Dieser Artikel behandelt meine Korrespondenz mit dem sächsischen
Staatsministerium der Justiz und für Europa und den Einstellungsbescheid zum
Ermittlungsverfahren, nachfolgend meine Anwendung an das Ministerium.
Es stellt sich heraus, daß die Justiz die Ermittlung meiner Strafanzeige
verweigert hat und damit mir das Recht auf Justiz versagt hat, einschließlich
den Status eines Verletzten.
Die absurde Begründung der Verweigerung ist, daß meine Strafanzeige „keine
neuen Sachverhalte enthält, die Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen ergeben
können“ im Vergleich zu einer eingestellten Ermittlung, die nur nach einem
einzigen Tatvorwurf und gegen einen einzigen Beschuldigten durchgeführt wurde auf
der Grundlage meines ersten Beitrags in diesem Blog. Dabei wurden der Zwang von
Lili zu falschen Aussagen und mein Umgang mit den BKA Beamten völlig
ausgeschlossen
Meine Korrespondenz mit
dem Staatsministerium der Justiz und für Europa
Meine Anwendung an das sächsische
Staatsministerium der Justiz und für Europa hat eine Korrespondenz unter dem
Aktenzeichen 1402E/17/24 – III2 – 2014 beigebracht über die ich hier berichten
möchte.
Mein Korrespondent war ein
Ministerialrat des Ministeriums. Er hat mich informiert, daß der
Generalstaatsanwalt meine Strafanzeige erneut zur Prüfung an den Leitenden
Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Leipzig gesandt hatte.
Laut ihm habe die Leipziger
Strafverfolgung schon im Januar 2011 eine Ermittlung wegen des Verdachts des
Menschenhandels auf Grund meines ersten Beitrags in diesem Blog aufgenommen,
die später eingestellt wurde Man habe
mir keinen Einstellungsbescheid im 2012 gegeben, weil die Ermittlung nicht auf
meine Strafanzeige eingeleitet worden war. Bezüglich der Strafanzeige bemerkte
er, daß sie in Verstoß geraten war.
Man hat mich informiert, daß das
Verfahren gegen mich noch läuft und aus diesem Grund man mir keine Auskünfte zu
diesem Verfahren geben konnte.
Der Standpunkt des Ministeriums laut
des Ministerialrats war, daß kein Anlass zum Einschreiten des Ministeriums im
Wege der Dienst- oder Fachaufsicht in meiner Sache bestehe und ein fehlerhaftes
Vorgehen der Staatsanwaltschaft Leipzig nicht zu erkennen sei.
Da dieser Schreiben mehr Fragen bei
mir erweckte, als Antworten gegeben hat, habe ich dem Ministerialrat eine Reihe
von Fragen gestellt und er hat sich die Mühe gegeben, auf wenige von ihnen doch
zu reagieren.
Auf meine Anfrage zum Verstoß der
Strafanzeige erklärte er, daß es nicht um Verstoß gegen gesetzliche
Bestimmungen ging, sondern „die Anzeige war viel mehr aus nicht mehr
nachvollziehbaren Gründen abhanden gekommen“.
Zu einer anderen meiner Fragen
äüßerte sich der Ministerialrat, daß es zutreffend war, daß die „Ermittlungen
in dieser Sache zeitweise parallel zu denjenigen in dem gegen Sie gerichteten
Verfahren geführt worden sind“
Bezüglich dem Recht auf
Akteneinsicht hat man mir geraten, daß nach deutschem Recht Akteneinsicht nur
dem Verteidiger gewährt wird, in dem man sich auf § 147 Absatz 1 der StPO
bezogen hat.
Ich überlasse Ihnen die Auslegung
der alleinen Tatsache, daß eine Anwendung an einen Minister über Menschenhandel
vom Namen eines Ministerialrats beantwortet wird – soweit mir bekannt leitet
ein Ministerialrat in Deutschland typisch Organisationseinheiten unter der
Abteilungsebene wie Referate usw.
Ich betone aber gleich, daß die
Tatsache, daß der Generalstaatsanwalt die Prüfung meiner Anzeige dem Leitenden
Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Leipzig gesandt hat ein Zeugnis der
vollen Formalität der Reaktion zu meiner Anwendung ist. Die Prüfung einer
Arbeit demjenigen zu erteilen, der die Arbeit ausgerichtet hat, ist völlig
sinnlos – man kann nicht von ihm erwarten seine eventuellen Vergehen anzuerkennen
und deshalb ist der Ausgang dieser Prüfung vorbestimmt. Die Arbeit der
Staatsanwaltschaft Leipzig muss bei der Generalstaatsanwaltschaft geprüft
werden. Anscheinend sowohl das Justizministerium als auch die
Generalstaatsanwaltschaft wollen eine echte Überprüfung der Arbeit der
Leipziger Strafverfolgung verhindern und dabei selber im Schatten bleiben.
Daß meine Strafanzeige „aus nicht
mehr nachvollziehbaren Gründen abstanden gekommen war“ ist keine Erklärung
sondern eine leere Rechtfertigung und stellt ein Muster der Fähigkeit der
Justizbeamten zu kommunikieren ohne eigentlich etwas zu sagen dar. Diese „nicht
nachvollziehbaren Gründe“ müssen konkret genannt werden.
Wenn Sie die Auslegung des § 136
beim Ministerialrat mit dem Text des selben Artikels in der StPO vergleichen, werden
Sie begreifen, daß das sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa
die Gesetze und Vorschriften genau so liest wir der Teufel das Evangelium. Aber
die Leipziger Strafverfolgung hat auch seine absurde Auslegung des Artikels
nicht eingehalten. Schon mehr als 4 Jahre nach dem Beginn der Ermittlung gegen
mich bin ich nur darüber informiert worden, daß Jens Kottke und BKA meine
ersten Beiträge in diesem Blog für unwahr halten und man auf Grund ihrer
Strafanzeigen eine Ermittlung gegen mich aufgenommen hat. Tatvorwürfe,
anwendbare Vorschriften und belastenden Sachverhalt – weder in groben noch in
feinen Zügen, hat man mir überhaupt nicht mitgeteilt. Dr. Lieber hat nicht nur
§136 sondern auch §147 (7) grob verletzt. Der Artikel bezeichnet die
Informationsrechte des Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat. Ich habe
weder Auskünfte noch irgendwelche Abschriften von der Akte bekommen – deshalb hat
man mich zum Archivzimmer 217 nicht zugelassen. Und meine Frage ob diese
Versagung gesetzmäßig ist, blieb unbeantwortet bei dem Ministerialrat. Das
Justizministerium einfach verneint schon hier bewiesene Vorgehen der
Staatsanwaltschaft Leipzig.
Während ich als Beschuldigter bewußt
im Informationsvakuum gehalten werde, versorgen meine Ermittler, wie Sie in den
Kommentaren zu diesem Blog lesen können, meine Beschuldiger mit ausgiebigen
Informationen zu meiner Ermittlung. Lesen Sie zum Beispiel das Kommentar vom
Februar 2011, nachdem sich die Schlinge um mich langsam zuzieht. Woher weiß Kottke, daß ich in Kanada bin,
woher weiß er, daß meine Ex-Frau Strafanzeige gegen mich eingereicht hat? Von
den Behörden natürlich, was auch eine grobe Verletzung ihrer Vorschriften ist.
Ich
betone hier, daß ich alle diese Fragen dem Ministerialrat gestellt habe und er
sie unbeantwortet ließ.
Jetzt
komme ich mit einer generellen Bemerkung. Der Ministerialrat hat bestätigt, daß
nach deutschem Recht der Verteidiger mehr Informationsrechte hat als der
Beschuldigte ohne Verteidiger. Natürlich müssten beide die gleichen
Informationsrechte haben, denn die Abwesenheit eines Vereidigers sollte das
Recht auf Verteidigung des Beschuldigten nicht begrenzen. Dieser juristischer
„Fehler“, wie alle zahlreichen „Fehler“ im deutschen Recht sind bewußt gemacht.
Meine erste Gerichtserfahrung in
Deutschland hat mir klar gemacht, daß ein deutscher Rechtsanwalt im besten Fall
vor allem darauf aufpasst, den Richter nicht zu ärgern wenn nicht der
schlimmere Fall vorhanden ist, wobei der Rechtsanwalt den Drahtziehern des
Prozesses auf Kosten seines Kunden hilft. Ich werde hier keine Einzelheiten
nennen, aber ich sage nur, daß ich bei der ersten Gerichtssitzung mit zwei
Rechtsanwälten (man hat mich einfach gelogen, daß für eine Strafermittlung ein
Verteidiger pflichtig ist und der Familienrechtsanwalt von großer Bedeutung für
den Ausgang der Verhandlungen und auch für den Ausgang der Strafermittlung war)
den Inhalt der Strafanzeige gegen mich überhaupt nicht kannte. Es ist auch
nicht zufällig, daß in Deutschland ein Rechtsanwalt die Unterschrift, also die
Zustimmung seines Kunden, nicht braucht um seine Thesen dem Gericht vorzustellen
und er seinem Kunden gegenüber nicht anweisungsgebunden ist. Georgi Dimitrov war
sehr schlau als er sich beim Leipziger Reichstagsbrandprozess 1933 auf die
Leistungen seines Rechtsanwalts verzichtete und sich selber verteidigte.
Die nicht stattgefundenen
Überprüfung und die Verweigerung zur Ermittlung meiner Strafanzeige
Nur wenige Tage nach dem Ende meiner
obengenanntnen Korrespondenz bekam ich eine Post mit dem Einstellungsbescheid
der Staatsanwaltschaft Leipzig. Auf Grund seiner enormen Bedeutung für die
Aufklärung der Situation und als Beweismaterial veröffenliche ich hier das Dokument und gehe gleich
zur Sache.
Wie Sie sehen können, wurde der
Einstellungsbeschluß am 6. Mai 2014 getroffen – nur etwa anderthalb Monate nach
meiner Anwendung an das sächsische Staatsministerium für Justiz und für Europa
vom 17. März, 2014, was den Anlaß zur Überprüfung gab. Alleine diese Tatsache
spricht deutlich davon, daß es eigentlich keine Überprüfung gegeben hat, was
auch vom Inhalt des Dokuments bestätigt wird. Der Staatsanwalt begründet seinen
Beschluß mit dem selben Ermittlungsverfahren, das er laut dem Ministerialrat
überprüfen sollte.
Ich habe oben erwähnt, daß meine
Strafanzeige viel mehr Beschuldigungen und Sachverhälte enthält als meine
ersten Beiträge und das ist mehr wahr im Vergleich zum Tatbestand der
Ermittlungsverfahren – nur Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und
zwar nur gegen Jens Kottke. Wenn Sie zu meinem Posten „Die Strafanzeige(n)“
gehen, werden sie merken, daß meine Strafanzeige viel mehrere Tatvorwürfe
enthält, darunter Mordverschwörung, Förderung des Menschenhandels,
Strafvereitelung im Amt, Zwang zu falschen Aussagen, Verleumdung/üble Nachrede,
kriminelle soziale Repressalien gegen mich, Betrug, Inizierung von Diebstahl,
Steuerhinterziehung usw. Zum Kreis der Beschuldigten neben Jens Kottke gehören
Dietmar Schmidt, sein Partner und ihre Vorsitzende im BKA, der ungarische und
rumänische Frauenlieferanten von Kottke, viele unbekannte Personen und die
Bundeskanzlerin. Ich habe den Leipziger Polizisten keine Belastungen
vorgeworfen aber ich habe gebeten, daß man sie überprüft, ob sie die Telefonate
der Opfern abhören und ob
sie den Diebstahl meines Handy dem Möbelhändler beauftragt haben.
Dazu enthält meine Strafanzeige
viele wichtige Tatsachen, die in meinen ersten Beiträgen nicht enthalten sind
und um deren Ermittlung ich bat wie die Strafanzeige der bulgarischen Frau, die
in Wohnungen von Jens Kottke und von einem seiner „Kollegen“ in Hamburg gegen
ihren Willen prostituieren mußte, die Verleumdungen von Kottke gegen mich in
seinen Kommentaren und die neuen Beiträge im Posten „Eindeutige Hinweise zur
Zwangsprostitution in Leipzig“. Ich betonte die Notwendigkeit von
entsprechenden Ermittlungen in Ungarn, Bulgarien, in der Schweiz und in den
USA.
Die Behauptung des Staatsanwalts,
daß meine Anzeige vom 22.12. 2011 „keine neuen Sachverhälte enthält, die
Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen ergeben würde“ ist so unwahr und
unbegründet, daß ich sie als eine Versagung von Justiz gegenüber mir empfinde.
Das ist mehr wahr wenn man in Absicht nimmt, daß durch die Ermittlung nur eines
Tatvorwurfs die Leipziger Strafverfolger mir den Status eines Verletzten
entnommen haben, den ich in meiner Strafanzeige betont und begründet habe. Ich
bin selbst kein direktes Opfer des Menschenhandels aber der Menschenhandel hat
grob mein Recht auf privates Leben verletzt, in dem man zwangsmäßig mich von
der Sexsklavin Lili getrennt hat, weil sie weiter ausgebeutet werden mußte. Und
wegen meinem Auftritt zum Schutz der Opfern des Menschenhandels hat man mir das
feste Einkommen entnommen, man hat eine Mordverschwörung gegen mich geplant,
die man nur wegen Umständen aufgegeben hat, man hat meine Kommunikationen
gesetzwidrig überwacht und man hat mir das Handy gestohlen. Wie Sie sehen, enthält
der Einstellungsbescheid keine Beschwerdebelehrung, offentsichtlich weil ich
nicht als Verletzter gelte mit der von mir zugemuteten Begründung, daß ich kein
Opfer des Menschenhandels bin. Aber alle Verletzungen gegen mich sind mit dem
Menschenhandel verbunden und ihre eigentliche Ermittlung muß die Fragen
beantworten, ob es in Leipzig Sklaverei gibt und ob die von mir erwähnten
Staatsbehörden an dieser Sklavenhaltung teilnehmen. Dazu werde ich als
Verletzter berechtigt sein, bei Einstellung der Ermittlung Beschwerde
einzulegen und Klageerzwingungsverfahren zu verlangen. Mir Justiz zu versagen
und damit den Menschenhandel und die Beteiligung an ihm der deutschen Behörden
zu schützen sind die eigentlichen Ursachen, warum die Staatsanwälte meine
Strafanzeige nicht ermitteln wollen. Die Absurdität der Begründung der Staatsanwälte
ist deutlich daran zu sehen, daß während sie meine Belastungen gegenüber den
Beamten und Leitern von BKA nicht merken wollen, ermitteln sie mich für
Verleumdungen (oder Üble Nachrede?) gegenüber ihnen.
Die Tatsache, daß gegen Jens Kottke
für üble Nachrede gegen mich nicht ermittelt wird – Sie können seine Kommentare
bezüglich der Strafanzeige gegen mich für Gewalt lesen (und er wußte sehr gut,
daß es in dieser Strafanzeige um Rangelei ging, in dem ich zwei Händys in den
Händen hielt und sie nicht abgeben wollte), einfach ein Beweis, daß er zu den
Unantastbaren in Leipzig gehört und Garantien von der Justiz genießt. Nicht
zufällig sind die Kriminellen in Leipzig die einzigen neben den Beamten, die
der Meinung sind, daß Deutschland ein Rechtsstaat ist – denn nur sie scheinen
Rechte in diesem Staat zu haben, solange sie ihren Häuptlingen gehorchen.
Angespornt von der staatlichen Unterstützung behauptet hier eine(r) von ihnen,
daß ich meine Ex-Frau anschaffen lassen wollte.
Ich möchte bemerken, daß die Ermittlung
am 6. Mai eingestellt wurde, während der Ministerialrat am 12. Mai auf meine
Anfrage mir schrieb: „ich gehe davon aus, daß Sie im Falle einer Einstellung
des Verfahrens gemäß § 171 Satz 1 (der StPO) Bescheid erhalten“. Ich überlasse
Ihnen zu entscheiden, ob der kurierende Beamte des Justizministeriums wirklich
nicht wußte, daß 6 Tage vorher die Ermittlung eingestellt wurde oder die ganze
Korrespondenz doch eine Justizspielerei war.
Auf jeden Fall empfinde ich die
eigentliche Versagung von Justiz als Ausdruck einer Machtlosigkeit.
Die absurde fragwürdige Ermittlung
Diese Ermittlung ist nur gegen Jens
Kottke und nur wegen Menschenhandel zum Zweck der sexsuellen Ausbeutung – trotz
der Tatsache, daß ich schon im ersten Beitrag ausgiebig über BKA geschrieben
und viele wesentliche Fragen zum Verhalten der Leipziger Polizei gestellt habe.
Das beweist, daß man gegen die Behörden und ihre Representanten einfach nicht
ermitteln will. Den wichtigsten Grund habe
ich schon erklärt und nun ergänze ich. Wegen meinem Umgang mit Dietmar Schmidt
und seinem Partner kann man nicht bei einer Anhörung nur allgemeine Fragen
stellen, wie wahrscheinlich der Fall mit Kottke ist, den ich niemals getroffen
habe. Ich habe die Beweise für diesen Umgang und die BKA Beamten können ihre Entlarvung
nicht umgehen, denn wie zuvor bin ich sicher, daß nichts schriftliches zu
meinen Treffen mit BKA in der Bundesbehörde zu finden ist.
Vom Dokument wird klar, daß das
Ermittlungsverfahren gegen Jens Kottke wegen Menschenhandel zum Zweck der
sexuellen Ausbeutung Aktenzeichen 103 UJs 15832/11 hatte und nach weniger als
vier Monaten, am 9. Mai 2011, eingestellt wurde. Zum Vergleich hat die
Ermittlung zum Diebstahl meines Handys fast 6 Monate gedauert. Selbst die Dauer
des Verfahrens spricht von reiner Formalität des Verfahrens und diese
Formalität ist am besten an den Ermittlungshandlungen zu erkennen –
„Einvernahme einer Vielzahl von Prostituierten und Anhörung des Beschuldigten
Kottke“.
Ich betone gleich, daß sich die
Ermittler auf Einvernahme von Prostituierten begrenzt haben, trotz der
Tatsache, daß ich am 18. Februar 2011 hier mit dem SMS von Lili bewiesen habe,
daß ihre hier von Kottke annoncierten Aussagen unwahr sind und sie zu ihnen gezwungen
worden war. Aus dem Dokument wird es klar, daß man nach Zwang zu falschen
Aussagen überhaupt nicht ermittelt hat. Dieser Umstand spricht eindeutig
darüber, daß die Ermittler nicht die Wahrheit wollten, sondern nur sie zu
verstecken.
§ 27 (1) des Überreinkommens des
Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels sagt klar, daß Ermittlungen oder
Strafverfoflgungen bezüglich Menschenhandel nicht abhängig von einer Anzeige
oder von einer Anklage des Opfers gemacht werden sollen (wegen ihrer Abhängigkeit
von den Verbrechern). Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nicht nur das gemacht,
aber eigentlich sich auf Einvernahme der abhängigen Frauen begrenzt – nicht
zufällig hat Deutschland dieses Überreinkommen seit 2005 nicht ratifiziert. Es
ist unklar ob Ungarinnen, Rumänninen oder deutsche Frauen einvernommen wurden,
aber das ist interessant nur vom Gesichtspunkt der Anonimität der Opfern des
Menschenhandels, das heißt, ob man in diesem Fall eine Ausnahme gemacht hat und
die wirklichen Namen einiger Ungarinnen oder Rumäninnen in Ermittlungsakten
erschienen sind. Die Tatsache ist, daß unter dem kriminellen Terror in
Deutschland und in Leipzig alle von den Menschenhändlern und den hinter ihnen
stehenden Behörden abhängig sind und das gilt besonders für die sozial
schwachen deutschen Frauen, die als Prostituierten tätig sind. Genau weil die
deutschen Frauen in Leipzig völlig abhängig und dadurch kontrollierbar von den
Menschenhändlern sind, hat man die ausländischen Sexsklavinnen in ihrer
Anwesenheit brutal geschlagen. Diese Frauen werden auch zur Ausbeutung
gezwungen, in dem man ihnen nicht erlaubt, selber Wohnungen zu mieten oder auf
der Straße zu arbeiten und obwohl leichter, Gewalt bei ihnen ist auch oft zu
treffen. Kann eine deutsche Prostituierte in Leipzig sich leisten gegen Jens
Kottke, hinter wem die Behörden stehen, zu zeugen? Nein, überhaupt nicht.
Erinnern Sie sich an Mandy Kopp und Beatrix E., die, nachdem sie im Richter
ihren ehemaligen Kunden erkannten, angeklagt und zum Gericht gebracht wurden?
Und hier geht es nicht um einen pensionierten Richter sondern um einen Mann,
der der Obrigkeit von Leipzig und von Deutschland viel Geld vom Menschenhandel
liefert. Oder nehmen Sie meine eigene Geschichte – am 16. April 2010 hat BKA
meine Identität aufgedeckt und am 20. April 2010 schrieb man mir, daß mein
festes Einkommen mir entnommen wird. Und man hat mich nicht ermordet nur weil
sich der kanadische Vermittler und seine Behörde dagegen eingesetzt hatten. Die
traurige Wahrheit ist, daß die kriminellen Entscheidungsträger in Deutschland
alles mit jedem Bürger tun können, so lange der soziale Preis akzeptabel ist,
und bei Prostituierten ist er als Regel billig.
In dieser Verbindung will ich
bemerken, daß die zwei ausländischen Frauen, die ihre Kommentare über ihre
Vergangenheit in Leipzig hier überlassen haben, nicht mehr mit ihren
Erzählungen zurückgekommen sind, wie sie planten, und ich fürchte für Sie. Ich
habe den Ministerialrat gefragt, ob man technisch auf die IP-Adressen der
Kommentatore zu meinem Blog kommen kann und er hat diese Frage nicht
beantwortet, aber ich kenne die Antwort und sie is „ja“. Ich kann sagen, daß
die eine der Frauen aus Chroatien war – so lang sind die Hände der westlichen Menschenhändler
mit ihren neokolonialen Marionettenregimen durchaus Osteuropa. Ich möchte meine Gleichsinnige bezüglich
der Sklaverei mahnen, ihre Kommentare zu diesem Blog nur von öffentlichen
Computers zu machen, damit die Behörden des Menschenhandels ihre Identität
nicht entdecken können.
Ich habe den Ministerialrat gefragt,
ob im Rahmen der Ermittlung Vorbeugungsmaßnahmen zum Schutz der Frauen
getroffen worden sind und er hat auch diese Frage nicht beantwortet. Ich
beantworte hier für ihn – trotz der groben Belastungen von brutaler Gewalt,
Zwang und Gefangenschaft von hunderten Frauen hat man überhaupt keine
Vorbeugungsmaßnahmen getroffen. Man wollte das Geschäft der Menschenhändler
nicht stören und keine der Opfern glauben lassen, daß etwas sich ändern kann.
Zu diesem Zweck hat man gleichzeitig und sehr aktiv die Ermittlung gegen mich
durchgeführt. Lili wurde im Rahmen dieser Ermittlung schon am 7. Februar 2011
„einvernommen“ und zu falschen Aussagen gezwungen und ich kenne noch eine
Ermittlungshandlung gegen mich, zu der ich mich in meiner Strafanzeige Fragen
gestellt habe. Und genau in der Periode
der Ermittlung – im Frühjahr von 2011 hat sich die Situation der Ungarinnen
deutlich verschlechtert, wie Sie in meinem Posten „Eindeutige Hinweise für
Zwangsprostitution bei den Ungarinnen“ lesen können.
In Deutschland werden bei jeder
Anklage einer Frau für Gewalt gegen ihren Ehemann strenge Vorbeugungsmaßnahmen
getroffen, man behandelt ihn wie Verbrecher und er wird von seinen Kindern
getrennt egal wie absurd die Anklage sein kann – wie in meinem Fall, wo in der Strafanzeige
stand, daß meine Gewalt darin bestand, daß ich zwei Handys fest in meinen
Händen hielt und sie nicht abgab. Nach den ersten Gerichtsverhandlungen
besuchte ich eine Sitzung des Leipziger „Väteraufbruch für Kinder“. Ich wurde erschüttert von dem was ich gesehen
und gehört habe. Ich bin überzeugt, daß die meisten der Männer da zu einer
Gewalttat unfähig waren. Es war deutlich zu merken, daß sie von der Trennung
mit ihren Kindern viel leideten und zu allem, einschließlich zu Erniedrigungen
vor den Beamten, die zuständig für ihren Umgang mit den Kindern waren, bereit
waren um etwas mehr Zeit mit ihren Kindern zu sein. Dank der deutschen Justiz
eine Anklage für Gewalt – begründet oder unbegründet, wahr oder absurd, reicht
völlig aus für einen Ehemann seine Vaterrechte zu verlieren. Damit erfüllt diese
Justiz einen ganz wichtigen und schmutzigen Auftrag – die deutsche Familie zu
zerstören und damit die Bevölkerung des Landes zu mindern und die Qualität der
neuen Generationen zu schädigen.
Dagegen, bezüglich Menschenhandel
und Prostitution, wo es eigentlich viel mehr Gewalt und Zwang gibt, werden als
Regel keine Vorbeugungsmaßnahmen unternommen, einschließlich im Fall Leipzig,
weil in diesem Umfeld die Justiz den Auftrag erfüllt, die ungestörte Funktionierung
des Menschenhandels zu sichern.
Im Einstellungsbescheid lesen wir:
„Dem Beschuldigten lag zur Last......Frauen aus Ungarn und Rumänien gegen ihren
Willen zur Prostitutionsübung gezwungen zu haben und Ihnen entweder die
Einkünfte abgenommen zu haben oder ihnen lediglich einen geringen Teil belassen
zu haben“. Eigentlich habe ich in meinen Beiträgen geschrieben, daß die Frauen
zur Prostitution vor allem in Ungarn von der ungarischen Organisation gezwungen
werden und in manchen Fällen in Deutschland, einschließlich in Leipzig, von dem
ungarischen Frauenlieferant von Kottke. Schon bei Überquerung der deutschen
Grenze sind alle Ungarinnen Sexsklavinnen und Menschenware. Kottke nimmt teil
an der Kontrolle der Frauen und vor allem an ihrer „Produktivitätssteigerung“ -
an ihrem Zwang zur „Vielseitigkeit“, zu den 24-Stunden Arbeitstagen, zur
Gefangenschaft usw. Ich habe niemals geschrieben, daß Kottke finanzielle
Beziehungen zu seinen ungarischen Opfern hat. Dagegen schrieb ich, daß Kottke
seine Wohnungen nicht den Ungarinnen, sondern seinem ungarischen Partner
vermietet, der sie an seine Sexsklavinnen für 135 euro weiter vermietet, von
denen 85 euro für Miete an Kottke gehen (genau so viel wie die deutschen Frauen
ihm zahlen) und die übrigen 50 euro der ungarischen Organisation gezahlt werden
als eine Art Tagesmiete für die Nutzung ihrer menschlichen Ware. Die Tatsache
ist, daß die schmutzige Arbeit bezüglich den Ungarinnen vor allem vom Ungaren
verrichtet wird. Kottke aber nimmt direkt (er hat Lili das Abendessen mit mir
verboten und verhindert) und indirekt auch teil und deshalb sagen die
Ungarinnen, daß sie zwei Bosse – einen deutschen und einen ungarischen, haben.
Sie irren sich aber, wenn Sie
glauben, daß die Ermittler meine Beiträge nicht aufmerksam gelesen haben. Sie
haben absichtlich alle Tatvorwürfe Kottke zugeschrieben um
Ermittlungshandlungen gegenüber dem Ungaren (und auch dem Rumänen) zu
vermeiden. Ich glaube, ich habe geschrieben, daß das oberste Prinzip der
Geheimhaltung der Sklaverei ist, daß nichts über den Menschenhandel auf Papier
erscheinen darf und ich kann mir nicht vorstellen, daß die persönlichen Angaben
des Ungaren oder eines anderen Dispatchers dieser internationalen
Sklavenhalterorganisationen in irgenwelche Ermittlungsakten erscheinen kann.
Das wäre alleine eine ungeheure Gefahr für diese Organisationen, denn da wird
man die Möglichkeiten haben durch Telefonverbindungen usw zu ihren Entscheidungsträgern
zu gelangen. Dazu alle Handlungen dieser Dispatchers sind gesetzwidrige und
stellen Verbrechen dar und deshalb sind auch formelle und allgemeine Anhörungen
undenkbar. Ich glaube, die physische Beschreibung des Ungaren in diesem Blog
hat seine Ersetzung mit einem anderen „Kollegen“ verursacht. Deshalb bat ich in
meiner Strafanzeige, die laut der Ermittler keine neuen Sachverhalte enthält,
daß man den Ungaren über seine Tätigkeiten in Deutschland verhört und
feststellt, ob er Steuer in Deutschland, wo er seine Einkünfte
„erwirtschaftet“, zahlt und wie er seine Tätigkeit legalisiert hat. Mit der
Zuschreibung aller Tatvorwürfe an Kottke hat man ihm kein Unrecht getan, denn
wie ich schon gemerkt habe, wenn sich heraustellt, daß sein Partner Verbrecher
ist, stellt sich unvermeidlich die Frage, wer Kottke ist.
Die Ausschließung des Ungaren und
der BKA Beamten von den Ermittlungshandlugen, die absurde Versagung meine
Strafanzeige zu ermitteln, die Nichtermittlung des Zwangs zu falschen Aussagen
von Lili und die Tatsache, daß obwohl angeblich die Ermittlung auf der
Grundlage meines ersten Beitrags eigeleitet hat, niemand von der Ermittlern
weder mit mir gesprochen hat noch mich zu Aussagen gesucht hat, bedeuten, daß
diese Ermittlung sogar den bescheidenen Forderungen einer Formalität nicht
entspricht. Sie sind gleichzeitig die stärksten Hinweise darauf, daß Ermittlung
103 UJs 15832/11 sogar nicht eine reine Formalität war, sondern zum Zweck hatte
den Menschenhandel in Leipzig und die Beteiligung an ihm der Staatsbehörden zu
beschützen.
Meine Kommentare hier sind basiert
auf der Annahme, daß der Einstellungsbescheid den wirklichen Umständen
entspricht. Ich habe aber Schwierigkeiten davon überzeugt zu sein bis ich
Antworten auf alle meine unbeantworteten Fragen bekomme und die Akten der
Ermittlung gegen Jens Kottke sehe. Ob Ermittlung 103 UJs 15832/11 im Frühjahr
2010 stattgefunden hat oder nicht ist nicht so wichtig, denn so wie so war das
überhaupt keine eigentliche Ermittlung und keine meiner Belastungen, die auf
meinen eigenen Erlebnissen und oft auf Sachbeweisen basiert sind, hat man
ermittelt. Der hier veröffentlichte Einstellungsbescheid ist ein Sachbeweis,
daß es weder Überprüfung der Ermittlung gab, noch eine Ermittlung gegeben hat,
die wenigstens den formellsten Anforderungen einer Ermittlung entsprach. Damit
ist das Dokument ein Beweis, daß die deutsche Justiz mir das Recht auf Rechtssprechung
total verweigert hat und damit das Legalitätsprinzip verstoßen hat. Diese
Verweigerung beweist, daß die deutsche Justiz nicht der Bekämpfung des
Menschenhandels dient, sondern genau wie BKA die Sklavenhaltung bedient. Anders
kann es nicht sein, denn die Menschen, die diese Behörden kontrollieren und
ihnen Aufgaben stellen, sind die selben und die eigentlichen Betreiber dieses
großen und massenhaften Verbrechens. Deutschland ist ein Staat der
Menschenhändler und das selbe gilt für seine Behörden und Justiz. Dietmar
Schmidt und sein Partner haben besonders viel gelacht, als ich ihnen sagte, daß
ich mich an die Staatsanwaltschaft wenden würde und dieser Posten gibt Ihnen
die Erklärung darüber.
Die Verweigerung der Rechtssprechung
ist zugleich ein Ausdruck der Machtlosigkeit der Justiz der Sklavenhaltung
meine Argumente zu bekämpfen. Die Stärke der Menschenhändler liegt an ihrer
Macht, die aber nur Aussagen bringen kann, während meine Stärke an der Wahrheit liegt,
die mir Beweise und entsprechende Umstände gebracht hat. Sie haben es nicht
geschafft, meine Beweise zu vernichten, was es ihnen mehrmals in der
Sächsischen Affäre gelungen ist, und Tatsachen, Sachbeweise und Umstände sind
stärker als Aussagen. Sicher haben die Juristen des Menschenhandels verstanden,
daß wenn man im Deutschlandsumpf der Verbrechen steckt, ähnlich mit einem
physischen Sumpf, je mehr man sich bewegt, desto tiefer man sinkt