Montag, 21. Januar 2013

Der als Sachsensumpf getarnte Deutschlandsumpf

Überblick
 
Da die meisten der Namenträger von der Datensammlung des sächsischen Verfassungschutzes, genannt hier „Die Unberührbaren“ und ihre politischen Schutzengeln Westdeutsche sind, die die Unterstützung der Bundesregierung und der alten Bundesländer in der Sachsenaffäre genießen, finde ich zurecht den Sachsensumpf „Deutschlandsumpf“ zu nennen.
Die Affäre offenbart auch wie in einer Stadt wie Leipzig, die Organisierte Kriminalität - unbekannt da bis zur Wende, vom Westen eingeführt und durchgesetzt wurde, man die Behörden auf ihre Seite brachte, so daß man den Immobilienbestand der Stadt beraubt hat und sie zum Stützpunkt des Menschenhandels verwandelt hat.
Das Wesen der Sachsenaffäre selbst ist die endgültige und totale Unterstellung der sächsischen Beamten und Behörden den kriminellen Interessen der deutschen Obrigkeit und die Niederschlagung des letzten Widerstandes gegen die Kriminalisierung von oben des neuen Bundeslandes.
Die Affäre zeigt deutlich, daß zum Unterschied vom alten Griechenland Deutschland das Sklaventum der osteuropäischen Frauen mit demokratischen Verhältnissen für ihre eigene Bevölkerung nicht vereinen kann und will.
Die Sachsenaffäre besteht nicht weil Sachsen mehr kriminell ist als die anderen Bundesländer, sondern weil es das einzige Land ist, wo Amtspersonen der Kriminalisierung des Landes einen Widerstand leisteten, indem sie die OK beobachteten und eine Aktensammlung gegen sie zusammengestellt haben.
Die Sachsenaffäre enttarnt einige sehr verbreitete Märchen und eigentliche Propagandalügen – daß Deutschland ein Rechtsstaat ist und daß es im Land freiheitlich-demokratische Ordnung und Pressefreiheit gibt.
Die Parallels zwischen der Sachsenaffäre und der Beschreibungen in diesem Blog offenbaren das gleiche Verhalten und Gesetzverletzungen der Behörden und bestätigen viele meiner hier gemachten Feststellungen.
 
 
Es ist eine grobe Vernachlässigung über Menschenhandel in Leipzig, über seine Unterstützung bei den Behörden und über die Willkür der Strafverfolgung zu schreiben ohne das Thema im Zusammenhang mit der als „Sachsensumpf“ bekannte Sachsenaffäre zu bringen, die inzwischen eine gute Fortsetzung meiner Erzählung über die Leipziger Strafverfolgung ist Man hat viel über die Affäre geschrieben, aber ich versuche neben den unvermeidlichen Wiederholungen auch einige wichtige und ungedeckte Aspekte zu beleuchten. Die unten beschriebenen Umstände beruhen 100% auf Presseberichte. Deshalb betone ich, daß nichts in diesem Artikel eine Behauptung für Gesetzverletzung, Schuld oder Verrichtung von Straftaten von konkreten Personen darstellt. Weder bin ich im Stand noch stelle ich mir die Aufgabe, jemanden von den Personen, deren Namen in den Akten des LfV in Verbindung mit kriminellen Netzwerken und Tätigkeiten auftauchen, zu beschuldigen. Dieser Blog ist über die moderne Sklaverei als eins der größten Verbrechen des verbrecherischen Staatssystems der Bundesrepublik Deutschland und anderer westlichen Länder. Ich befasse mich ausschließlich mit diesem System und seiner Institutionen und jede Rolle von Personen hier ist auf die Darstellung der Verbrechen und Handlungen des Systems begrenzt. Unbestrittene Hauptsache in der Sachsenaffäre sind die Verbrechen und Gesetzverletzungen, viele von denen wenn nicht von den Namensträgern bei anderen verrichtet worden sind, und die Tatsache, daß sie unaufgedeckt sind. Aus praktischen Gründen werde ich die Namensträger, und für den Fall ihrer Unschuld die eigentlichen anonymen Täter die „Unberührbaren“ nennen – weil sie alle zum Unterschied von ihren Beobachtern und Ermittlern bis heute keine Probleme weder mit der Karriere noch mit der Justiz haben und in vielen Fällen befördert wurden. Die Pressebezeichnung der Affäre als Korruptionsaffäre finde ich irreführend – Korruption hat es überall und immer gegeben und entspricht nicht den schweren Verbrechen, um die es in der Affäre geht – deshalb werde ich die Bezeichnungen „Sachsenaffäre“ und „Aktenaffäre“ benutzen.
Der Ausgangspunkt – die Fälle „Klockzin“ und das Kinderbordell „Jasmin“
Martin Klockzin ist seit Anfang der 90-ger Chefjurist der LWB, die damals 120 000 Wohneinheiten hatte, von denen etwa 40% restitutionsbehaftet waren. Bei Anmeldung von Ansprüchen bei Altbesitzern erhob er Einspruch und der Antrag ging ins Amt für offene Vermögensfragen, wo alles sehr lange dauern sollte. Das veranlasste als Regel die Alteigentümern billig zu verkaufen – irgendwo um den halben Preis, und nach der Sanierung konnten die neuen Eigentümern mit großen Renditen verkaufen. Im Oktober 1994 wurde Klockzin angeschossen. Für drei der vier jungen Kriminellen fielen drakonische Urteile – lebenslange Gefängnisstrafen für Mordanstiftung und zwölf Jahre für den Schützen.  
Dem Leiter des Polizeikommissariats 26 für Organisierte Kriminalität (OK) in Leipzig Georg Wehling ist aufgefallen, daß nach den wirklichen Anstiftern des Attentats beim Prozeß überhaupt nicht gefragt wurde, obwohl zwei Namen aufgetaucht hatten. Er befragte die Täter, die zwei Allgäuer Geschäftsleute als Auftraggeber bestätigten. Mit der Hilfe eines von ihnen beschaffte er Beweise gegen die Allgäuer, die für Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung nur mit .....Geldstrafe von je DEM 2,500 davonkamen.
Der Grund für das Attentat war der Streit um ein Wohnhaus an der Riemannstrasse 52. Die Allgäuer hatten einen Kaufvertrag mit den Alteigentümern für DM 680 000, als eine Anwältin das Immobilie für DM 350 000 mit der Hilfe von LWB über das Investitionsvorranggesetz erwarb. Die Anwältin sicherte zu Millionen für den Ausbau von Sozialwohnungen zu investieren, was jedoch nie umgesetzt wurde. Die Allgäuer stoppten zuerst gerichtlich den Kauf, dann aber hob das Landsgericht Leipzig diese Verfügung auf. Die Anwältin war die Lebensgefährtin des damaligen Vizepräsidents des Landsgerichtes in Leipzig Jürgen Niemeyer, der nach dem Kauf selbst zwei Wohnungen im Haus erworben hat. Diese Anwältin vertrat Klockzin im Prozeß gegen die Attentäter.
Die Täter hatten Wehling erzählt, daß Klockzin Kunde im Kinderbordell „Jasmin“ war. Die Allgäuer hatten mehrmals angedeutet, daß sie über die Problematik des Sex mit Minderjährigen „auspacken“ konnten, wobei die Namen vom Staatsanwalt Norbert Röger únd Richter Jürgen Niemeyer auftauchten, was die Erklärung für ihre milde Strafe sein könnte. Wehling ließ die Mädchen vom Bordell befragen und einige von ihnen erkannten Klockzin und die zwei Allgäuer. Die Bilder der Juristen wurden offiziell nicht vorgezeigt, aber eine der Frauen behauptet, daß man ihr das Bild von Niemeyer im Jahr 2 000 informell vorgezeigt hat und sie ihn erkannt hat. Wehling stellte fest, daß bei der Ermittlung des Bordells nach den Freiern der Minderjährigen überhaupt nicht gefragt wurde, was wieder mit dem äußerst milden Urteil des Zuhälters zu tun haben könnte, das ihm der schon erwähnte Richter Niemeyer gegeben hatte.
Da mit seinen Ermittlungen gegen die OK Wehling offensichtlich hohen Interessen gefährdete und verletzte, wurde der bis 2002 erfolgste Ermittler Sachsens beschmiert, sein Kommissariat wurde aufgelöst, er und seine Mannschaft wurden suspendiert. Dabei vor der Auflösung wurde sein Kommissariat durchsucht, Mobiltelefone beschlagnahmt, die Telefonnummern ausgelesen und dadurch die Vertrauenspersonen komplett enttarnt. Er mußte 9 (!) Ermittlungsverfahren gegen ihn bekämpfen – 8 von ihnen wurden eingestellt, in einem wurde er freigesprochen. Trotzdem gibt es heute Verfügung gegen ihn, die ihm untersagt im OK-Bereich zu arbeiten und Vertrauenspersonen zu führen. Die Unberührbaren in Leipzig können nicht mehr von ihm gestört werden. Wie wir in der Sachsenaffäre sehen werden, er erlitt das typische Schicksal aller Ermittler und Beamten in Sachsen und in Deutschland, die im Namen der Gesetze und der Ordnung gegen die OK vorgegangen sind und damit die Interessen der kriminellen deutschen Obrigkeit bedroht haben.
Logischerweise übergab Wehling seine Informationen der einzig gebliebenen Struktur in Sachsen, die noch gegen die OK aufzutreten wagte – dem Referrat  „OK“ des LfV und so anscheinend begann die Beobachtung der kriminellen Netzwerke von hochgestellten Personen der Justitz und der Stadtleitung in Leipzig und der „Helden“ von den anderen Fallkomplexen, die zur Zusammenstellung des Dossiers von 15 600 Seiten führte, manche von denen in 2007 Sachsen erschüttert haben sollen.
Die Verbrechen
Laut dem PDS-Mitglied der zuständigen Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) Andre Hahn geht es in den Akten um „Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit, um Rechtsbeugung und Geheimnisverrat, um Strafvereitelung im Amt, um Sexual- und Drogendelikte, um Immobilienschiebereien sowie um schwere Körperverletzung bis zum Tod“. Jürgen Roth berichtet, daß es auch um Ermittlungen im Bereich der OK geht, die kurz vor dem Durchbruch plötzlich eingestellt worden sind.
Ich beginne mit den bekannten unbestrittbaren Verbrechen. Das sind einige schwere Verbrechen, vor allem in Leipzig und Plauen, die seit Anfang der 90-ger Jahren stattgefunden haben. Es geht um zwei Morde in Leipzig – der Justizsekretärin für Grundstücke (!) Barbara Beer, deren Überreste man vier Jahre nach ihrem Tod gefunden hat, und des Immobilienmaklers Michael Mielke, mindestens einen Mord in Plauen – wenn nicht des Kripochefs in Plauen, der sich selber im Wald erhängt haben sollte, eines Russen, der angeblich mit ihm zum selben Netzwerk gehörte. Ein Italiener wurde von seinem Onkel, Pizzabäcker ermordet. Um wieviel Morde es eigentlich geht, wissen nur die jenigen, die den ganzen Untersuchungsbericht des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) gelesen haben. Bekannt sind drei Mordanschläge – gegen eine Informantin, die den Drogenanschlag knapp überlebt hat, gegen den LWB Chefjurist in Leipzig Martin Klockzin und gegen Peter Köberle. Andere nachgewiesene Verbrechen sind Kinderprostitution, Zwang Minderjähriger zur Prostitution und Gebrauch sexueller Dienstleistungen vom Minderjährigen, begangen wenigstens im Kinderbordell „Jasmin“ in Leipzig. Wenn der ehemalige Innenminister Alfred Buttolo konkrete Bedrohungen gegen Journalisten, Informanten und Ermittler bestätigt, sehe ich keine Gründe ihm nicht zu glauben, auch weil mindestens in vier Fällen gegenüber Journalisten die Bedrohungen wahr wurden. Das größte Verbrechen meiner Meinung nach ist die Tatsache, daß kein der obengenannten Verbrechen, mit Ausnahme des Attentats gegen Klockzin und des Zuhälters von „Jasmin“ aufgedeckt wurde.
Es wird klar, daß es in Leipzig um die Jahrhundertwende ein anderes Kinderbordell gab, „Club Rose“, in dem acht- bis zehnjährige(!) Roma- und Sinti- Kinder zur Prostitution gezwungen wurden. Kurz aber bevor Wehling in 2002 zugreiffen wollte, wurden die Menschenhändler gewarnt und die Ermittlung scheiterte. In einer Akte des LfV heißt es, es gebe „einen ernst zu nehmenden Hinweis“, daß Norbert Röger, „auf Grund seiner guten Kontakte“ zu Personen im Rotlichtmilieu „Tatverdächtige über geplante bzw. Laufende operative Maßnahmen seiner Strafverfolgung informieren ließ“.  Das hinderte nicht die Beförderung von Röger zum Präsident des Landsgerichts in Chemnitz.
Die Regierungsoffensive
Schon in 2005 beschränkte das sächsische Verfassungsgericht mit Hinblick auf die laufenden Untersuchungen die Beobachtung der OK durch das LfV auf die Fälle, von denen ein Gefahr für die freiheitliche-demokratische Grundordnung ausgehen – als ob die Vergehen von Topjuristen und die Bedrohungen von Ermittlern und Journalisten kein solches Gefahr waren. Im Mai 2006 wurde das Referat OK aufgelöst –genau wie das Leipziger Kommissariat 26 vier Jahre früher und aus den selben Gründen. Trotz der Vernichtung der letzten Struktur in Sachsen, die die OK beobachtete, machten ihre Mitarbeiter weiter. Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schürig sprach schon im Oktober 2006 von Verfassungsbrüchen des LfV, die die zahlreichen Ermittlungen und Verfahren gegen die Beobachter später nicht festgestellt haben. Unter dem Vorwand rechtswidriger Beobachtung wollte er später die Akten schreddern, obwohl ihre Behaltung im Fall einer Rechtswidrigkeit nötwendig für ihren Nachweis sein sollte.
Die Äußerung eines Landtagsabgeordneten, daß „der Umgang der Landesregierung mit der Krise kaum geeignet ist, das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherzustellen“ finde ich sehr diplomatisch und mild. Selbst der erste Mann in dieser Regierung – der Ministerpräsident Georg Milbradt war alles andere als diplomatisch und mild mit seiner Äußerung bezüglich der Leiterin des Referats OK im LfV, Frau Simone Henneck, gemacht nach seiner Feststellung, daß es keine Korruptionsaffäre eigentlich gäbe, nachdem sie „mit blinder Jagdleidenschaft und blühender Fantasie die Vorgänge aufgebauscht“ haben sollte. Diese unwahre Äußerung, gemacht bevor jegliche juristische Bewertung der Akten geleistet wurde, gegenüber einer Person, die Milbradt kaum kannte, läßt keinen Zweifel über die Stellungnahme der Regierung und über seine Rolle einer Kriegserklärung allen, die sich der OK entgegenzustellen wagten. Die Äußerung war auch eine klare Anweisung an allen Staatsbeamten Sachsens, wie sie sich in der Krise verhalten sollten. Zur Zeit dieser Erklärung war Leipzig schon voll mit ungarischen Sexsklavinnen.
Wie immer begann man mit Lügen und Propaganda. Neben der Lüge über die Rechtswidrigkeit der Beobachtung wurde die Lüge über die Inkompetenz des LfV bezüglich OK-Fragen lanciert. Journalisten begannen zu erläutern, daß sich ein Verfassungsschutz mit Geschwätzen, Gerüchten und Märchen beschäftigt und deshalb zur Bekämpfung der Kriminalität nicht geeignet sei. Erstens, diese Rechtfertigung der Auflösung des Referats ist unwahr und zweitens, die Referatleiterin Frau Henneck ist Juristin bei Ausbildung und ehemalige Staatsanwältin und Polizeiinspektorin und eine ihrer Quellen – Georg Wehling ist der erfolgreichste Ermittler in Sachsen. Unter dem seltsamen Vorwurf, das sächsische Parliament über die Beobachtung nicht informiert zu haben (das ist Funktion und Verantwortung des Innenministers), wurde der Präsident des LfV Herr Rainer Stock abgelöst. Mit vielleicht der größten Lüge – daß die Informationen des LfV ungreifbar sind, werde ich mich nach meiner Erzählung befassen. 
Gleichzeitig begann man mit der Vernichtung von wichtigen Beobachtungsmaterialien. Zwar hat man die Aktensammlung nicht geschreddert – sie gilt als geheim und der Zugang zu ihr ist sehr begrenzt, aber laut Frau Henneck hat der Vizechef des LfV Olaf Vahrenhold, der nach der Erkrankung vom Herrn Stock in 2006 seine Funktionen übernahm, nicht nur ihre Hinweise blockiert, sondern auch wesentliche Akten vernichten lassen. Er soll ihr auch Anweisungen gegeben haben, was sie vor dem PKK aussagen sollte. Laut Presseberichte soll das sächsische LKA wichtige Unterlagen, die der Journalist Heinz Faßbender dem Amt übergeben hatte, „verloren“ haben. Wenn so, gibt es Bestrafte für die unerhörte Nachlässigkeit der Beamten? Inzwischen nach Rechtsanwalt Steffen Soult sollen Beamte dieses Amtes einen seiner Mandanten zu belastenden Aussagen gegen ermittelnden Polizisten, darunter Wehling, „genötigt“ haben. Die Verfahren gegen Wehling wurden von LKA iniziiert.  
Dazu kam wie bei Wehling die Beschmierung der Aktenverfasser. Hauptopfer wurde der von Milbradt genannte Sündenbock – Frau Henneck. Der  Ministerpräsident hatte die Sachsenaffäre auch als Hirngespinst einer übereifrigen Beamtin bezeichnet und sein Nachfolger Swetoslaw Tillich soll sich angeschlossen haben. Politiker, Justizbehörden und Presse begannen eine Hexenjagd gegen die Referatleiterin, gegen ihre Arbeitsmethoden und Motivation, die ihre Gesundheit ruinierten. Die Brutalität gegen sie ist deutlich erkennbar von einem Zwischenfall am 3. Juli 2007, als nach einem physischen Zusammenbruch der Frau, die beweglos in eine Trage lag, die neue Leitung des LfV trotz ihrem dringenden Not für medizinische Hilfe den Abtransport des Notfallwagens verzögerte, die Sanitären vom Zimmer verwies und Frau Henneck mit Drohungen mit Straf- und Disziplinarverfahren unter Druck setzte um sie in Nervenzusammenbruch zu bringen und Geständnis von Geheimnisverrat von ihr zu holen. Um die bedrängte Situation der gesetztreuen Mitarbeiter des LfV zeugen die primitiven Beleidigungen gegen sie in der Presse, wie die Bezeichnung „durchgeknallte Mitarbeiter“, die „den gesunden Menschenverstand ausgeschaltet hatten“ des Journalisten Bernhard Honnigfort im Artikel „In den Dreck gezogen“ - offensichtlich stand ihnen die Justiz nicht zur Verfügung.   
Gleichzeitig setzte die Regierung ihre effektivsten Truppen ein – die Strafverfolger. Schon vor ihrem Einsatz äußerte sich der Justizminister Geerth Mackenroth im Einklang mit seinem Boss, daß es keinen Sumpf in Sachsen gäbe, was eine klare Anweisung für die Ergebnisse der bevorstehenden Ermittlungen war. In 2004 hatte ein SPD-Abgeordneter die sächsische Strafverfolgung eine „institutionalisierte Strafvereitelungsbehörde“ genannt. Kein einziges Verbrechen der OK ist aufgedeckt worden und die Ermittlungen gegen die Unberührbaren wurden eingestellt, wie erwähnt, oft kurz vor ihrem Durchbruch. Sehr deutlich ist die Strafvereitelungsfunktion der Strafverfolger im Fall mit Peter Köberle zu sehen. Der Mann erlebte in 1996 einen Mordanschlag, wobei er seinen Attentäter im Moment der Schießerei deutlich sehen konnte. Ein geständiger Täter wurde zu 7.5 Jahren Gefängnisstrafe verurteilt und nach 4 Jahren befreit. Herr Köberle schaffte es nachzuweisen, daß die Schußverletzung  nicht aus der vom falschen Täter behaupteten Waffe kam. Man hat das falsche Geständnis und das behauptete Motiv nie geprüft. In seinem zweiten Brief an Justizminister Mackenroth in 2006 (der erste Brief wurde 2004 geschrieben), behauptet Herr Köberle, daß man ihm seit 1998 den Anspruch auf rechtliches Gehör verfassungswidrig verweigert und er gegen den wirklichen Täter nicht aussagen kann. Er schreibt weiter, daß „statt dessen werden von den Staatsanwälten und Behörden dicke Ordner mit Schreiben voller verlogener Behauptungen gefüllt“. Offensichtlich ist der wirkliche Täter (oder Auftraggeber) auch unberührbar, denn laut dem Opfer ist er noch heute frei. Inzwischen sind alle Beweismitteln, einschließlich die angebliche Waffe, vernichtet. Bemerkungswert ist seine folgende Feststellung über die deutsche Justiz: „Die Korruption und in den Gerichtssalen an unzähligen Bürgern täglich verübte Justizunrecht ist inzwischen untragbar geworden.“.
Ganz gegenteilig ist die Einstellung der Staatsanwälte gegenüber den enigen, die der OK im Weg stehen. Der Landtagsabgeordnete Karl Nolle bezeichnet ihre Handlungen als Strafe durch Verfahren gegen Polizisten, Mitarbeiter des LfV, Journalisten und Anwälte zur Einschüchterung und Abschreckung. Gegen Rainer Stock wurden 4 Ermittlungs- bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet und seine Vollmacht entzogen, gegen Simone Henneck wurden 5 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eingeleitet, wobei der Straftatbestand bei einem von ihnen ihr nicht bekanntgegeben wurde. Verfahren gegen Beamten sind besonders peinlich, weil sie als Regel ihre Karrieren zerstören.
Die Strafverfolger scheuen nicht auch Opfer von schweren Verbrechen anzuklagen. Die zwei Frauen vom Kinderbordell „Jasmin“, die in 2008 Richter Niemeyer und Staatsanwalt Röger als ihre Freier anerkannten und damit die Angaben des LfV bestätigten, wurden für Verleumdung beschuldigt und zum Gericht gebracht.   
Ein Maß für Brutalität, die für Deutschland eine Schande sein sollte, setzten die die Justiz gegen recherchierende Journalisten. In zwei der Fälle bezogen sich die Handlungen der OK und der Stragverfogung als Hammer und Amboß. Der Journalist Heinz Faßbender recherchierte in Leipzig für Immobilienschiebereien, Rotlichtaffären bis ins Rathaus und Kinderprostitution. Er wurde überfallen, gefoltert und lebensgefährlich verletzt. Nach einigen Monaten im Krankenhaus wurde er Frührentner. Die Sozialkasse wurde aufgehetzt, daß er sich selber verletzt hatte um an die Rente zu kommen, damit er seine Lebensgrundlage verliert. Gegen ihn laufen Ermittlungsverfahren  für Sozialbetrug, Besitz von Kinderpornographie, Belieferung von Minderjährigen mit Drogen, Autoschiebereien, Beleidigungen, Verleumdungen und sogar für Beihilfe zum versuchten Totschlag. Inzwischen das Verleumdungsverfahren gegen ihn wurde eingeleitet nachdem man seine Beweismaterialien „verloren“ hatte.
Sehr ähnlich ist das Schicksal vom Journalisten Peter Hornstadt, der von Faßbender die Recherche übernahm. Auch er wurde überfallen und halbtot geschlagen. Knapp überlebt, bekommt er heute Pflegestufe II. Wieder wird der Sozialkasse mitgeteilt, daß er sich selbst verletzt hat um an die Rente zu kommen. Gegen ihn laufen Verfahren für Beihilfe zum versuchten Totschlag und Versicherungsbetrug.
Absurdes Gerichtsurteil brachte dem im sächsischem Pädophilenmilieu recherchierendem Journalisten Hans-Werner Lange Verluste in Millionen, was ihm vielleicht physische Überfälle sparte. Seine eigenen Strafanzeigen scheitern reihenweise ohne Erklärungen – wie bei mir.
Der Journalist Erich Neumann wird mit einem Strafbefehl für eine gestellte Frage(!) von EUR 800 bestraft und so mundtot gemacht. Die Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel wurden angezeigt nur wegen einer Frage an zwei Polizeibeamten, die sie in einem Arrtikel gestellt haben. Da die Polizeibeamten selbst keine Strafanzeige erstatten wollten, übernahm das selbst ihr Vorsitzender Horst Wawrzynski – der Polizeipräsident von Leipzig, in dessen Amtszeit die in diesem Blog beschriebenen Greueltaten gegenüber den osteuropäischen Sexsklavinnen in Leipzig verrichtet wurden.  Insgesamt werden 25 Ermittlungsverfahren gegen 12 Journalisten geführt.
Die Verfolgung der Justiz aber brachte nicht den verfolgten Propagandaeffekt. Umgekehrt, sie schlug zurück. Alle vier Verfahren gegen Herrn Rainer Stock wurden wegen erwiesener Unschuld im Laufe von drei Jahren eingestellt – deutlicher Hinweis, daß der LfV nach allen Regeln und richtig gearbeitet hatte. In seinen Aussagen vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß nach der Einstellung hat er die Behauptung, daß es im OK Referat um Märchen und Gerüchtesammlung handelte, zurückgewiesen, auch wenn man im Amt noch einige Zeit zur Verifizierung gebraucht hätte. Er klärte auch auf, daß die Staatsregierung zur Zeit der Beobachtung regelmäßig, sowohl schriftlich als auch mündlich, über Inhalt und Umfang der Arbeit des OK Referats informiert war. Herr Stock erklärte, daß er das OK-Referat die ganze Zeit sehr eng kontrolliert hatte, daß er nie Anlaß hatte, die Zuverlässigkeit der Referatsleiterin zu zweifeln, die „sauber und agil“ die Beobachtung geleitet hatte. Er bestätigte auch, daß die Informationen zum Fallkomplex Abseits III nicht von einer Quelle (wie behauptet), sondern von einigen Quellen stammten. Damit platzten die Regierungslügen.
Im Prozeß zur Verleumdung vom ehemaligen Richter Niemeyer gelang es der Justiz trotz dem Druck nicht, die Menschenwürde und die Mut der zwei Frauen – Mandy Kopp und Beatrice E. zu brechen und die Frauen stehen weiter an ihren Aussagen und bestehen auf Freispruch statt auf Einstellung des Prozesess.
Ihr pragmatisches Ziel aber – die totale Säuberung des Staatsapparats von aktiven Gegnern der OK und die Unterstellung aller Behörden und Beamten des neuen Bundeslandes den kriminellen Tätigkeiten der Obrigkeit, hat die Offensive völlig erreicht, wie vom blühenden Menschenhandel in Sachsen ersichtlich ist.
Die Glaubwürdigkeit und Greifbarkeit der Aktensammlung
Jetzt befasse ich mich kurz mit der Glaubwürdigkeit und Greifbarkeit der Datensammlung. Presseberichte sagen, daß Simone Henneck in 2006 nach einer Übergabe der Akten ain die Strafverfolgungsbehörden drängte. Die Übergabe hat man abgelehnt, nicht wegen der Qualität der Information, sondern unter Berufung auf das Übermittlungsverbot zum Quellenschutz – eine seltsame Berufung, auch deshalb, weil ein Jahr später der neue Verfassungsschutzpräsident Reinhard Boos 6 Informanten namentlich nannte.  Ein ehemaliger Vizepräsident des Amtsgerichts Dresden hat die Akten als „durchaus glaubwürdiges Belastungsmaterial“ bezeichnet. Herr Stock bestätigt die Glaubwürdigkeit und seine Meinung, daß man noch ein-zwei Jahre zur Verifizierung brauchte, ändert nicht viel, stellt aber die Frage ob jemand die Verifizierung gemacht hat und wie. Aufgrund der Akten des OK Referats beschloß Innenminister de Maiziere trotz dem Urteil des Verfassungsgerichts sich an der Beobachtung der OK festzuhalten. Im selben Jahr übermittelte sein Nachfolger Alfred Buttolo den Dank des Freistaats an Frau Simone Henneck für ihre Arbeit.
Mein Argument mit der Begründung der Nichtübergabe der Akten an die Strafverfolgung in 2006 ist überhaupt nicht geschüttelt von der Tatsache, daß ein Jahr später die Staatsanwaltschaft sie nicht nur bekommen hat, sondern auch darauf drängte – nach der Verlust der Vollmachten der Aktenersteller hatte die Strafverfolgung völlig freie Hand mit ihnen und das hat sie deutlich ausgenutzt. Der Abgeordnete der Linken Klaus Bertl berichtet: „Als der Untersuchungsausschuß im Oktober 2008 mit den Vernehmungen begann, mußte er jedoch feststellen, daß regelmäßig tags vor der Vernehmung eines Zeugen eine neue Verlautbarung aus der Staatsanwaltschaft Dresden kam, daß man gerade wieder einen Ermittlungsvorgang in Sachen „Sachsensumpf-Beschuldigte“ eingestellt habe“.
Es ist eine andere Frage, daß man seit damals viele Akten und Beweismaterialien vernichtet hat. Die Tatsache, daß man sie vernichtet hat, ist ein klarer Hinweis, daß sie wahr und greifbar waren. Man hat sie aus dem selben Grund vernichtet, aus dem man die Beobachtung gestoppt hat – weil hohe Interessen gefährdet wurden.
Dieser Blog widerruft die Begründung für die Abwesenheit von kriminellen Netzwerken mit den „Schlußfolgerungen“ der zur Aufklärung der Umstände herangezogenen Verfassungsschutzbeamte und Ermittler aus den alten Bundesländern, einschließlich aus BKA(!). In meinem Fall hat BKA nicht nur nicht nach Beweisen gesucht, aber die vorhandenen Beweismaterialien zu vernichten versucht und damit deutlich den Menschenhandel und die OK verteidigt. Sie können sich vorstellen, wie BKA die Aktenaffäre „aufgeklärt“ hat – genau wie sie in meinem Fall „aufklärte“. Da das gesetzwidrige Vorgehen dieser Behörde die Nachfolge einer kriminellen Politik ist, bedeutet das, daß alle anderen Behörden mitmachen. Wenn Sie mir nicht glauben, schauen Sie sich die Statistik des Menschenhandels in Deutschland vom selben BKA.
Die Organisierte Kriminalität (OK) hat als informelle Staatsbehörde lange Traditionen in der BRD und die offiziellen Behörden und Beamten in den alten Bundesländern haben sehr rechtzeitig gelernt ihr nicht nur nicht im Weg zu stehen, sondern zu leiten und zu unterstützen – wie BKA das gemacht hat, was aber nicht immer der Fall mit ihren ostdeutschen Kollegen war. Nicht zufällig hat man nur westdeutsche, aber keine ostdeutsche Ermittler geholt. Die Tatsache, daß die unbestrittenen Verbrechen von den Akten unaufgedeckt geblieben sind beweist, daß es nur um ein Täuschungsmanöver geht. Im Prinzip nur wenn man die Verbrechen aufgedeckt und die Täter und Anstifter identifiziert hat, kann man die Schlußfolgerung ziehen, daß man keine kriminelle Netzwerke also Organisierte Kriminalität in Sachsen hat. Die unaufgedeckten Verbrechen dagegen zeugen vom Mangel vom politischen Willen sie aufzuklären und sind Beweis von  einer staatlich unterstützten OK. Dazu hat die Entwicklung der Aktenaffäre selber die Unwahrheit dieser „Schlußfolgerung“ bewiesen. Nachdem schon nachgewiesen ist, daß der sächsische LfV nach allen Regeln und richtig gearbeitet hat, kann es sein, daß das Amt zu völlig falschen Feststellungen gekommen ist? Natürlich nicht. Und trotz dem enormen Druck bestehen die zwei angeklagten Frauen auf ihren Aussagen, die die Feststellungen des LfV bestätigen.
Eine Bestätigung der Glaubwürdigkeit und Greifbarkeit der Informationen finden wir auch in den einzelnen Fällen. Die Tatsache, daß man die Überreste von Frau Barbara Beer erst in Elsterraue bei Raßnitz in Sachsen-Amhalt(!) gefunden hat, spricht davon, daß die Ermittler sehr viel über ihren Mord wußten. Trotzdem ist er bis heute offiziell nicht aufgeklärt worden. Laut der Presse wollte der ermordete Immobilienmakler vor der Polizei aussagen, was die Erklärung über die Motive seines Mordes sein könnte. Ist es so schwierig herauszufinden an welchen Deals er am Ende seines Lebens arbeitete und vom welchen er aussagen wollte? Sind die Morde einer Justizsekräterin für Immobilien und eines Immobilienmaklers nicht klare Hinweise für Verbrechen mit Immobilien? Kann man nicht feststellen, ob LWB in den letzten zwanzig Jahren zehnte von Tausenden von Wohnungen zu Preisen, ungefähr zweimal niedriger als die laufenden Marktpreise verkauft hat? Kann man nicht herausfinden, wer in der Stadt Leipzig Verbrechen wie Strafvereitelung im Amt oder Amtsmissbrauch in konkreten Fällen begangen hat? Klar waren das keine Bauarbeiter. Wenn man im Kabinett des Topstaatsanwalts von Leipzig Kinderpornografie findet und dieser behauptet, es sei von seinem Vorgänger, kann man den eigentlichen Besitzer der Pornografie nicht durch zum Beispiel Fingerabdrücke herausfinden?
Ich will mich etwas mehr mit dem Prozeß zum Kinderbordell „Jasmin“ befassen. Es ist schwierig sich vorzustellen, daß wenn der Zuhälter für Menschenhandel, Zuhälterei und Kindermissbrauch verurteilt wurde, daß man keine Beweismaterialien für Kontakte der Opfern zu konkreten Kunden in den ermittelnden Behörden hat oder wenigstens gehabt hat. Und mit Sicherheit kennt der Zuhälter die Freier. Schließlich was das Bordell Vergnügungsstelle für ausgewählte wichtige Personen. Laut dem „Tagespiegel“ hatte der Zuhälter als „Mitinhaber“ einen Polizisten und die Tatsache, daß er Mandy Kopp und noch ein Mädchen bei ihrer Flucht gleich fand, spricht davon, daß er ein sehr effektives Informationsnetz gebrauchte – Leipzig hat etwa 500 000 Einwohner. Hat jemand ihn nach den Freiern überhaupt gefragt (außer den suspendierten Polizisten) und ist es nicht eine Straftat seinerseits die Straftäter, die er kennt,  nicht zu nennen? Laut Pressemeldungen begründet Jürgen Niemeyer sein mildes Urteil mit einer Vereinbarung für Aussagen gegen Strafnachlass. Brauchte aber der Richter die Aussagen des Zuhälters um ihn schuldig an seinen Verbrechen zu finden und wenn so warum hat der Zuhälter diese Aussagen überhaupt gemacht? Gab es wirklich keine Beweismaterialien gegen ihn? Mit Sicherheit hatte man die belastenden Aussagen der Mädchen.
Zwar hat der Zuhälter seine Aussagen vom 16. Juni 2000, daß es eigentlich um ein Deal keine Freier zu nennen gegen mildes Urteil ging, zurückgezogen, es ist aber eine Tatsache, daß der Zuhälter ein sehr mildes Urteil bekommen hat und man innerhalb von 20 Jahren die Freier nicht identifiziert hat. Und es stellt sich die Frage aus welchem Grund hat er seine Aussagen widerrufen? Hat er einfach gelogen oder man hat ihn unter Druck gesetzt falsche Aussagen zu machen? Beide möglichen Fälle aber stellen Straftaten dar und wenn so, müßte man nachfolgen. Das milde Urteil der Ällgauer erweckt auch Fragen. Die Anklage für Verleumdung gegen die zwei Frauen stellt die Frage, wenn die Freier offiziell der Justiz unbekannt sind, wie und warum schließt diese Justiz aus, daß der ehemalige Richter Freier sein könnte. Wenn man zwei Frauen wegen ihren Aussagen für Verleumdung anklägt, muß man wenigstens Nachweise, daß Niemeyer kein Freier war, ein klares Motiv für das Vergehen und glaubwürdiges Belastungsmaterial gegen die Frauen haben. Der Fall „Jasmin“ zeigt eindeutig die Notwendigkeit, daß man der Strafverfolgung verbietet, Verleumdungen und üble Nachrede zu ermitteln in Verbindung mit Straftaten, die nicht aufgedeckt sind. Leider keiner in Deutschland wagt zu fragen, was die Strafverfolgung gemacht hat und macht, um an die Freier zu kommen.
Es ist auch unzulässig, daß Behörden, die die Gesetzverletzer verfolgen müssen und aus Jiristen zusammengesetzt sind, selbst die Gesetze und die Regeln, einschließlich die Strafprozeßordnung, regulär verletzen.
Feststellungen
Ich habe eine Recherche getan und bin zu einem überraschenden, aber sehr wichtigen Resultat gekommen: die meisten Namenträger von der Aktensammlung, genannt hier Unberührbare, einschließlich ihre hier erwähnten politischen Schutzengeln, sind Westdeutsche. Vor allem sind das BRD-Kadern, die nach der Wende angekommen sind um die neuen Bundesländer zu verwalten. Der ehemalige Ministerpräsident Georg Milbradt (geboren in Eslohe) kommt aus Dortmund, sein Finanzminister Geerth Mackenroth, dessen Ministerium die Dienstaufsicht auf die sächsische Strafverfolgung hat, ist aus Schleswig-Holzstein gekommen (der jetzige ist aus München), Martin Klockzin ist aus dem westfälischen Soest, Norbert Röger ist aus Koblenz, Jürgen Niemeyer - aus Stuttgart, der Oberbürgermeister von Leipzig Burkhard Jung – aus Siegen, Westfalen, der ehemalige Polizeipräsident von Leipzig Horst Wawrzynski ist aus Bayern. Interessant wäre zu wissen wieviel Sachsen Schlüsselrollen in anderen Bundesländern spielen, denn ich sehe keine Anwesenheit von Vertretern der anderen neuen Länder. Dazu haben die Bundesregierung und die alten Bundesländer deutlich ihre Unterstützung für die Unberührbaren gezeigt, in dem zwei von ihnen Bundesminister wurden und man nach dem Ausbruch der Affäre Experte und Ermittler vom Westen nach Sachsen schickte, um die Lügen der Regierung zu bestätigen. Die Verbindung zwischen Berlin und Sachsen ist auch in der Pädophilie zu sehen – zwar hat Hans Meiser die Namen von hochgestellten Pädophilen aus der Hauptstadt nicht bekanntmachen können, aber seine Insolvenz läßt keinen Zweifel über die Macht der Pädophile. Aus den oben genannten Gründen finde ich zurecht den Sachsensumpf Deutschlandsumpf zu nennen, denn er wurde von Westdeutschen angelegt, während die Sachsen in diesem Sumpf mit Ausnahme der wenigen, die mitmachen, nur leiden.
Von den Presseberichten bekommen wir den Eindruck, daß laut den Akten einige westlichen Juristen und Kadern, die nach der Wende nach Leipzig angekommen sind, anstatt den Rechtsstaat aufzubauen, sich mit ihrer Bereicherung und sexuellen Vergnügen beschäftigten, wobei sie gegen die Gesetze und ihre Dienstpflichten verstießen und kriminelle Netze mit der Beteiligung von Kriminellen aufgestellt haben. Kann das aber erklären, warum diese Leute die eindeutige Unterstützung der Behörden nicht nur in Sachsen, sondern in der BRD haben? Natürlich nicht. Also man muß sich die Frage stellen, worum es eigentlich in den Akten des LfV geht.
Gehen wir zurück zu den Klockzin-Schemen, nach denen die Wohnungen zum halben Preis verkauft wurden, wobei wenn man die restitutionsbehaftete Wohnungen so verkauft hat, sehe ich keine Probleme das selbe mit den anderen Wohnungen zu tun, wo es keine dritte Seite gab. Laut Presseberichten hat LWB seit Anfang der 90-ger Jahren 80 000 Wohnungen verkauft. Es ist realsitisch anzunehmen, daß 50 000 von ihnen zum halben Preis verkauft wurden. Nehmen wir an, daß der Druchschnittspreis dieser Wohnungen der Gleichwert von EUR 40 000 war und man sie für 20 000 verkauft hat. Das macht aus aber eine Milliarde Euro, die anstatt in LWB zu gehen in privaten Händen gegangen sind! Es geht um einen richtigen Raubzug also! Es bleibt zu erfahren, in welchen Händen dieses Geld geraten ist. Kaum sind das nur die Hände der 12 Juristen, die in Verbindung mit Immobilienschiebereien auftauchen. Man erwähnt zum Beispiel eine Aubis-Gruppe, die 4500 Wohnungen erworben haben soll! Die Identität der Benefizienten der Immobilienschiebereien in Leipzig kann die politische Unterstützung der Unberührbaren verständlicher machen.
Worum geht es vor allem in der Sachsenaffäre? Neben um Immobilienschiebereien um Rotlichtmilieu. Aber dieses Rotlichtmilieu ist spezifisch – es geht ausschießlich um Zwangsprostitution und Menschenhandel, wo am Beispiel des Kinderbordells „Jasmin“ totale Ausbeutung der Mädchen stattfand. Und die tschechischen Mädchen im Rathaus waren auch Zwangsprostituierte und Sexsklavinnen – deshalb kamen die Zuhälter mit um sie aufzusehen. Ich stelle die Frage, ob man sie überhaupt befragt hat und wenn nicht, wer sind sie und leben sie überhaupt noch mehr, oder man hat auch sie umgebracht damit sie niemals zeugen können? Eindeutig untersuchte der LfV den Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, der in den Pressemeldungen mit dem neutralen "Rotlichtmilieu" bezeichnet wird.
Gibt es Verbindung zwischen Immobilien und Menschenhandel mit Ausbeutung der Prostituierten?  Wenigstens in Deutschland ist diese Verbindung ganz klar – die einzige legale Form Prostituierten auszubeuten ist die Miete. Um Miete zu bekommen, muß man entweder Besitzer sein oder Zugriff zum Immobilien haben, den die Opfer selbst nicht haben können. Laut dem Artikel „Jens Kottke Leipzig Immobilien“ in der Wirtschafts Presse vom 12. August 2012 gehört unser alter Bekannter zu den „kleinen aber feinen Anbietern von Immobilien“, der selbst mehr als 100 Wohnungen entweder in seinem Bestand oder auf sie Zugriff hat. In dieser Verbindung stellen sich die Fragen wieviel Wohnungen besitzen die Bordellbetreiber in Leipzig und wie sind sie zu ihrem Besitz gekommen. Ihre Antworten werden ohne Zweifel offenbaren, daß die Immobilienschiebereien nicht nur ein Raubzug waren, sondern dem Aufbau der ökonomischen Grundlage des größten Verbrechens der Gegenwart – dem Menschenhandel gedient haben.
Die Immobilienschiebereien wären aber unmöglich ohne politischen und juristischen Schutz – es gab zu viele Klagen, sogar Morde. Den juristischen Schutz haben genau die Justizinstitutionen geleistet, in dennen ein Teil der Unberührbaren wichtige Stellungen einnahmen und Einfluß hatten. Die Unberührbaren haben auch eine andere äußerst wichtige Funktion ausgeführt – sie haben den Ordnungsbehörden und ihren Angestellten beigebracht, daß sie nicht wie in den DDR-Zeiten den Gesetzen und Regeln mehr dienen, sondern den Interessen der Obrigkeit, die über den Gesetzen stehen und von Amtspersonen in bestimmten Stellungen vertreten werden. Das war ein langer und schwieriger Prozeß, in dem sie ihre fleißigen Schüler beförderten und die jenigen, die nicht lernen wollten, verjagten. Ohne die Erfüllung dieser Funktion konnte kein Menschenhandel mit seinen Profiten stattfinden. Der Menschenhandel in Sachsen und in Deutschland ist seit dem Anfang der 90-ger Jahre (wenn nicht früher) geplant und vorbereitet worden. Selbst der Zeitpunkt des Ausbruchs der Sachsenaffäre ist nicht zufällig - nach der Auflösung des OK Referats begann man mit den Lieferungen der ungarischen Sexsklavinnen nach Leipzig, sicher auch der bulgarischen Sexsklavinnen nach Dresden, da aber die Mitarbeiter des Referats weiter beobachteten, mußte man sie schnell und endgültig beseitigen. Die Tatsache, daß die meisten der Unberührbaren zur Zeit des Ausbruchs der Aktenaffäre nicht im „aktiven Dienst“ standen, läßt raten wem die Initiative für die Affäre gehört. Wenn es die Aktensammler vom LfV wären, würde man sie anklagen und ihnen Urteile wenigstens für Geheimnisverrat geben. Das heißt, daß keiner der bekanntgewordenen Unberührbaren, einschließlich die zwei Bürgermeister, auf jeden Fall zu den wirklichen Häuplingen gehört. 
Die Sachsenaffäre offenbart die volle Kontrolle der traditionellen deutschen Obrigkeit über das neue Bundesland Sachsen und über die Vorgänge, die in den Jahren nach der Wende da gelaufen sind. Die Affäre deckt auch auf wie in einer Stadt wie Leipzig, die Organisierte Kriminalität - unbekannt da bis zur Wende, vom Westen eingeführt und durchgesetzt wurde, man die Behörden auf ihre Seite brachte, so daß man den Immobilienbestand der Stadt beraubt hat und sie zum Stützpunkt des Menschenhandels verwandelt hat. Das Wesen der Sachsenaffäre selbst ist die endgültige und totale Unterstellung der sächsischen Beamten und Behörden  den kriminellen Interessen der deutschen Obrigkeit und die Niederschlagung des letzten Widerstandes gegen die Kriminalisierung von oben des neuen Bundeslandes. Sie deckt auf die entscheidende Rolle der Regierung und der Justiz für die Bekämpfung dieses Widerstandes und die stille, aber feste Unterstützung, die sie von der Bundesregierung und den alten Bundesländern dabei genossen. Die Sachsenaffäre illustriert Szenen und Formen des kriminellen Terrors, der die oben beschriebenen Vorgänge begleitete, und offenbart die Rolle der Organisierten Kriminalität als informelle Raub- und Strafbehörde der Obrigkeit, für deren Taten die letzte keine Recheschaften abzulegen braucht.
Die Affäre zeigt deutlich, daß zum Unterschied vom alten Griechenland Deutschland das Sklaventum über die osteuropäischen Frauen mit einer Demokratie für ihre eigene Bevölkerung nicht vereinen kann – auch deshalb weil die neue Sklaverei zum Unterschied vom altertümlichem gesetzwidrig und kriminell ist und weil Deutschland von kriminellen Interessen verwaltet wird, die Verbrechen und kriminellen Terror brauchen.  Sie zeigt, daß es nicht um kriminelle Netze geht, sondern um ein totalitares kriminelles Staatssystem.
Die Sachsenaffäre besteht nicht weil Sachsen mehr kriminell ist als die anderen Bundesländer, sondern weil es das einzige Land ist, wo Angestellte der Kriminalisierung des Landes einen Widerstand leisteten, indem sie die OK beobachteten und eine Aktensammlung gegen sie zusammengestellt haben.
Die Sachsenaffäre enttarnt einige sehr bekannte Märchen und eigentliche Propagandalügen – daß Deutschland ein Rechtsstaat ist, daß es in diesem Staat eine freiheitlich-demokratische Ordnung und Pressefreiheit gibt.
Parallels       
Die Sachsenaffäre ist eine Bestätigung vieler Feststellungen, die ich in diesem Blog gemacht habe. Eigentlich ist sie eine andere Geschichte vom selben System, was ich laut Kottke in Frage stelle. Die Sachsenaffäre zeigt, daß das Auftreten der Behörden in meinem Fall (BKA und Staatsanwaltschaft) eigentlich für sie eine standarte Praxis ist. Kottke selbst ist noch einer Unberührbarer in Leipzig und Nachweis davon, daß alle, die Verbrechen im Interesse der deutschen Obrigkeit begehen, ihre vollen Immunitätgarantien genießen. Um die Gemeinsamkeiten vorzuzeigen, werde ich nun einige Parallels ziehen.
Wenn Sie sich die Kommentare zu diesem Blog anschauen, sehen Sie daß ich „Märchen in die Welt setze“ und meine Erzählung über die Leiden der ungarischen Frauen eine Lüge ist. Ungefähr das selbe hat man über die Akten des sächsischen LfV gesagt und geschrieben.
Danach griff man meine Kompetenz an – genau wie bei LfV und besonders bei Frau Henneck. Jens Kottke hat mir mangelnden Intellekt und unzureichende Intelligenz  bescheinigt und mich als „Kleingeist“ bezeichnet – anscheinend betrachtet er die totale Ausbeutung der Osteuropäerinnen als Kleinigkeit. Der Journalist Honnigfort hat die Mitarbeiter des Referats OK als „durchgeknallt“ bezeichnet, die „den gesunden Menschenverstand ausgeschaltet hatten“ – sogar der Stil bei den beiden ist das selbe. Wer den kriminellen deutschen Staat hinter sich hat, kann andere beleidigen wie er oder sie will. Milbradt dagegen unterschied sich von beiden nur im Stil – er hat Frau Henneck als  „übereifrig“ bezeichnet, die  „mit blinder Jagdleidenschaft und blühender Fantasie“ die Vorgänge „aufgebauscht“ haben soll.
Danach kam meine Beschmierung – genau wie bei Herrn Wehling, Frau Henneck und allen Gegnern der OK. Man schrieb, daß ich auf Kottke neidisch war und mutete zu, daß ich vielleicht selber als Zuhälter gescheitert war. Danach kam Kottke mit meiner „Gewalt“ gegenüber meiner Ex-Frau. Hinter dieser übler Nachrede stehen aber die Behörden von Leipzig, die ihn über die unbegründete Strafanzeige benachrichtigten und die, wie er, sehr gut wußten, daß es nicht nur keine Gewalt gegeben hat, sondern daß es in der Anzeige überhaupt nicht um Gewalt ging.
Danach, genau wie in der Sachsenaffäre, rückten die Staatsanwälte voran und begannen mit meiner Ermittlung. In Sachsen gibt es keine Person, die gegen die OK aufgetreten ist und nicht ermittelt worden ist mit dem Ziel sie zum Gericht zu bringen oder mundtot zu machen. Über Deutschland kann ich nichts sagen – da scheint es, daß keiner etwas mehr wagt. Auch, wie sie gelesen haben, bin ich nicht der erste, der nicht weiß, worüber ich ermittelt bin oder dessen Strafanzeige ohne jegliche Erklärung scheiterten.  
Wenn die Strafverfoger Herr Köberle zu Aussagen über seinen echten Attentäter nicht zulassen wollen, soll man sich wundern daß ihre Kollegen in Leipzig meinen Beweis und die zahlreichen Hinweise für Menschenhandel nicht sehen wollen? Die eindeutige üble Nachrede von Kottke gegen mich spielt auch keine Rolle - Kottke ist Unberührbarer und darf alles, was ihm der kiiminelle Staat erlaubt hat. Die Strafgesetze sind nur für die Bevölkerung. Gibt es einen einzigen Repräsentant der OK, der in den letzten 15 Jahren zum Gericht bei der Strafverfolgung gebracht ist? Die ganze OK ist unberührbar, weil sie der Obrigkeit große Mengen Bargeld bringt. Auch die ökonomischen Krisen sind nur für die Bevölkerung - wenn sie auch für die Machthaber wären, würden die letzten sie nicht zulassen.
Die Sachsenaffäre zeigt, daß die Gesetzverletzungen bei den Strafverfogern eine standarte Praxis sind. Das finde ich logisch – mit Gesetzen verteidigt man nur Gesetze, Verbrechen und Gesetzverletzungen verteidigt man mit Verbrechen und Gesetzverletzungen.
Genau wie man den recherchierenden Journalisten und den Ermittlern die Lebensgrundlage zerstört hat, hat man mir das Einkommen gleich gestoppt.
Und genau wie man vor und während der ganzen Affäre Beweise und Beweismaterialien zerstört hat, hat man mir das Handy gestohlen, um meinen Beweis - das SMS von Lili, zu vernichten.
Wenn Justizsekretärin und Immobilienmakler ermordet und Journalisten gekrüppelt werden um Verbrechen gehemzuhalten, warum wird man einen Bulgaren zum selben Zweck nicht umbringen, wenn die Umstände (soweit den kriminellen Behörden bekannt) das erlauben und benötigen? Weshalb ich überlebt habe und bis jetzt physisch ungeschadet bin, habe ich schon erzählt  
Die Sachsenaffäre zeigt wie man den Weg des Menschenhandels durchgebahnt hat und man Deutschland zum Konzentrationslager von osteuropäischen Sexsklavinnen verwandelt hat. Sie erklärt wie es dazu gekommen ist, daß man die Ungarinnen in Leipzig neben Polizeirevieren gefangenhält, total ausbeutet und brutal schlägt und die Frauen können sich an keinen wenden – alle zuständigen Behörden gehören zum System der Sklavenhaltung. Und es ist im ganzen Deutschland so.
Auch manche große Unterschiede, sogar Gegensätze, unterstreichen das Gemeinsame.  Die Ermittlung gegen mich läuft anscheinend auf der Grundlage von Aussagen einer Sexsklavin, während wenn zwei schon freie Frauen gegen Jürgen Niemeyer zeugen, bekommen sie selber und nur sie Probleme. Das Gemeinsame in allen Fällen ist, daß die Unberührbaren unberührbar sind und die Justiz ihnen dazu immer zur Verfügung.
Die Sachsenaffäre begründet die Erwartungen der Menschenhändler in diesem Blog, daß ich im Gefängnis landen würde – sie wissen, daß Staat und Justiz hinter ihnen und gegen mich stehen.
Ja, die Schlinge zog sich um mich um – nicht nur die offiziellen Behörden wissen sehr gut, was in der informellen Behörde OK passiert, aber auch die OK weiß sehr gut, was in den offiziellen Behörden passiert – so ist es, wenn man den selben Arbeitsgeber hat und gut zusammenarbeitet.
Auch meine Feststellung, daß in meinem Fall nicht Leipzig, sondern BKA leitend war, wird von der Aktenaffäre bestätigt, die eindeutig zeigt, daß der Freistaat Sachsen nur auf Papier frei ist.
Das von mir beschriebene Verhalten der Behörden und Beamten in diesem Blog ist völlig im Einklang mit ihrem Verhalten in der Sachsenaffäre. Leider ist meine Beschreibung weder lügnerisch noch übertrieben. Die Aktenaffäre offenbart die volle Kontrolle der Obigkeit über die OK und ihre Aktivitäten – das was ich vom Anfang an hier behaupte.
Inzwischen schickte ich meine elektronische Information über die ungarische Organisation an Dietmar Schmidt/BKA am Abend des 22.04..2010 zusammen mit einem File von Presseberichten zur Sachsenaffäre. Auf der Sprache der Menschen mit mittlerer and höherer Intelligenz bedeutete das, daß ich wußte was die Behörden in Deutschland treiben und daß ich nach meinen Möglichkeiten mich darauf vorbereitet hatte.
Andererseits bestätigen meine Erzählung und vor allem die Unterlagen mit den Beweismaterialien die Feststellung der Aktensammler, daß in Leipzig  Stadtleitung, Behörden, Justiz und Organisierte Kriminalität zu einem kriminellen Komplex gehören, der, wie die Unterstützung von BKA bewiesen hat, Bestandteil eines kriminelles Staatssystems ist. Schwerpunkt der Tätigkeiten dieses Komplexes früher waren die Immobilienschiebereien, danach ging man zum Menschenhandel über. Die Hintermänner der Immobilienschiebereien und des Menschenhandels sind die selben. Leider geht es schon nicht um einzelne kriminellen Netzwerke, die zu schon vergangener Etappe der Kriminalisierung gehörten. Dabei ist das Bestehen des kriminelles Staatssystems nicht nur von mir, von den beschriebenen Entwicklungen, sondern auch von Jens Kottke selbst und seinen Leuten hier bestätigt.
Die wichtigste Ergänzung dieses Blogs ist, daß die deutsche Obrigkeit sich dem internationalen Menschenhandel angeschlossen hat und das Land zum größten Konzentrationslager und Absatzmarkt für osteuropäische Sexsklavinnen verwandelt hat, in dem systematische brutale Gewalt, totale Ausbeutung, Zwang zur Prostitution, Freiheitsberaubung und Morde im riesigem Umfang stattfinden.
Ich beende diesen Artikel mit Ausdruck meiner Anerkennung und Einfühlung für die deutschen Bürger, die der Kriminalisierung von Sachsen und Deutschland und der Organisierten Kriminalität Widerstand geleistet haben und leisten und die ihr Leben, Gesundheit, Lebensgrundlage oder Karriere geopfert haben.    





P.S.  In ihren letzten Aussagen vor dem Untersuchungsausschuß hat Frau Henneck (mit dem neuen Familienname Skroch) die Staatsanwaltschaft beschuldigt, die Angaben ihres Referats anstatt diskret zu behandeln und zu prüfen an die Öffentlichkeit weitergegeben zu haben. Zwar sind das nur Aussagen, aber eine sachkündige Beamtin kann sich nicht leisten gegen ihre Regierung und Justiz aufzutreten und zu lügen. Es scheint, daß zwei meiner Behauptungen in diesem Artikel – daß die Sachsenaffäre von den Gegnern der Aktensammler hervorgerufen wurde und daß das Ziel der Affäre die schnelle Säuberung der sächsischen Behörden von den letzten gesetztreuen Beamten war, wahr sind. In dieser Verbindung soll man sehr ernsthaft die Äußerung von Karl Nolle nehmen, daß im Sumpf ganz andere stecken, als die jenigen die beschuldigt werden. Und ich stelle die Frage, ob die Namen der Schuldigen, also der Häuptlinge der Organisierten Kriminalität in Sachsen, zu den Staatsgeheimnissen gehören, wegen denen man die Aktensammlung geheim hält? Das ist nicht eine interne deutsche Frage, denn diese Verbrecher sind verantwortlich für den blühenden und brutalen Menschenhandel mit osteuropäischen Frauen und die Hintermänner von Kottke und seinen „Kollegen“ gehören zu ihnen.