich BKA und sich selbst in diesem Fall involvieren wollte und so weit wie möglich einen Abstand nahm. Noch größeren Abstand nahm der damalige Präsident der Polizeidirektion Leipzig, der ausdrücklich verzichtet hat einen Strafantrag gegen mich wegen übler Nachrede zum Nachteil der Polizeidirektion Leipzig (Strafverfahren 125/11/373240) zu stellen und aus diesem Grund bezieht sich meine ganze Kritik zur Polizei in Leipzig auf KK 24. Ich habe auch das Amtsgericht Leipzig nach einer Einheit in Leipzig gefragt, die Kapazität Telefonate abzuhören hat und als Struktur näher an KK 24 steht.
Die andere Strafanzeige ist von Jens Kottke, trägt das Datum den 13.01.2011 und nach Ablehnung aller meiner Behauptungen für die Situation der ungarischen Frauen in Leipzig fordert strafrechtliche Verfolgung für mich unter allen rechtlichen Gesichtspunkten.
Gegenstand des Verfahrens also sind meine ersten drei Artikeln des Blogs, die zusammen mit den Kommentaren zu ihnen Bestandteil der Sachakte sind. Die Begründung ist dass nach dem Stand am 11.04.2011 nur diese 3 Artikeln veröffentlicht waren, aber Sie können selber sehen, dass der Artikel „Eindeutige Hinweise für Zwangsprostitution bei den Ungarinnen“ schon am 29. März 2011 veröffentlicht wurde. Offensichtlich passte dieser Artikel nicht den Behauptungen der Ermittler. Die Beweismitteln sind ausschließlich Zeugenvernehmungen und Aussagen, die selbstverständlich von keinem Sachbeweis unterstützt sind.
Alle wichtigen Zeugen gegen mich sind diejenigen, die ich in meinem Blog schon beschuldigt habe. In dieser Verbindung habe ich das Amtsgericht Leipzig gefragt, ob Beamten Sachverhalt ermitteln dürfen, in Verbindung mit dem sie selbst schon bela. stet worden sind, denn meiner Meinung nach es gibt in diesem Fall Konflikt von Interessen, die wie Sie lesen werden, die ganze Ermittlung prägen.
Zum Beispiel schon am 20. Januar 2011 forderte KHK Keetman von Google Germany GmbH die Schließung meines Blogs mit der Begründung, dass meine Vorwürfe nach den bisherigen Erkenntnissen „den Tatsachen nicht entsprechen“, was ihm aber nicht gelang denn nach seinen Erklärungen sah der Betreiber des Domains www.blogspot.com – die kalifornische Firma Google Inc., keine Zeichen, dass mein Blog offensichtlich und eindeutig gesetzwidrig war um ihn zu schließen.
Ich habe das Amtsgericht Leipzig gefragt, ob die Forderung meinen Blog zu schließen zu den Funktionen von KHK Keetman gehört, besonders wenn man in Acht nimmt, dass er meinen Blog für seine Ermittlungen brauchte, einschließlich für das nicht stattgefundene Ermittlungsverfahren 124/11/373240.

Jetzt kommen meine Entdeckungen und Feststellungen vom Ermittlungsverfahren selbst. Ich ordne sie hier der Reihe nach, nach der ich sie eingesehen habe.

Die Referenzen/Anlagen von meinem Blog – wie der Ausdruck des SMS von „Lili“ an mich, meine Korrespondenzen mit dem nicht existierenden Fedpol-Beamten Beat Humbel und mit Dietmar Schmidt, die Kundenberichte usw., die das von mir geschriebene bestätigen und nachweisen und Bestandteil meiner Artikeln sind, gehören nicht zur Sachakte und die werden nirgendwo von den Ermittlern erwähnt oder in Betracht genommen. Sie existieren für das Verfahren überhaupt nicht.
Ich habe das Amtsgericht Leipzig gebeten, die Anlagen vom ganzen Blog zur Sachakte einzubeziehen.

Das selbe gilt für die drei schriftlichen Informationen, die ich an Dietmar Schmidt, also an BKA, per E-Mail gesendet habe. Weder sind sie in der Sachakte zu finden, noch wurden sie von den Ermittlern erwähnt. Ihre Abwesenheit (offensichtlich auch von den BKA Archiven) erlaubt KHK Oberndörfer sie als „spärlich“ zu kritisieren, obwohl er gut weiß, dass die deutsche Frau, die mir über die Gewalt in Leipzig erzählt hatte, „Lili“ mit ihren richtigen Personalangaben und die Hinweise auf die erfolgreiche Ermittlung gegen die ungarische Organisation in Augsburg und auf das Portal hungarian-models.de eine reichliche Grundlage für Ermittlungen darstellen, die BKA bewusst nicht ausgenutzt hat. KHK Oberndörfer geht noch weiter aber in dem er schreibt, dass meine Informationen „lediglich auf die vorgegebenen Äußerungen der Prostituierten („Lili“) basieren“. Damit sendet er die Ermittlung in eine falsche Richtung, KHK Keetman läßt sich aber gerne manipulieren, damit er nach der Zeugenvernehmung von „Lili“ behaupten kann, dass „der Hauptinformant“ meine Vorwürfe nicht bestätigt hat, was, wie wir später sehen werden, nicht stimmt. Weder in meinem Blog noch in meinen Informationen an BKA habe ich „Lili“ als Hauptinformant oder überhaupt als Informant dargestellt. Umgekehrt, in meinem ersten Artikel hier schrieb ich, dass „„Lili“ nie über ihre Situation erzählt oder geklagt hat“. Wie Sie im selben Artikel lesen können, ist mein Hauptinformant die deutsche Frau, die mir über die Gewalt in Leipzig erzählt hatte. Beim zweiten Treffen hat KHK Oberndörfer geprahlt, dass man mit dieser Frau gesprochen hatte und sie ihre Erzählung in einem Verfahren nicht bestätigen würde. Ich habe den Namen dieser Frau weder im Blog, noch in meinen Informationen an BKA genannt. Meine Erklärung warum man diese ohne Zweifel auch gebrochene Frau nicht vernommen hat, ist, dass das BKA nicht erklären kann, wie das Amt sie ohne mich identifiziert hat. Das kann man nur durch mich, oder durch Jens Kottke machen, für den sie gearbeitet hatte. Wenn BKA mir wirklich Fragen zum Thema Menschenhandel gestellt hatte, sollte die Frage über den Namen dieser Frau die erste sein. Dass BKA von mir den Namen nicht hat ist ein Beweis, dass die BKA-Beamten mir niemals Fragen zum Thema Menschenhandel gestellt haben, wie sie behaupten. Deshalb haben die „Ermittler“ „Lili“ zum Hauptinformant im Verfahren ernannt. Die deutsche Frau – meine Hauptinformantin, existiert im Verfahren nicht.
Die Identität der deutschen Frau ist die zweite Falle nach dem Ausdruck des SMS von „Lili“, die ich BKA für den Fall gestellt habe, in dem das Amt den Menschenhandel bedient. BKA ist in beiden Fallen bis jetzt gefallen.
Dazu muss jedes Disziplinar- und Strafverfahren gegen die Beamten die ihnen zur Ermittlung überreichten Informationen in Acht nehmen, was leider hier nicht der Fall ist.
Ich habe das Amtsgericht Leipzig gebeten, meine Informationen an BKA zur Sachakte zu beziehen.

Leider haben sich meine Erwartungen, dass BKA in 2010 nichts in Verbindung mit meinen Informationen unternommen hat, bestätigt. KHK Oberndörfer schrieb seine Führungsinformation am 19.01.2011 und in ihr unterrichtet er offensichtlich zum ersten mal seine Vorgesetzten über die Kontakte zu mir – sicherer Nachweis, dass kein Ermittlungsverfahren in Verbindung mit meinen Treffen in 2010 eröffnet wurde. Die einzige Handlung, die KHK Oberndörfer in Verbindung mit meinem Signal nennt, ist die Durchführung von „Arbeitsbesprechungen“ mit SO 13 (eine Struktur von BKA) und dem KK 24. Auf diesen Besprechungen habe der Leiter des KK 24 (KHK Keetman) über intensiv getätigten Kontrollmaßnahmen durch Polizei und andere Behörden berichtet, wegen denen es keinen Anlass zur Einleitung etwaiger Strafverfahren wegen Menschenhandels in Leipzig gäbe. Dazu lagen bei beiden Dienststellen keine Informationen vor, die meine Vorhaltungen bestätigen.
Die Führungsinformation von KHK Oberndörfer bestätigt meine Behauptung, dass BKA nichts gegen den Menschenhandel in Leipzig unternommen hat. Nicht nur hat man meine Informationen überhaupt nicht ermittelt, sondern die Anfrage an die Polizei in Leipzig, über die ich ausdrücklich geschrieben hatte, dass sie (damals kannte ich KK 24 nicht) mit den Verbrechen verbunden ist, zeigt, dass die BKA-Beamten niemals die Absicht gehabt haben, meine Informationen zu ermitteln. Das einzige mir bekannte Resultat von diesen „Arbeitsbesprechungen“ ist die Überzeugung der deutschen Frau ihre Erzählung aufzugeben. Dass die Polizeibeamten Maßnahmen gegen den Menschenhandel nicht diskutierten beweist die Tatsache, dass „Kerry“, die Sex ohne Kondom gegen ihren Willen leisten musste, nicht gefunden worden war, obwohl ich in meiner Information an BKA über sie geschrieben hatte und Christel Biskop von Kobra über „Kerry“ angesprochen hatte - im Februar 2011 fragte KHK Hayn die ungarischen Frauen nach ihr.
Trotzdem bat ich das Amtsgericht Leipzig zur Einbeziehung jeglicher Unterlagen seit 2010, die BKA in Verbindung mit meinen Kontakten zum Amt haben könnte. Ich fragte auch, ob Polizeibeamten entscheiden dürfen, ob sie eine Anzeige ermitteln werden oder nicht (nur die Staatsanwaltschaft hat das Recht und die Pflicht zur öffentlichen Klage), ob sie eingereichte Informationen für Straftaten vernichten dürfen (gibt es keine festgelegten Prozeduren in BKA dazu?) und welche sind die polizeilichen Pflichten, wenn man Informationen über Straftaten überreicht.

Die größte Überraschung und vielleicht bedeutendste Feststellung von der Sachakte ist, dass meine Behauptungen und Argumente für Menschenhandel in Leipzig niemals, weder in 2010, noch in 2011 und noch bis heute durch eine sogar formelle Ermittlung überprüft worden sind.
KHK Keetman schreibt, dass KK 24 ein Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gegen unbekannt auf der Grundlage meines Blogs unter der Vorgangsnummer 124/11/373240 eingeleitet hat und dass man im Rahmen dieses Verfahrens einige ungarische Prostituierte sowie „Lili“ gehört hatte. Das ist aber nicht wahr. Alle Frauen wurden vernommen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens 123/11/373240, wegen übler Nachrede, falscher Verdächtigung und Verleumdung zum Nachteil des Jens Kottke, also im Rahmen eines Verfahrens mit dem entgegengesetztem Sachverhalt. In der Sachakte gibt es keine einzige Unterlage mit der Vorgangsnummer 124/11/373240, das heißt im Rahmen dieses Verfahrens hat man nichts unternommen. Der Versuch von KHK Keetman, meinen Blog zu löschen beweist, dass er auch niemals die Absicht gehabt hat, gegen Menschenhandel in meinem Fall zu ermitteln.
Denjenigen, die sich fragen, ob es überhaupt eine Bedeutung hat nach welchem Verfahren die Frauen gefragt worden sind, erkläre ich folgendes: Ja, es macht eine großen Unterschied in welchem Zusammenklang man einer Ungarin die Frage stellt, ob sie über die ungarischen Organisation Bescheid weiß oder nicht – nachdem man ihr erklärt hat, dass man gegen Menschenhandel in Bezug auf sie ermittelt, man für sie besorgt ist und man ihr Sicherheitsgarantie gibt für den Fall, sie irgendwelche Verbrechen gegen sich selbst nennt, oder wie der Fall hier ist, die selbe Frage zu stellen nachdem man ihr erklärt hat, dass derjenige, der über Menschenhandel geschrieben hat der Tatverdächtige der Ermittlung für Verleumdung ihrer Peiniger ist. Also mit dem Sachverhalt sagt man ihr, dass es um Menschenhandel nicht gehen kann und danach fragt man sie, ob sie Menschenhandel sieht.
Da KHK Keetman wider besseres Wissen behauptet, ein Verfahren 124/11/373249 durchgeführt zu haben, was niemals durchgeführt wurde, habe ich das Amtsgericht Leipzig gebeten um juristische Würdigung seiner Handlung.
Nachdem KHK Keetman das leere „Verfahren“ der Staatsanwaltschaft Leipzig überreicht hat, gab diese dem „Verfahren“ eine neue Vorgangsnummer – die Ihnen vom Artikel „Ein Einblick in die Justiz der Sklavenhaltung und der Absurde“ schon bekannte UJs 15832/11, wieder nichts unternommen - es gibt keine Unterlage in der Sachakte auch unter dieser Vorgangsnummer, und auf der Grundlage von niemals unternommenen Ermittlungshandlungen eingestellt. Ich habe die Ermittlung „absurd und fragwürdig“ genannt, aber es gab eigentlich überhaupt keine Ermittlung, nur die Vorgangsnummer einer Ermittlung. In seinem Einstellungsbescheid vom 16. Mai 2014 zur Sache 103 Js 24277/14 berief Staatsanwalt Hornig seine Entscheidung auf die Tatsache, dass der angezeigte Sachverhalt bereits Gegenstand des Verfahrens 103 UJs 15832/11 gewesen war, wohl wissend, dass so ein Verfahren nie stattgefunden hat.
Es stellte sich heraus, dass meine Strafanzeige vom 22. Dezember 2011, eingereicht bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden unter Vorgangsnummer 26 AR 546/11 in Verstoß geraten war, weil die Staatsanwaltschaft Leipzig sie einfach nicht registriert hat.
Ich habe das Amtsgericht Leipzig gebeten um juristische Würdigung der Handlungen der Staatsanwaltschaft und der beteiligten Staatsanwälte. Ich habe gefragt, ob die Strafsache gegen mich überhaupt gesetzlich ist, wenn meine Behauptungen und Argumente für Menschenhandel in Leipzig nie durch eine Ermittlung überprüft worden sind.

Nun erzähle ich wie Staatsanwalt Marc Renger die Handlungen von KHK Schmidt und Oberndörfer in 2010 berechtigt hat. In seiner Würdigung hat er nicht nur die ihnen von mir überreichten Informationen außer Acht gelassen, aber er hat ausgelassen meine Behauptung und Beweise dazu, dass Dietmar Schmidt sich am Betrug mit dem nicht existierenden Fedpol-Beamten beteiligt hat und das ist mein Schlüsselargument für die BKA-Beteiligung am Menschenhandel, besonders wenn man in Acht nimmt, dass Fedpol jegliche Kontakte mit mir abgesagt hat. In dieser Verbindung sind die Würdigungen des Entzugs meiner Provisionsgarantie und des Diebstahls meines Handys mit dem SMS von „Lili“ von großer Bedeutung. Ich habe gefragt in meinem Blog und in meiner Strafanzeige und ich frage jetzt, ob der Möbelhändler, der mir das Handy wegnahm, mit der Polizei verbunden ist (wie die meisten Händlern von gebrauchten Artikeln). Staatsanwalt Renger meint, dass eine rechtliche Würdigung des Entzugs meiner Provisionsgarantie sei entbehrlich, weil nach mir schon vor dem ersten Treffen diese Garantie mir entnommen wurde, aber genau diese Tatsache beweist, dass BKA, das schon seit dem 16. April 2010 nachgewiesen von meiner E-Mail an Dietmar Schmidt meine Identität kannte, mich zum Zweck meiner Neutralisierung kontaktierte. Ich bat um die Unterlagen, die die Umstände des Entzugs bezeugen. Und wenn der Staatsanwalt behauptet, dass die BKA-Beamten mit der Kontaktaufnahme mit KK 24 ihre dienstliche Pflicht getan haben (was auch formell nicht stimmt, sie mussten einfach meine Informationen überprüfen), da stelle ich die Frage warum man „Kerry“ nicht gefunden hat – sie war in meiner Information an KHK Schmidt.
Ich habe nicht verstanden, wie Staatsanwalt Renger Kontakte von Dietmar Schmidt mit Zuhältern ausgeschlossen hat (in seiner E-Mail sehe ich kein einziger rechtskräftiger Beweis), aber ich selbst habe das nie behauptet, weder mit Bezug auf KHK Schmidt noch auf BKA. Ich zitiere mich selbst: „Wieder hatte ich keine andere Erklärung als dass meine Informationen durch BKA an die Zuhälter gelangt hatten“. Der zitierte Satz ist keine Behauptung für direkte Kontakte zwischen KHK Schmidt (BKA) und Zuhälter. Einfach ist BKA die einzige Behörde, der ich Informationen auslieferte, wobei letztendlich die Zuhälter nach diesen Informationen reagierten. Ich habe vermutet, und die Sachakte deutet es klar an, dass der Informations- und Anweisungskanal in diesem Fall vom KHK Schmidt durch KHK Keetman und durch Jens Kottke bis zum ungarischen Zuhälter läuft. Die Mitglieder der Organisierten Kriminalität sind als Regel Informanten der Polizei und ich habe gefragt und ich frage auch jetzt, ob Kottke nicht Informant der Polizei ist. Ich habe gemerkt, wie die E-Mail Korrespondenz zwischen Schmidt und Keetman über „Lili“s Identität beim Anruf von Kottke an „Lili“ führte, der seinerseits zur „freiwilligen“ Erscheinung der Frau in der Polizei führte. Sonst glaube ich nicht, dass jeweils ein deutscher Polizeibeamte – aus BKA oder aus Leipzig, den ungarischen Zuhälter direkt kontaktiert hat. Das ist die Aufgabe von Jens Kottke.
Die Manipulation meines Textes kommt von der Führungsinformation von KHK Oberndörfer, nach der ich dem BKA unterstellt habe, mit Zuhältern zusammenzuarbeiten. Als Staatsanwalt sollte Herr Renger wissen, dass ich nur für meine eigenen Texte verantwortlich sein kann, aber er übernahm diese Manipulation und ging mit ihr noch weiter, in dem er sie auf nur KHK Schmidt bezog und irgendwie überprüfte. So berechtigte er die Handlungen von KHK Schmidt in Verbindung mit den Kontakten zu mir und zugleich kam mit der Schlussfolgerung, dass meine Behauptungen über die Rolle vom BKA im Menschenhandel unwahr sind.

Jetzt beschreibe ich wie Herr Renger die Anklage gegen mich aufgestellt hat. Nach den Aussagen der Frauen und besonders der als mein „Hauptinformant“ beschuldigten „Lili“, kamen die Ermittler zur „Konklusion“, dass alle meinen Vorwürfe unwahr waren. Erstens, wie Sie später lesen werden, sind die Aussagen der Frauen ein Scheitern für KK 24 und Kottke und zweitens, „unbestätigt“ ist nicht gleich von „unwahr“. Um eine Straftat begangen zu haben aber, muss ich ein „besseres Wissen“ als das Geschriebene gehabt haben, also gelogen haben. Dazu gebrauchte der Staatsanwalt den Mythos über die intensive Kontrolltätigkeit des KK 24. Laut der Führungsinformation von KHK Oberndörfer hat KHK Keetman selbst den Mythos über sein fehlerfreies Werk eingeleitet, in dem er beide BKA-Beamten überzeugt hat, dass wegen seiner eigenen Tätigkeit kein Menschenhandel in Leipzig möglich war. Beide waren so fasziniert von seiner Darstellung (weder in der Führungsinformation noch in der ganzen Sachakte ist diese Darstellung zu finden), dass sie anscheinend vergessen haben, nach „Kerry“und ihren Problemen zu fragen. Danach hat KHK Keetman Jens Kottke & Rechtsanwalt (Kottke machte seine Aussagen schriftlich und durch seinen Rechtsanwalt) die Frage über eventuelle Kontrollen gestellt, und diese haben ihn für die ganz leichten Fragen der Zeugenvernehmung mit der Antwort belohnt, dass wegen der intensiven Kontrolltätigkeit „ist jeder Gedanke im Ansatz in Richtung möglicher Zwangsprostitution ...völlig absurd“. Diese zweifelhafte und unbegründete Belobung vom an Menschenhandel von mir und von anderen Kunden beschuldigten Bordellbetreibers, die auch ihn selbst bedient, wurde von allen „Ermittlern“ enthusiastisch aufgenommen. Auf ihrem Grund schreibt Marc Renger, dass „insbesondere wenn er (also ich) sich wirklich im Leipziger Rotlichtmilieu bewegt haben sollte, die Unwahrheit seiner Angaben bewusst ist“. So entstand die Behauptung, dass ich ein besseres Wissen hatte, also gelogen habe. So leicht ist es für einen Staatsanwalt im Rechtsstaat Deutschland einen Menschen an Lügen erfolgreich (bis jetzt) zu beschuldigen! Ich frage mich woher Herr Renger das Rotlichtmilieu in Leipzig kennt, denn genau in diesem Milieu, von einer deutschen Frau, habe ich über die Gewalt und die Sklavenstellung der ungarischen Frauen erfahren, was alle meine Vorstellungen überforderte. Das „bessere Wissen“ von Staatsanwalt Renger wird widerrufen bei den in den Kundeberichten beschriebenen zahlreichen Verbrechen gegen die Ungarinnen.
Wenn wahr (auf jeden Fall werden die Telefonate der Frauen nicht von Kottke, sondern von einer Staatsstruktur abgehört), existiert die viel gelobte „intensive Kontrolltätigkeit“ von KK 24 nur im Interesse und zum Gunst der Menschenhändler und nicht von den Frauen. Im guten Sinne ist diese Kontrolltätigkeit ein Mythos. Sonst würde KHK Keetman diese Tätigkeit nicht mit den Aussagen der abhängigen Ungarinnen „nachweisen“, sondern mit der originellen Dokumentation der Kontrollen. Meine Behauptung ist bestätigt bei den vielen Gräueltaten, beschrieben im Artikel „Eindeutige Hinweise für Zwangsprostitution bei den Ungarinnen“ und verrichtet zur Zeit der „intensiven Kontrolltätigkeit“ des KK 24. KK 24 hat weder die Opfern vor diesen Gräueltaten verhütet (eine Pflicht laut Artikel 9 des Palermo Protokolls), noch hat das Kommissariat sie untersucht (eine Pflicht laut Artikel 4 der Menschenrechtskonvention und dem Artikel 160 Abs. 1 der StPO), obwohl die Polizisten nach ihren eigenen Angaben meinen Blog verfolgten und also über die Gräueltaten Bescheid wussten. Das Resultat ist klar zu sehen in meinem Artikel „Die Einreitung der Ungarin Brigitte bei Jens Kottke – eine Visitenkarte der Sklaverei“. Das vor Kunden weinende Mädchen traute sich nicht zur Polizei zu gehen und 5 Kunden gaben ihr Recht, dass die Polizei nicht zu trauen ist. Der ausdrückliche Verzicht des Leiters der Polizeidirektion Leipzig einen Strafantrag gegen mich zu stellen verstehe ich als Kennzeichen, dass auch er von der Tätigkeit von KHK Keetman nicht begeistert war. Und die Aussagen einer der Frauen stellen in Zweifel die Polizeikontrollen. Ich habe das Amtsgericht Leipzig gebeten, beide obengenannten Artikeln zur Sachakte einzubeziehen, sowie um die Protokolle von den Polizeikontrollen und den Kontrollen des Gesundheitsamtes für „Lili“ und „Gabi“.
Inzwischen behaupten alle – Jens Kottke und die Beamten, dass es keinen ungarischen Zuhälter und keine ungarische Organisation gibt. Also der Mann, dessen Frauenstimme ich bei Lili gehört habe, den es nach BKA gibt, aber keine Straftaten begeht, besteht nicht. Wenn so, würde das Jens Kottke schon in seinen ersten Kommentaren zu meinem Blog schreiben, er hat es aber nicht gemacht. Und nicht nur ich, andere Kunden haben auch über den Ungaren geschrieben. Kann sein, dass der ungarische Boss in letzter Zeit nach Leipzig nicht kommt – in 2010 zwang der Ungare „Kerry“ zu Sex ohne Kondom, in 2014 hat Kottke das mit „Brigitte“ gemacht. Aber ich habe keinen Zweifel, dass Kottke die Verabredungen nicht mit den Frauen, sondern mit ihrem Boss macht und ich bat das Amtsgericht Leipzig um Ausdruck von allen seinen Telefonaten in der Periode 2009 – 2010, oder wenn unmöglich, von den letzten zwei Jahren. Die ungarische Organisation ist nicht meine Erfindung, wie Jens Kottke behauptet, sondern eine von Herrn Klaus Bayerl, dem Leiter der Kriminalpolizei in Augsburg, der eine erfolgreiche Ermittlung gegen die ungarische Organisation durchgeführt hat. Und die Tatsache, dass nach seinen Angaben von etwa 100 Frauen nur 5 ausgesagt haben, lässt keinen Zweifeln, dass hinter den schon verhafteten Aufsehern eine Organisation in Ungarn stand.
In seinen Aussagen sagt Kottke, dass die Ungarinnen auf Grund seiner Werbungen in internationalen Portalen und auf Ermunterung von ihren schon in Leipzig gewesenen Freundinnen zu ihm kommen. Bestimmt ist er nicht der einzige Bordellbetreiber in Leipzig, der international wirbt, aber in 2010 kamen die Ungarinnen nur zu ihm. Und dazu scheint es, dass fast nur Ungarinnen seine Werbungen lesen. Selbst Kottke versteht, dass es so ein Märchen in der Wirklichkeit nicht geben kann, deshalb hat er nach der Erscheinung meines Blogs die meisten der Ungarinnen zu Osteuropäerinnen umgetauft. Damit hat er aber nur noch einmal bewiesen, dass nur er entscheidet was in den Werbungen der Frauen stehen wird. Ich verbinde den Strom von Ungarinnen zu Kottke nicht mit seinen erfolgreichen Werbungen, sondern mit der Tatsache, dass nur er in den Kundenberichten für Leipzig mit Menschenhandel belastet wird und nur bezüglich den Ungarinnen. Fast alle Ungarinnen, wie alle Sexsklavinnen, sind Wandelnprostituierten (freie Prostituierten wandeln nicht, denn in diesem Gewerbe lebt man von Stammkunden), die jede zweite oder dritte Woche die Bordelle, Städte und oft die Länder wechseln. Es scheint, dass sie nur Werbungen von Bordellbesitzern lesen, aber soweit mir bekannt, in den Arbeitswohnungen der Ungarinnen gibt es kein Internet. Und die eine geht, nur wenn eine neue ankommt, so dass die Arbeitswohnungen auf volle Kapazität funktionieren. Und wer hat hungarians-models.de aufgestellt und wenigsten 50 völlig nackten Ungarinnen, von denen 10 – 15 in den Werbungen von Kottke zu sehen waren, für Pornodarstellungen angeboten? Nach der Veröffentlichung dieses Blogs hat man die Internet Seite geschlossen, genau wie man den Bordell geschlossen hat, in dem ich „Michelle“ gefunden hatte.

Laut den Aussagen von Kottke werden „grundsätzlich“ von jeder Mieterin Ausweiskopien gefertigt und monatlich aktualisierte Meldelisten mit den Personalien und Decknamen der Mieterinnen der Polizeibehörde überreicht. Dazu schließe er Geschäftsversorgungsverträge mit seinen Mieterinnen. Da doch „Kerry“ nicht gefunden worden ist und ich die Erklärungen von KHK Oberndörfer, warum man Kottke für Steuerhinterziehung nicht verfolgen kann, nicht vergessen habe, bat ich das Amtsgericht Leipzig nach den Geschäftsversorgungsverträgen, Ausweiskopien und den Meldelisten mit den Namen von allen meinen Bekannten und den Frauen, die im Artikel „Eindeutige Hinweise zur Zwangsprostitution bei den Ungarinnen“ erwähnt habe, sowie von „Brigitte“.

Ich muss einräumen, dass ich höchst wahrscheinlich doch eine wesentliche Korrektur in meinem Blog machen muss. Die Unterlagen von KK 24 zeigen, dass die Arbeitswohnungen von erotik-leipzig.com eigentlich von Phönix GmbH vermietet werden und Jens Kottke ein Mitarbeiter der Firma ist. Ich habe das Amtsgericht Leipzig gebeten um ein Handelsregisterauszug, der die Gesellschafter vom 1. Januar 2010 und von heute zeigt und wenn einige der Gesellschafter juridische Personen sind, neue Handelsregisterauszüge abzunehmen bis die physischen Personen, die Phönix GmbH kontrollieren, bekannt werden. Ich habe gebeten nach der Vollmacht, mit der Jens Kottke im Namen der Firma handelt und sie vertritt. Ich habe also gebeten nach den Jahresabschlüssen von 2009 und 2010. Ich habe gefragt, ob Phönix GmbH der Eigentümer der Arbeitswohnungen ist (das ist auf jeden Fall der Eindruck) und wenn nicht, wer die Eigentümer sind.
Wenn ich feststelle, dass Jens Kottke nicht zu den Eigentümern von Phönix GmbH gehört, werde ich alle Bezeichnungen von ihm als „Bordellbesitzer“ mit „Bordellbetreiber“ ersetzen, denn ich kann nicht unwahre Tatsachen in meinem Blog dulden und ich schulde jedem, einschließlich denjenigen, die mich verleumden, die Wahrheit. Ich hoffe aber auch die richtigen Bordellbesitzer bekanntzumachen, denn ihre Personalien könnten vieles aufklären.