Montag, 9. Juni 2014

Ein Einblick in die Justiz der Sklavenhaltung und der Absurde


Dieser Artikel behandelt meine Korrespondenz mit dem sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Europa und den Einstellungsbescheid zum Ermittlungsverfahren, nachfolgend meine Anwendung an das Ministerium.

Es stellt sich heraus, daß die Justiz die Ermittlung meiner Strafanzeige verweigert hat und damit mir das Recht auf Justiz versagt hat, einschließlich den Status eines Verletzten.

Die absurde Begründung der Verweigerung ist, daß meine Strafanzeige „keine neuen Sachverhalte enthält, die Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen ergeben können“ im Vergleich zu einer eingestellten Ermittlung, die nur nach einem einzigen Tatvorwurf und gegen einen einzigen Beschuldigten durchgeführt wurde auf der Grundlage meines ersten Beitrags in diesem Blog. Dabei wurden der Zwang von Lili zu falschen Aussagen und mein Umgang mit den BKA Beamten völlig ausgeschlossen




Meine Korrespondenz mit dem Staatsministerium der Justiz und für Europa

 
Meine Anwendung an das sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa hat eine Korrespondenz unter dem Aktenzeichen 1402E/17/24 – III2 – 2014 beigebracht über die ich hier berichten möchte.

Mein Korrespondent war ein Ministerialrat des Ministeriums. Er hat mich informiert, daß der Generalstaatsanwalt meine Strafanzeige erneut zur Prüfung an den Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Leipzig gesandt hatte.

Laut ihm habe die Leipziger Strafverfolgung schon im Januar 2011 eine Ermittlung wegen des Verdachts des Menschenhandels auf Grund meines ersten Beitrags in diesem Blog aufgenommen, die später eingestellt wurde  Man habe mir keinen Einstellungsbescheid im 2012 gegeben, weil die Ermittlung nicht auf meine Strafanzeige eingeleitet worden war. Bezüglich der Strafanzeige bemerkte er, daß sie in Verstoß geraten war.

Man hat mich informiert, daß das Verfahren gegen mich noch läuft und aus diesem Grund man mir keine Auskünfte zu diesem Verfahren geben konnte.

Der Standpunkt des Ministeriums laut des Ministerialrats war, daß kein Anlass zum Einschreiten des Ministeriums im Wege der Dienst- oder Fachaufsicht in meiner Sache bestehe und ein fehlerhaftes Vorgehen der Staatsanwaltschaft Leipzig nicht zu erkennen sei.

Da dieser Schreiben mehr Fragen bei mir erweckte, als Antworten gegeben hat, habe ich dem Ministerialrat eine Reihe von Fragen gestellt und er hat sich die Mühe gegeben, auf wenige von ihnen doch zu reagieren.

Auf meine Anfrage zum Verstoß der Strafanzeige erklärte er, daß es nicht um Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen ging, sondern „die Anzeige war viel mehr aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen abhanden gekommen“.

Zu einer anderen meiner Fragen äüßerte sich der Ministerialrat, daß es zutreffend war, daß die „Ermittlungen in dieser Sache zeitweise parallel zu denjenigen in dem gegen Sie gerichteten Verfahren geführt worden sind“

Bezüglich dem Recht auf Akteneinsicht hat man mir geraten, daß nach deutschem Recht Akteneinsicht nur dem Verteidiger gewährt wird, in dem man sich auf § 147 Absatz 1 der StPO bezogen hat.

 In seinem nächsten Schreiben erklärte mir der Ministerialrat, daß es zutreffend war, daß § 147 der StPO dem Verteidiger weitergehende Rechte bezüglich der Akteneinsicht einräume als dem Beschuldigten. Auf meinen Zweifel, daß die Staatsanwaltschaft Leipzig den Artikel §136 verstoßen hat, betonte er, daß er doch keinen solchen Verstoß erkenne. In dieser Verbindung gab er die folgende Auslegung des § 136: „Die Vorschrift regelt neben den Belehrungspflichten lediglich die Eröffnung des Tatvorwurfs. Der Vernehmende muss dem Beschuldigten lediglich den belastenden Sachverhalt in groben Zügen darstellen und die anwendbaren Vorschriften bezeichnen“.

 
Da ich aber bemerkte, daß auch nach seiner Auslegung die Staatsanwaltschaft Leipzig den § 136 verstoßen hat und die Fragen stellte, ob eigentlich die Leipziger Strafverfolgung meine Beschreibung des Gesprächs mit Dr. Lieber akzeptiert oder ihre eigene Version hat und  ob sie berechtigt ist, mir die Vorsprache im Archivzimmer  217 zu versagen, hat er sich von der Korrespondenz mit mir zurückgezogen.    

 
Jetzt möchte ich meine Korrespondenz mit dem sächsichen Justizministerium kommentieren.

Ich überlasse Ihnen die Auslegung der alleinen Tatsache, daß eine Anwendung an einen Minister über Menschenhandel vom Namen eines Ministerialrats beantwortet wird – soweit mir bekannt leitet ein Ministerialrat in Deutschland typisch Organisationseinheiten unter der Abteilungsebene wie Referate usw.

Ich betone aber gleich, daß die Tatsache, daß der Generalstaatsanwalt die Prüfung meiner Anzeige dem Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Leipzig gesandt hat ein Zeugnis der vollen Formalität der Reaktion zu meiner Anwendung ist. Die Prüfung einer Arbeit demjenigen zu erteilen, der die Arbeit ausgerichtet hat, ist völlig sinnlos – man kann nicht von ihm erwarten seine eventuellen Vergehen anzuerkennen und deshalb ist der Ausgang dieser Prüfung vorbestimmt. Die Arbeit der Staatsanwaltschaft Leipzig muss bei der Generalstaatsanwaltschaft geprüft werden. Anscheinend sowohl das Justizministerium als auch die Generalstaatsanwaltschaft wollen eine echte Überprüfung der Arbeit der Leipziger Strafverfolgung verhindern und dabei selber im Schatten bleiben.

Daß meine Strafanzeige „aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen abstanden gekommen war“ ist keine Erklärung sondern eine leere Rechtfertigung und stellt ein Muster der Fähigkeit der Justizbeamten zu kommunikieren ohne eigentlich etwas zu sagen dar. Diese „nicht nachvollziehbaren Gründe“ müssen konkret genannt werden.

Wenn Sie die Auslegung des § 136 beim Ministerialrat mit dem Text des selben Artikels in der StPO vergleichen, werden Sie begreifen, daß das sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa die Gesetze und Vorschriften genau so liest wir der Teufel das Evangelium. Aber die Leipziger Strafverfolgung hat auch seine absurde Auslegung des Artikels nicht eingehalten. Schon mehr als 4 Jahre nach dem Beginn der Ermittlung gegen mich bin ich nur darüber informiert worden, daß Jens Kottke und BKA meine ersten Beiträge in diesem Blog für unwahr halten und man auf Grund ihrer Strafanzeigen eine Ermittlung gegen mich aufgenommen hat. Tatvorwürfe, anwendbare Vorschriften und belastenden Sachverhalt – weder in groben noch in feinen Zügen, hat man mir überhaupt nicht mitgeteilt. Dr. Lieber hat nicht nur §136 sondern auch §147 (7) grob verletzt. Der Artikel bezeichnet die Informationsrechte des Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat. Ich habe weder Auskünfte noch irgendwelche Abschriften von der Akte bekommen – deshalb hat man mich zum Archivzimmer 217 nicht zugelassen. Und meine Frage ob diese Versagung gesetzmäßig ist, blieb unbeantwortet bei dem Ministerialrat. Das Justizministerium einfach verneint schon hier bewiesene Vorgehen der Staatsanwaltschaft Leipzig.

Während ich als Beschuldigter bewußt im Informationsvakuum gehalten werde, versorgen meine Ermittler, wie Sie in den Kommentaren zu diesem Blog lesen können, meine Beschuldiger mit ausgiebigen Informationen zu meiner Ermittlung. Lesen Sie zum Beispiel das Kommentar vom Februar 2011, nachdem sich die Schlinge um mich langsam zuzieht.  Woher weiß Kottke, daß ich in Kanada bin, woher weiß er, daß meine Ex-Frau Strafanzeige gegen mich eingereicht hat? Von den Behörden natürlich, was auch eine grobe Verletzung ihrer Vorschriften ist.

 Wenn beim Vorgehen der Leipziger Strafverfolgung keine Vergehen bestehen, stelle ich die folgenden Fragen hier: Warum hat man mich im 2012 bei meinen 3 Besuchen in der Staatsanwaltschaft Leipzig nicht einfach informiert, daß eine Ermittlung wegen Verdachts des Menschenhandel so wie so gelaufen und eingestellt worden ist und da sie nicht auf meine Strafanzeige beruht hat, schuldet man mir keinen Einstellungsbescheid? Warum hat man mich überhaupt nicht benachrichtigt, daß meine Strafanzeige nicht ermittelt sein wird und die Gründe dazu erklärt? Ist eine Ermittlung beruhend auf meinem ersten Beitrag in diesem Blog ein rechtsmäßiger Grund keine Ermittlung bezüglich meiner Strafanzeige durchzuführen – schließlich, wenn Sie meinen ersten Beitrag mit meiner Strafanzeige vergleichen, werden Sie unvermeidlich einsehen, daß ich in der Strafanzeige viel mehrere Beschuldigungen gemacht und Sachverhalte angeführt habe? Haben die Strafverfolger, die die Ermittlung nach meinem Beitrag aufgenommen haben, wenigstens versucht mich zu erreichen und um mehr Auskunft und Erläuterungen von mir zu bekommen – es ist kaum zu glauben, daß ich öffentlich alles geschrieben habe was ich zum Fall weiß? Wenn keine Ermittlung zu meiner Strafanzeige durchgeführt wurde, wie konnte die Dame von der Wache der Leipziger Strafverfolgung nach Angabe des Aktenzeichens 26 AR 546/11 und der Erklärung, daß die Ermittlung unter diesem Aktenzeichen von der Generalstaatsanwaltschaft zu ihrer Behörde weitergeleitet worden ist, nach kurzem Einblick ins System mich gleich informieren, daß diese Ermittlung eingestellt worden war?

Ich betone hier, daß ich alle diese Fragen dem Ministerialrat gestellt habe und er sie unbeantwortet ließ.

Jetzt komme ich mit einer generellen Bemerkung. Der Ministerialrat hat bestätigt, daß nach deutschem Recht der Verteidiger mehr Informationsrechte hat als der Beschuldigte ohne Verteidiger. Natürlich müssten beide die gleichen Informationsrechte haben, denn die Abwesenheit eines Vereidigers sollte das Recht auf Verteidigung des Beschuldigten nicht begrenzen. Dieser juristischer „Fehler“, wie alle zahlreichen „Fehler“ im deutschen Recht sind bewußt gemacht.  Meine erste Gerichtserfahrung in Deutschland hat mir klar gemacht, daß ein deutscher Rechtsanwalt im besten Fall vor allem darauf aufpasst, den Richter nicht zu ärgern wenn nicht der schlimmere Fall vorhanden ist, wobei der Rechtsanwalt den Drahtziehern des Prozesses auf Kosten seines Kunden hilft. Ich werde hier keine Einzelheiten nennen, aber ich sage nur, daß ich bei der ersten Gerichtssitzung mit zwei Rechtsanwälten (man hat mich einfach gelogen, daß für eine Strafermittlung ein Verteidiger pflichtig ist und der Familienrechtsanwalt von großer Bedeutung für den Ausgang der Verhandlungen und auch für den Ausgang der Strafermittlung war) den Inhalt der Strafanzeige gegen mich überhaupt nicht kannte. Es ist auch nicht zufällig, daß in Deutschland ein Rechtsanwalt die Unterschrift, also die Zustimmung seines Kunden, nicht braucht um seine Thesen dem Gericht vorzustellen und er seinem Kunden gegenüber nicht anweisungsgebunden ist. Georgi Dimitrov war sehr schlau als er sich beim Leipziger Reichstagsbrandprozess 1933 auf die Leistungen seines Rechtsanwalts verzichtete und sich selber verteidigte.
 

Die nicht stattgefundenen Überprüfung und die Verweigerung zur Ermittlung meiner Strafanzeige

Nur wenige Tage nach dem Ende meiner obengenanntnen Korrespondenz bekam ich eine Post mit dem Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Leipzig. Auf Grund seiner enormen Bedeutung für die Aufklärung der Situation und als Beweismaterial veröffenliche ich hier das Dokument und gehe gleich zur Sache.

Wie Sie sehen können, wurde der Einstellungsbeschluß am 6. Mai 2014 getroffen – nur etwa anderthalb Monate nach meiner Anwendung an das sächsische Staatsministerium für Justiz und für Europa vom 17. März, 2014, was den Anlaß zur Überprüfung gab. Alleine diese Tatsache spricht deutlich davon, daß es eigentlich keine Überprüfung gegeben hat, was auch vom Inhalt des Dokuments bestätigt wird. Der Staatsanwalt begründet seinen Beschluß mit dem selben Ermittlungsverfahren, das er laut dem Ministerialrat überprüfen sollte.

Ich habe oben erwähnt, daß meine Strafanzeige viel mehr Beschuldigungen und Sachverhälte enthält als meine ersten Beiträge und das ist mehr wahr im Vergleich zum Tatbestand der Ermittlungsverfahren – nur Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und zwar nur gegen Jens Kottke. Wenn Sie zu meinem Posten „Die Strafanzeige(n)“ gehen, werden sie merken, daß meine Strafanzeige viel mehrere Tatvorwürfe enthält, darunter Mordverschwörung, Förderung des Menschenhandels, Strafvereitelung im Amt, Zwang zu falschen Aussagen, Verleumdung/üble Nachrede, kriminelle soziale Repressalien gegen mich, Betrug, Inizierung von Diebstahl, Steuerhinterziehung usw. Zum Kreis der Beschuldigten neben Jens Kottke gehören Dietmar Schmidt, sein Partner und ihre Vorsitzende im BKA, der ungarische und rumänische Frauenlieferanten von Kottke, viele unbekannte Personen und die Bundeskanzlerin. Ich habe den Leipziger Polizisten keine Belastungen vorgeworfen aber ich habe gebeten, daß man sie überprüft, ob sie die Telefonate der Opfern abhören und ob sie den Diebstahl meines Handy dem Möbelhändler beauftragt haben.

Dazu enthält meine Strafanzeige viele wichtige Tatsachen, die in meinen ersten Beiträgen nicht enthalten sind und um deren Ermittlung ich bat wie die Strafanzeige der bulgarischen Frau, die in Wohnungen von Jens Kottke und von einem seiner „Kollegen“ in Hamburg gegen ihren Willen prostituieren mußte, die Verleumdungen von Kottke gegen mich in seinen Kommentaren und die neuen Beiträge im Posten „Eindeutige Hinweise zur Zwangsprostitution in Leipzig“. Ich betonte die Notwendigkeit von entsprechenden Ermittlungen in Ungarn, Bulgarien, in der Schweiz und in den USA.

Die Behauptung des Staatsanwalts, daß meine Anzeige vom 22.12. 2011 „keine neuen Sachverhälte enthält, die Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen ergeben würde“ ist so unwahr und unbegründet, daß ich sie als eine Versagung von Justiz gegenüber mir empfinde. Das ist mehr wahr wenn man in Absicht nimmt, daß durch die Ermittlung nur eines Tatvorwurfs die Leipziger Strafverfolger mir den Status eines Verletzten entnommen haben, den ich in meiner Strafanzeige betont und begründet habe. Ich bin selbst kein direktes Opfer des Menschenhandels aber der Menschenhandel hat grob mein Recht auf privates Leben verletzt, in dem man zwangsmäßig mich von der Sexsklavin Lili getrennt hat, weil sie weiter ausgebeutet werden mußte. Und wegen meinem Auftritt zum Schutz der Opfern des Menschenhandels hat man mir das feste Einkommen entnommen, man hat eine Mordverschwörung gegen mich geplant, die man nur wegen Umständen aufgegeben hat, man hat meine Kommunikationen gesetzwidrig überwacht und man hat mir das Handy gestohlen. Wie Sie sehen, enthält der Einstellungsbescheid keine Beschwerdebelehrung, offentsichtlich weil ich nicht als Verletzter gelte mit der von mir zugemuteten Begründung, daß ich kein Opfer des Menschenhandels bin. Aber alle Verletzungen gegen mich sind mit dem Menschenhandel verbunden und ihre eigentliche Ermittlung muß die Fragen beantworten, ob es in Leipzig Sklaverei gibt und ob die von mir erwähnten Staatsbehörden an dieser Sklavenhaltung teilnehmen. Dazu werde ich als Verletzter berechtigt sein, bei Einstellung der Ermittlung Beschwerde einzulegen und Klageerzwingungsverfahren zu verlangen. Mir Justiz zu versagen und damit den Menschenhandel und die Beteiligung an ihm der deutschen Behörden zu schützen sind die eigentlichen Ursachen, warum die Staatsanwälte meine Strafanzeige nicht ermitteln wollen. Die Absurdität der Begründung der Staatsanwälte ist deutlich daran zu sehen, daß während sie meine Belastungen gegenüber den Beamten und Leitern von BKA nicht merken wollen, ermitteln sie mich für Verleumdungen (oder Üble Nachrede?) gegenüber ihnen.

Die Tatsache, daß gegen Jens Kottke für üble Nachrede gegen mich nicht ermittelt wird – Sie können seine Kommentare bezüglich der Strafanzeige gegen mich für Gewalt lesen (und er wußte sehr gut, daß es in dieser Strafanzeige um Rangelei ging, in dem ich zwei Händys in den Händen hielt und sie nicht abgeben wollte), einfach ein Beweis, daß er zu den Unantastbaren in Leipzig gehört und Garantien von der Justiz genießt. Nicht zufällig sind die Kriminellen in Leipzig die einzigen neben den Beamten, die der Meinung sind, daß Deutschland ein Rechtsstaat ist – denn nur sie scheinen Rechte in diesem Staat zu haben, solange sie ihren Häuptlingen gehorchen. Angespornt von der staatlichen Unterstützung behauptet hier eine(r) von ihnen, daß ich meine Ex-Frau anschaffen lassen wollte.

Ich möchte bemerken, daß die Ermittlung am 6. Mai eingestellt wurde, während der Ministerialrat am 12. Mai auf meine Anfrage mir schrieb: „ich gehe davon aus, daß Sie im Falle einer Einstellung des Verfahrens gemäß § 171 Satz 1 (der StPO) Bescheid erhalten“. Ich überlasse Ihnen zu entscheiden, ob der kurierende Beamte des Justizministeriums wirklich nicht wußte, daß 6 Tage vorher die Ermittlung eingestellt wurde oder die ganze Korrespondenz doch eine Justizspielerei war.

Auf jeden Fall empfinde ich die eigentliche Versagung von Justiz als Ausdruck einer Machtlosigkeit.  
 

Die absurde fragwürdige Ermittlung

 
Gehen wir aber zum wichtigsten Teil des Einstellungsbescheids – zur ursprünglichen Ermittlung, die die Begründung ist, meine Strafanzeige nicht zu ermitteln, und die keiner von der Justiz überprüfen will.

Diese Ermittlung ist nur gegen Jens Kottke und nur wegen Menschenhandel zum Zweck der sexsuellen Ausbeutung – trotz der Tatsache, daß ich schon im ersten Beitrag ausgiebig über BKA geschrieben und viele wesentliche Fragen zum Verhalten der Leipziger Polizei gestellt habe. Das beweist, daß man gegen die Behörden und ihre Representanten einfach nicht ermitteln will.  Den wichtigsten Grund habe ich schon erklärt und nun ergänze ich. Wegen meinem Umgang mit Dietmar Schmidt und seinem Partner kann man nicht bei einer Anhörung nur allgemeine Fragen stellen, wie wahrscheinlich der Fall mit Kottke ist, den ich niemals getroffen habe. Ich habe die Beweise für diesen Umgang und die BKA Beamten können ihre Entlarvung nicht umgehen, denn wie zuvor bin ich sicher, daß nichts schriftliches zu meinen Treffen mit BKA in der Bundesbehörde zu finden ist.  

Vom Dokument wird klar, daß das Ermittlungsverfahren gegen Jens Kottke wegen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung Aktenzeichen 103 UJs 15832/11 hatte und nach weniger als vier Monaten, am 9. Mai 2011, eingestellt wurde. Zum Vergleich hat die Ermittlung zum Diebstahl meines Handys fast 6 Monate gedauert. Selbst die Dauer des Verfahrens spricht von reiner Formalität des Verfahrens und diese Formalität ist am besten an den Ermittlungshandlungen zu erkennen – „Einvernahme einer Vielzahl von Prostituierten und Anhörung des Beschuldigten Kottke“.

Ich betone gleich, daß sich die Ermittler auf Einvernahme von Prostituierten begrenzt haben, trotz der Tatsache, daß ich am 18. Februar 2011 hier mit dem SMS von Lili bewiesen habe, daß ihre hier von Kottke annoncierten Aussagen unwahr sind und sie zu ihnen gezwungen worden war. Aus dem Dokument wird es klar, daß man nach Zwang zu falschen Aussagen überhaupt nicht ermittelt hat. Dieser Umstand spricht eindeutig darüber, daß die Ermittler nicht die Wahrheit wollten, sondern nur sie zu verstecken.        

§ 27 (1) des Überreinkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels sagt klar, daß Ermittlungen oder Strafverfoflgungen bezüglich Menschenhandel nicht abhängig von einer Anzeige oder von einer Anklage des Opfers gemacht werden sollen (wegen ihrer Abhängigkeit von den Verbrechern). Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nicht nur das gemacht, aber eigentlich sich auf Einvernahme der abhängigen Frauen begrenzt – nicht zufällig hat Deutschland dieses Überreinkommen seit 2005 nicht ratifiziert. Es ist unklar ob Ungarinnen, Rumänninen oder deutsche Frauen einvernommen wurden, aber das ist interessant nur vom Gesichtspunkt der Anonimität der Opfern des Menschenhandels, das heißt, ob man in diesem Fall eine Ausnahme gemacht hat und die wirklichen Namen einiger Ungarinnen oder Rumäninnen in Ermittlungsakten erschienen sind. Die Tatsache ist, daß unter dem kriminellen Terror in Deutschland und in Leipzig alle von den Menschenhändlern und den hinter ihnen stehenden Behörden abhängig sind und das gilt besonders für die sozial schwachen deutschen Frauen, die als Prostituierten tätig sind. Genau weil die deutschen Frauen in Leipzig völlig abhängig und dadurch kontrollierbar von den Menschenhändlern sind, hat man die ausländischen Sexsklavinnen in ihrer Anwesenheit brutal geschlagen. Diese Frauen werden auch zur Ausbeutung gezwungen, in dem man ihnen nicht erlaubt, selber Wohnungen zu mieten oder auf der Straße zu arbeiten und obwohl leichter, Gewalt bei ihnen ist auch oft zu treffen. Kann eine deutsche Prostituierte in Leipzig sich leisten gegen Jens Kottke, hinter wem die Behörden stehen, zu zeugen? Nein, überhaupt nicht. Erinnern Sie sich an Mandy Kopp und Beatrix E., die, nachdem sie im Richter ihren ehemaligen Kunden erkannten, angeklagt und zum Gericht gebracht wurden? Und hier geht es nicht um einen pensionierten Richter sondern um einen Mann, der der Obrigkeit von Leipzig und von Deutschland viel Geld vom Menschenhandel liefert. Oder nehmen Sie meine eigene Geschichte – am 16. April 2010 hat BKA meine Identität aufgedeckt und am 20. April 2010 schrieb man mir, daß mein festes Einkommen mir entnommen wird. Und man hat mich nicht ermordet nur weil sich der kanadische Vermittler und seine Behörde dagegen eingesetzt hatten. Die traurige Wahrheit ist, daß die kriminellen Entscheidungsträger in Deutschland alles mit jedem Bürger tun können, so lange der soziale Preis akzeptabel ist, und bei Prostituierten ist er als Regel billig.

In dieser Verbindung will ich bemerken, daß die zwei ausländischen Frauen, die ihre Kommentare über ihre Vergangenheit in Leipzig hier überlassen haben, nicht mehr mit ihren Erzählungen zurückgekommen sind, wie sie planten, und ich fürchte für Sie. Ich habe den Ministerialrat gefragt, ob man technisch auf die IP-Adressen der Kommentatore zu meinem Blog kommen kann und er hat diese Frage nicht beantwortet, aber ich kenne die Antwort und sie is „ja“. Ich kann sagen, daß die eine der Frauen aus Chroatien war – so lang sind die Hände der westlichen Menschenhändler mit ihren neokolonialen Marionettenregimen durchaus Osteuropa. Ich möchte meine Gleichsinnige bezüglich der Sklaverei mahnen, ihre Kommentare zu diesem Blog nur von öffentlichen Computers zu machen, damit die Behörden des Menschenhandels ihre Identität nicht entdecken können.

Ich habe den Ministerialrat gefragt, ob im Rahmen der Ermittlung Vorbeugungsmaßnahmen zum Schutz der Frauen getroffen worden sind und er hat auch diese Frage nicht beantwortet. Ich beantworte hier für ihn – trotz der groben Belastungen von brutaler Gewalt, Zwang und Gefangenschaft von hunderten Frauen hat man überhaupt keine Vorbeugungsmaßnahmen getroffen. Man wollte das Geschäft der Menschenhändler nicht stören und keine der Opfern glauben lassen, daß etwas sich ändern kann. Zu diesem Zweck hat man gleichzeitig und sehr aktiv die Ermittlung gegen mich durchgeführt. Lili wurde im Rahmen dieser Ermittlung schon am 7. Februar 2011 „einvernommen“ und zu falschen Aussagen gezwungen und ich kenne noch eine Ermittlungshandlung gegen mich, zu der ich mich in meiner Strafanzeige Fragen gestellt habe.  Und genau in der Periode der Ermittlung – im Frühjahr von 2011 hat sich die Situation der Ungarinnen deutlich verschlechtert, wie Sie in meinem Posten „Eindeutige Hinweise für Zwangsprostitution bei den Ungarinnen“ lesen können.

In Deutschland werden bei jeder Anklage einer Frau für Gewalt gegen ihren Ehemann strenge Vorbeugungsmaßnahmen getroffen, man behandelt ihn wie Verbrecher und er wird von seinen Kindern getrennt egal wie absurd die Anklage sein kann – wie in meinem Fall, wo in der Strafanzeige stand, daß meine Gewalt darin bestand, daß ich zwei Handys fest in meinen Händen hielt und sie nicht abgab. Nach den ersten Gerichtsverhandlungen besuchte ich eine Sitzung des Leipziger „Väteraufbruch für Kinder“.  Ich wurde erschüttert von dem was ich gesehen und gehört habe. Ich bin überzeugt, daß die meisten der Männer da zu einer Gewalttat unfähig waren. Es war deutlich zu merken, daß sie von der Trennung mit ihren Kindern viel leideten und zu allem, einschließlich zu Erniedrigungen vor den Beamten, die zuständig für ihren Umgang mit den Kindern waren, bereit waren um etwas mehr Zeit mit ihren Kindern zu sein. Dank der deutschen Justiz eine Anklage für Gewalt – begründet oder unbegründet, wahr oder absurd, reicht völlig aus für einen Ehemann seine Vaterrechte zu verlieren. Damit erfüllt diese Justiz einen ganz wichtigen und schmutzigen Auftrag – die deutsche Familie zu zerstören und damit die Bevölkerung des Landes zu mindern und die Qualität der neuen Generationen zu schädigen.

Dagegen, bezüglich Menschenhandel und Prostitution, wo es eigentlich viel mehr Gewalt und Zwang gibt, werden als Regel keine Vorbeugungsmaßnahmen unternommen, einschließlich im Fall Leipzig, weil in diesem Umfeld die Justiz den Auftrag erfüllt, die ungestörte Funktionierung des Menschenhandels zu sichern.

Im Einstellungsbescheid lesen wir: „Dem Beschuldigten lag zur Last......Frauen aus Ungarn und Rumänien gegen ihren Willen zur Prostitutionsübung gezwungen zu haben und Ihnen entweder die Einkünfte abgenommen zu haben oder ihnen lediglich einen geringen Teil belassen zu haben“. Eigentlich habe ich in meinen Beiträgen geschrieben, daß die Frauen zur Prostitution vor allem in Ungarn von der ungarischen Organisation gezwungen werden und in manchen Fällen in Deutschland, einschließlich in Leipzig, von dem ungarischen Frauenlieferant von Kottke. Schon bei Überquerung der deutschen Grenze sind alle Ungarinnen Sexsklavinnen und Menschenware. Kottke nimmt teil an der Kontrolle der Frauen und vor allem an ihrer „Produktivitätssteigerung“ - an ihrem Zwang zur „Vielseitigkeit“, zu den 24-Stunden Arbeitstagen, zur Gefangenschaft usw. Ich habe niemals geschrieben, daß Kottke finanzielle Beziehungen zu seinen ungarischen Opfern hat. Dagegen schrieb ich, daß Kottke seine Wohnungen nicht den Ungarinnen, sondern seinem ungarischen Partner vermietet, der sie an seine Sexsklavinnen für 135 euro weiter vermietet, von denen 85 euro für Miete an Kottke gehen (genau so viel wie die deutschen Frauen ihm zahlen) und die übrigen 50 euro der ungarischen Organisation gezahlt werden als eine Art Tagesmiete für die Nutzung ihrer menschlichen Ware. Die Tatsache ist, daß die schmutzige Arbeit bezüglich den Ungarinnen vor allem vom Ungaren verrichtet wird. Kottke aber nimmt direkt (er hat Lili das Abendessen mit mir verboten und verhindert) und indirekt auch teil und deshalb sagen die Ungarinnen, daß sie zwei Bosse – einen deutschen und einen ungarischen, haben.

Sie irren sich aber, wenn Sie glauben, daß die Ermittler meine Beiträge nicht aufmerksam gelesen haben. Sie haben absichtlich alle Tatvorwürfe Kottke zugeschrieben um Ermittlungshandlungen gegenüber dem Ungaren (und auch dem Rumänen) zu vermeiden. Ich glaube, ich habe geschrieben, daß das oberste Prinzip der Geheimhaltung der Sklaverei ist, daß nichts über den Menschenhandel auf Papier erscheinen darf und ich kann mir nicht vorstellen, daß die persönlichen Angaben des Ungaren oder eines anderen Dispatchers dieser internationalen Sklavenhalterorganisationen in irgenwelche Ermittlungsakten erscheinen kann. Das wäre alleine eine ungeheure Gefahr für diese Organisationen, denn da wird man die Möglichkeiten haben durch Telefonverbindungen usw zu ihren Entscheidungsträgern zu gelangen. Dazu alle Handlungen dieser Dispatchers sind gesetzwidrige und stellen Verbrechen dar und deshalb sind auch formelle und allgemeine Anhörungen undenkbar. Ich glaube, die physische Beschreibung des Ungaren in diesem Blog hat seine Ersetzung mit einem anderen „Kollegen“ verursacht. Deshalb bat ich in meiner Strafanzeige, die laut der Ermittler keine neuen Sachverhalte enthält, daß man den Ungaren über seine Tätigkeiten in Deutschland verhört und feststellt, ob er Steuer in Deutschland, wo er seine Einkünfte „erwirtschaftet“, zahlt und wie er seine Tätigkeit legalisiert hat. Mit der Zuschreibung aller Tatvorwürfe an Kottke hat man ihm kein Unrecht getan, denn wie ich schon gemerkt habe, wenn sich heraustellt, daß sein Partner Verbrecher ist, stellt sich unvermeidlich die Frage, wer Kottke ist.

Die Ausschließung des Ungaren und der BKA Beamten von den Ermittlungshandlugen, die absurde Versagung meine Strafanzeige zu ermitteln, die Nichtermittlung des Zwangs zu falschen Aussagen von Lili und die Tatsache, daß obwohl angeblich die Ermittlung auf der Grundlage meines ersten Beitrags eigeleitet hat, niemand von der Ermittlern weder mit mir gesprochen hat noch mich zu Aussagen gesucht hat, bedeuten, daß diese Ermittlung sogar den bescheidenen Forderungen einer Formalität nicht entspricht. Sie sind gleichzeitig die stärksten Hinweise darauf, daß Ermittlung 103 UJs 15832/11 sogar nicht eine reine Formalität war, sondern zum Zweck hatte den Menschenhandel in Leipzig und die Beteiligung an ihm der Staatsbehörden zu beschützen.

Meine Kommentare hier sind basiert auf der Annahme, daß der Einstellungsbescheid den wirklichen Umständen entspricht. Ich habe aber Schwierigkeiten davon überzeugt zu sein bis ich Antworten auf alle meine unbeantworteten Fragen bekomme und die Akten der Ermittlung gegen Jens Kottke sehe. Ob Ermittlung 103 UJs 15832/11 im Frühjahr 2010 stattgefunden hat oder nicht ist nicht so wichtig, denn so wie so war das überhaupt keine eigentliche Ermittlung und keine meiner Belastungen, die auf meinen eigenen Erlebnissen und oft auf Sachbeweisen basiert sind, hat man ermittelt. Der hier veröffentlichte Einstellungsbescheid ist ein Sachbeweis, daß es weder Überprüfung der Ermittlung gab, noch eine Ermittlung gegeben hat, die wenigstens den formellsten Anforderungen einer Ermittlung entsprach. Damit ist das Dokument ein Beweis, daß die deutsche Justiz mir das Recht auf Rechtssprechung total verweigert hat und damit das Legalitätsprinzip verstoßen hat. Diese Verweigerung beweist, daß die deutsche Justiz nicht der Bekämpfung des Menschenhandels dient, sondern genau wie BKA die Sklavenhaltung bedient. Anders kann es nicht sein, denn die Menschen, die diese Behörden kontrollieren und ihnen Aufgaben stellen, sind die selben und die eigentlichen Betreiber dieses großen und massenhaften Verbrechens. Deutschland ist ein Staat der Menschenhändler und das selbe gilt für seine Behörden und Justiz. Dietmar Schmidt und sein Partner haben besonders viel gelacht, als ich ihnen sagte, daß ich mich an die Staatsanwaltschaft wenden würde und dieser Posten gibt Ihnen die Erklärung darüber.

Die Verweigerung der Rechtssprechung ist zugleich ein Ausdruck der Machtlosigkeit der Justiz der Sklavenhaltung meine Argumente zu bekämpfen. Die Stärke der Menschenhändler liegt an ihrer Macht, die aber nur Aussagen bringen kann,  während meine Stärke an der Wahrheit liegt, die mir Beweise und entsprechende Umstände gebracht hat. Sie haben es nicht geschafft, meine Beweise zu vernichten, was es ihnen mehrmals in der Sächsischen Affäre gelungen ist, und Tatsachen, Sachbeweise und Umstände sind stärker als Aussagen. Sicher haben die Juristen des Menschenhandels verstanden, daß wenn man im Deutschlandsumpf der Verbrechen steckt, ähnlich mit einem physischen Sumpf, je mehr man sich bewegt, desto tiefer man sinkt

 In meinem Fall verhält sich die Justiz genau so wie sie sich in der Sächsischen Affäre verhalten hat – die Ermittlungen gegen die Unantastbaren in der organisierten Kriminalität und in den Behörden werden eingestellt oder einfach nicht eingeleitet, während man diejenigen, die ihnen widerstehen langzeitig „ermittelt“ werden. Es ist bemerkungswert, daß die Handlungen der Staatsanwaltschaft Leipzig im vollen Einklang mit der Generalstaatsanwaltschaft und dem sächsischen Justizministerium stehen und die Unterstützung der letzteren genießen, wie neben dem Einstellungsbescheid meine Korrespondenz mit dem Justizministerium zeigt. Das ist einfach die Ausübung der Garantien für Unbestraffheit für die Ausführung und Beschützung des Menschenhandels. Die höchsten deutschen Entscheidungsträger haben diese Garantien von den Amerikanern bekommen und sie geben weiter diese Garantien nach unten an die Staatsbeamten und die Mitglieder der Organisierten Kriminalität, die Bezug auf die Sklaverei haben. Das Problem ist aber, daß sich die Kräfteverhältnisse in der Welt schnell und nicht zum Gunsten der Menschenhändler ändern und nach einigen Jahren diese Garantien nicht mehr wirksam sein werden. Und da werden alle Unantastbaren für ihre Verbrechen zahlen müssen, denn die Wut von diesen Verbrechen kocht.