Dienstag, 21. August 2012

Meine willkürliche Behandlung bei der Leipziger Staatsanwaltschaft

Überblick




In diesem Posten erzähle ich über meine Besuche und Gespräche in der Leipziger Staatsanwaltschaft im Sommer 2012.
Gegen mich doch läuft eine Ermittlung und nach dem Staatsanwalt sind die Anzeigeerstatter BKA und Jens Kottke. Strafanzeige(n) mit den entsprechenden Unterlagen, einschließlich die Aussagen, sowie jegliche Unterrichtung um den eigentlichen Tatvorwurf werden mir verweigert.
Meine eigene Strafanzeige wegen Menschenhandel ist eingestellt worden, wobei der Einstellungsbescheid mir auch verweigert wird.
Feststellung: die obernerwähnten Verweigerungen sind rechtswidrig und können nur der Versagung meiner Rechtsprechung und der Unterstützung der Sklavenhalter dienen. Da diese Feststellung zu schlimm und bedeutend ist, beschließe ich sie zur Prüfung zu stellen, so daß ich zur Eindeutigkeit gelangen kann.
Der Posten endet mit Aufruf zur Leipziger Staatsanwaltschaft die Rechtsnormen der deutschen Strafprozeßordnung einzuhalten und mir die Strafanzeigen mit den entsprechenden Unterlagen und den Einstellungsbescheid zu schicken.
Ich rufe auch den Generalbundesanwalt auf meine Anzeige nach den Rechtsnormen zu behandeln.

     
Aus persönlichen Gründen habe ich in diesem Sommer Leipzig besucht. Ich nutzte die Gelegenheit aus um mich nach dem Sachstand der in diesem Blog erwähnten Strafanzeigen zu erkundigen. Zuerst beschreibe ich meine Behandlung und dann komme ich mit meinen Kommentaren zu ihr.

Am 23. Juli besuchte ich die Staatsanwaltschaft in Leipzig. Ich gab der Dame beim Eingang die Aktennummer vom hier veröffentlichten Brief der sächsischen Staatsanwaltschaft an, erklärte den Grund meines Besuchs und bekam einen Besucherschein für Zimmer 217. Vor dem Zimmer bat mich eine Angestelltin etwa 2 Minuten abzuwarten und ich hatte Zeit an der Tabelle neben der Tür zu lesen, wer im Zimmer sein sollte. Es waren zwei Damen mit den Stellungen von Justizsekretärin und Justizangestelltin und ich glaube, da war die Archive von Abteilung VIII der Staatsanwaltschaft. Nach einigen Minuten bat man mich noch weiter abzuwarten und machte man mir klar, daß ich doch Zimmer 207 betreten sollte, wo schon eine rege Bewegung deutlich zu sehen war – einige Angestellten, darunter eine der Damen vom Zimmer 217 mit Akte(n), kamen in und heraus. Ich ging zur Tür und von der Tabelle verstand ich, daß der Leiter der Abteilung VIII Herr Dr. Lieber mein Gesprächspartner sein sollte. Etwa 30 Minuten nach meiner Ankunft empfing er mich höflich und unterrichtete mich, daß eine Ermittlung gegen mich doch lief, wobei er mir eine Aktennummer von einem Aktenumschlag weit entfernt von mir – als ob ich auf ihn zugreiffen würde, vorzeigte – 817 Js 21379/11. Das war das einzige was man mir in diesem Treffen in schriftlicher Form gezeigt hat. Ich fragte nach dem Tatbestand der Ermittlung und verstand, daß die Grundlage meine ersten Posten im Blog www.sexsklaverei.com waren. Man sagte mir, daß einige Leute das von mir beschriebene als unwahr hielten und man erwähnte die Beschreibung meiner Gespräche mit den BKA-Beamten. Selbst der Tatbestand blieb mir unklar und ich verstand vom Gespräch, daß man noch nicht sicher war, ob es um Verleumdung oder üble Nachrede meinerseits ging. Ich bat um die Strafanzeige gegen mich und um die Aussagen von Lili, aber mein Gesprächspartner sagte, daß ich sie erst nach dem die Ermittlung abgeschlossen wird, bekommen würde.

Herr Lieber unterrichtete mich um mein Recht mich nicht zu äußern und lud mich ein Stellung zu nehmen und meine Aussagen aufzunehmen. Ich drückte meine Meinung aus, daß in meinem Fall die deutschen Behörden ihre rechtliche Verpflichtung, jedes Signal für Menschenhandel zu untersuchen, nicht erfüllt hatten und die Frage für meine Schuld sollte kommen erst nachdem man meine Anzeigen gründlich ermittelt und ihre Unwahrheit nachgewiesen hat. Ich betonte, daß es im Blog nicht um einzelne korrupte Beamten ging, sondern um rechtswidrige institutionelle Politik, die zu Vorstoßen gegen die Gesetze seitens der Vertreter der entsprechenden Institutionen führt. Da ich auch keine richtige Aufklärung über meine Beschuldigung bekommen hatte, sagte ich, daß ich erst im Gerichtssaal Außerungen machen werde und bis dann würde ich weder Aussagen geben noch unterschreiben. Sonst erlaubte ich meinen Paß zu kopieren (für die Angaben) und gab meinen Wohnsitz in Kanada an. Ich will betonen, daß die Strafverfolgung diesen Wohnsitz seit letztem Dezember auch offiziell hat, wie Sie vom Brief an mich der sächsischen Staatsanwaltschaft sehen können.

Ich fragte nach den Strafanzeigeerstattern. Nach einiger Zeit und Zögerung hörte ich um BKA und erst gegen Ende des Gespächs hörte ich den Namen von Jens Kottke.

Obwohl der Abteilungsleiter die Verspätung meines Empfangs am Anfang unseres Gesprächs mit der Notwendigkeit meine Akte durchzulesen um sich auf das Gespräch mit mir vorzubereiten begründet hatte, nichts in seiner Teilnahme am Gespräch deutete darauf hin, daß er sie gerade durchgeschaut hatte. Er vermied Antworten zu meinen Fragen zur Ermittlung zu geben mit den Erklärungen, daß er zum Gefragten nichts wußte, dazu sollte der zuständige Sachbehandler im Urlaub sein. Auch der Name des Sachbehandlers trotz meiner Bitte wurde mir nicht gegeben (ich hatte noch zwei Wochen in Leipzig).

Ich bat Herrn Lieber die 16- und 24-Stunden Arbeitstage der Ungarinnen zu kommentieren, aber er tat als ob er mich nicht gehört hatte.

Ich fragte ihn, ob BKA unreglamentierte Treffen durchführen kann und er beantwortete, daß er das nicht wußte.

Da es mir klar war, daß ich keine Information über die Ermittlung gegen mich bekommen würde, fragte ich nach den Entwicklungen um die Strafanzeigen, die ich erstattet hatte. Herr Lieber beantwortete, daß er keine Beziehung zu diesen Ermittlungen hatte und nichts davon wußte. Das wunderte mich, denn meiner Meinung nach sollte seine Ermittlung abhängig von diesen Ermittlungen sein. Ich fragte ihn wer für diese Ermittlungen zuständig war. Er sagte, er wußte auch das nicht – die Staatsanwaltschaft sei groß mit vielen Leuten und jede Abteilung hatte ihr Fachgebiet. Das sollte meiner Meinung nach bedeuten, daß er wenigstens wissen sollte, welche Abteilung sich mit Menschenhandel beschäftigte. Ich sagte aber nichts dazu, sondern fragte nur, ob seine Abteilung sich mit Verleumdungen beschäftigte, was er bestätigte. Ich drückte meine Überraschung aus, daß man nach der Aktennummer meiner Strafanzeige die Ermittlung gegen mich aufgespurt hatte, die Ermittlung aber der selben Anzeige nicht aufspuren konnte, aber es folgte keine Reaktion. Ich bat ihn als Staatsanwalt mir zu raten, was ich am besten tun sollte, um mit der Entwicklung um meine Strafanzeigen bekannt zu werden. Er riet mir einen Anfragebrief zu schreiben. Da ich ihn fragte, ob ich diesen Brief zur Staatsanwaltschaft bringen sollte, um einen Empfangsschein zu bekommen, sagte er, daß ich den Brief einfach in einen Briefkasten stecken sollte. Ich bemerkte, daß die Prozeduren der deutschen Justiz recht lächerlich sein würden, wenn die eigentliche Situation nicht so tragisch wäre. Ich fragte, ob bei einem Prozeß gegen mich ich Zugang zu den Ermittlungsakten bekommen würde und er bestätigte das.

Wohl verstehend, daß das Ziel des Treffens mir so wenig wie möglich Information zu geben und die Übergabe der standarten für Beschuldigte Information und schriftliche Unterlagen zu vermeiden war und ahnend, daß meine Strafanzeige zu keiner Ermittlung geführt hatte, bedankte ich mich zu Herrn Lieber für seine Zeit, bemerkte, daß ich Verständnis dafür hatte, daß Beamte die Anweisungen von oben unabhängig von ihrem Charakter ausführen müßten, und ging.

Beim Eingang/Ausgang bat ich die von mir iniziierte Ermittlung von der Aktennummer meiner Anzeige aufzuspuren und die Dame sagte, daß die Ermittlung abgeschlossen war. Ich fragte, ob das bedeutete, daß die Ermittlung eingestellt war (die Information war wichtig und ich traute nicht meine Deutsch Kenntnissen) und sie bestätigte das. Ich mußte feststellen, daß Herr Dr. Lieber mir einen sehr unpassenden Ratschlag gegeben hatte wie ich am besten zur Auskunft über diese Ermittlungen kommen konnte..



Ich besuchte danach die Dienststelle des Generalbundesanwaltes an der Karl-Heine Straße 12. Ich wollte mich nach dem Sachstand jener Punkte meiner Strafanzeige erkundigen, die meiner Meinung nach zur Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes gehörten wie die Handlungen von BKA. Mir wurde gesagt, daß diese Dienststelle Kommunikationen zum Generalbundesanwalt nicht vermittelt. Sonst war der Herr höflich und schrieb mir die Kontaktangaben des Generalbundesanwaltes in Karlsruhe auf. Doch auf dem Zettel stand nichts mehr als im Internet. Ich mußte aufgeben den Generalbundesanwalt zu kontaktieren..



Am selben Tag besuchte ich den Polizeirevier Leipzig West und erfuhr, daß die Akte von der Ermittlung für den Diebstahl meines Handy letzten Oktober der Staatsanwaltschaft überreicht worden war.

Am 25. Juli besuchte ich wieder die Staatsanwaltschaft in Leipzig und erhielt einen schriftlichen Einstellungsbescheid, nachdem die Tat keinem der Beschuldigten mit einer zur Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.

Unter der Beschwerdebelehrung nahm ich den Bescheid zur Kenntnis und fragte an, ob jemand von den Beschuldigten mit der Polizei in Verbindung stand. Ich gab meine Adressen in Leipzig und in Kanada und bis heute habe ich keinen Bescheid bekommen.



Einige Tage später besuchte ich zum dritten mal die Leipziger Staatsanwaltschaft um den Einstellungsbescheid für die von mir iniziierte Ermittlung zu bekommen. Der Angestellte am Eingang sprach am Telefon mit dem zuständigen Staatsanwalt oder Staatsanwältin und danach unterrichtete er mich, daß ich keinen Einstellungsbescheid kriechen würde. Ich fragte nach der Ursache und er antwortete, daß der zuständige Staatsanwalt so entschieden hatte.



Ich habe absichtlich keine Kommentare bis jetzt gemacht – unter Ihnen gibt es sicher Juristen oder sonstige sachkündige, die viel besser als ich die Handlungen der Leipziger Staatsanwälte beurteilen können. Trotzdem versuche ich hier nach meinen eigenen Möglichkeiten und Kapazität diese Handlungen einzuschätzen. Zuerst eine Verabredung – ich kann Verantwortung übernehmen nur für die Richtigkeit der Übergabe meiner Gespräche in der Staatsanwaltschaft nicht für die eigentliche Umstände. Ob man mein Gespräch mit dem Staatsanwalt aufgenommen hat, ist mir egal – ich schreibe in diesem Blog nur die Wahrheit, ob man mir aber die Wahrheit sagt, kann ich nicht wissen.

Ich beginne mit meiner Behandlung als Beschuldigter. Artikel 136 der deutschen Strafprozeßordnung besagt, daß dem Beschuldigten zu eröffnen ist, welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Ich glaube das Strafprozeßrecht sieht vor, daß er auch Akteneinsicht nehmen darf. Genau deshalb hat man mich am 23. Juli ins Zimmer 217 zur Vorsprache zugelassen – als jeder Beschuldigter, der von Abteilung VIII ermittelt wird, um Auskunft über meinen Tatvorwurf einzuholen. Als Nachweis veröffentliche ich hier den Besucherschein. Wenn Sie sich aber ihn genauer anschauen, werden Sie auch den Beweis finden, daß meine Vorsprache im Zimmer 217 nicht stattfand – es gibt keine Unterschrift und keinen Stempel für die Vorsprache, die jenigen auf der rechten Seite sind vom Ausgang. Herr Dr. Lieber, der seinen Worten nach nur sehr wenig über meine Akte wußte, weiß sehr gut und genug, warum ich die standarte Behandlung eines Beschuldigten nicht bekommen durfte und warum er mir nicht erlaubt hat, über die Tat, die mir zu Last gelegt worden ist, unterrichtet zu werden, indem er mich zu sich einlud, fast nichts sagte und eigentlich nichts vorzeigte. Ein Hinweis auf die ersten Posten des Blogs www.sexsklaverei.blogspot.com mit der Bemerkung, daß bestimmte Leute das geschriebene in diesen Posten unwahr halten, ist keine Beschreibung einer Straftat, besonders von einem Doktor in Jura. Ich bin aber sicher, daß dieser Umstand nichts mit Kompetenzproblemen zu tun hat, sondern mit einer bestimmten zielgestrebten juristischen Logik. Die Erklärung, die ich selbst finden kann, ist sehr beunruhigend: erstens, die Strafanzeige und die gezwungenen Aussagen einer Sexsklavin sind besonders nach der Veröffentlichung des SMS von Lili Nachweis nicht für meine Straftat, sondern für Verbrechen seitens des Anzeigeerstatters – Jens Kottke, und deshalb will man sie mir nicht geben, zweitens, vielleicht noch wichtiger - wenn ich die konkreten Beschuldigungen gegen mich kenne, kann ich mein Recht, zu meiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beanzutragen, üben. Es ist klar, daß die Staatsanwaltschaft in Leipzig, die schnell und still die Ermittlung meiner Strafanzeige eingestellt hat, genau das nicht will. Und wer nachdenken will, ob Herr Dr. Lieber wirklich sehr wenig über meine Akte wußte, soll sich zwei Fragen stellen und versuchen sie zu beantworten: erstens, wie und warum bin ich in sein Kabinett gelandet anstatt die Auskunft einzuholen und herauszugehen: und zweitens, ob ein Staatsanwalt, der nur sehr wenig über eine Akte weiß, den Beschuldigten zu einer Vernehmung einladen würde – das Mikrofon war auf dem Tisch und Herr Dr. Lieber war bereit gleich zu beginnen. Ich weiß nicht, ob es rechtswidrig ist, einem Beschuldigten, dem man die Straftat nicht erklärt hat, zu Äußerungen über seine Beschuldigung zu bewegen, aber ich finde es unzulässig und unethisch. Ich betone hier nur, daß ein eventuelles Unkenntnis zur Akte kein Grund sein soll mir den Tatvorwurf nicht zu erklären – dazu war meine Akte bei ihm, wenn nicht, konnte er mich zurück ins Zimmer 217 schicken.

Ich betrachte die Absichten des Staatsanwaltes mir die Strafanzeigen erst nach dem Abschluß der Ermittlung vorzuzeigen als grobe Verletzung meiner Rechte und es wird bedauernswert sein, wenn diese Absichten nicht rechtswidrig sind. Die Strafprozeßordnung sagt, daß man dem Beschuldigten die Gelegenheit vom Anfang geben soll, die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen. Wie kann ich im Prinzip das machen, wenn ich die Strafanzeigen gegen mich und damit auch die konkreten Beschuldigungen nicht kenne?


Noch eine Bemerkung zur Prozedur in Verbindung mit meinen Strafanzeigeerstattern. Ich weiß nicht, ob BKA und Jens Kottke eine gemeinsame Strafanzeige gegen mich oder zwei einzelne Strafanzeigen gegen mich erstattet haben, die zu einer Ermittlung gegen mich geführt haben. Ich freue mich aber über die Zusammensetzung meiner Strafanzeigeerstatter. Im Frühjahr von 2010 hat BKA sehr viel den Leipziger Menschenhändlern geholfen – bei der Neutralisierung det deutschen Frau, bei der Versteckung von Lili und meinen anderen ungarischen Bekannten von mir. Deshalb freue ich mich, daß die geheime, verbrecherische Zusammenarbeit zwischen Kottke und BKA nun auch mit einem öffentlichem Ausmaß in Verbindung mit der Strafanzeigeerstattung gegen mich bestätigt wird. Sie sind ein sehr passendes Paar, die gehören einfach zusammen. Aber ich gestehe, daß ich überrascht wurde zu erfahren, daß die Strafanzeige von BKA gegen mich bei der Leipziger Staatsanwaltschaft behandelt wird. Ich werde mich wundern, wenn diese Staatsanwaltschaft und das Leipziger Gericht Zuständigkeit haben, die Handlungen einer Bundesbehörde wie BKA zu beurteilen. Deshalb habe ich den Strafverfolger gefragt, ob BKA unreglamentierte Treffen durchführen kann. Mit der typischen für ihn Bescheidenheit antwortete der Staatsanwalt, daß er das nicht wußte. Ich verstehe seine Antwort als Anerkennung, daß er als Staatsanwalt in der Leipziger Staatsanwaltschaft für die Handlungen vom BKA nicht zuständig ist. Ich bestehe darauf, daß die Strafanzeige vom BKA gegen mich von einer Strafverfolgungsinstitution behandelt wird, die nicht nur für mich, sondern auch für die Handlungen der anderen Seite zuständig ist. Das andere ist eine Willkür zu meinem Nachteil, was nicht erlaubt sein sollte. Dazu verstehe ich nicht die rechtliche Begründung von BKA sich genau an die Leipziger Staatsanwaltschaft zu wenden – das Blog habe ich in Kanada, geschrieben, also der Tatort ist im Ausland, meine Treffen mit BKA fanden neben Eisenach, also in Thüringen, statt, BKA befindet sich in Wiesbaden und ich bin in Leipzig seit Juni 2010 abgemeldet.

Kurzum: mit Ausnahme des Rechts mich nicht zu äußern, wurden alle meine anderen Rechte als Beschuldigter willkürlich und in den meisten Fällen rechtswidrig verletzt.

Noch schlimmer wurde ich von der Staatsanwaltschaft als Anzeigeerstatter behandelt. Zwar hat man mir den Einstellungsbescheid über die Ermittlung wegen des Diebstahls meines Telefons gegeben, aber der wichtigste Grund diesen Bescheid zu fordern war die Reaktion der Staatsanwaltschaft in diesem Fall mit der Reaktion der selben bezüglich des Einstellungsbescheids in Verbindung mit meiner Strafanzeige wegen Menschenhandel zu vergleichen. Nicht zufällig habe ich beide Einstellungsbescheide in verschiedenen Tagen gefordert. Den zweiten, wichtigeren Bescheid habe ich nicht bekommen, aber der Vergleich ist da! Hier veröffentliche ich die erste Seite des Einstellungsbescheids über den Diebstahl. Ich habe ihn bekommen, weil ich ihn forderte. Ohne Zweifel forderte ich auch den wichtigeren Einstellungsbescheid aber den habe ich nicht bekommen. Wieder ist die Erklärung, die ich gefunden habe, sehr beunruhigend: ein Einstellungsbescheid erlaubt dem Strafanzeigeerstatter Beschwerde zu machen, die von der vorgesetzten Behörde behandelt werden muß, und noch wichtiger – wenn der Strafanzeigeerstatter auch Geschädigter ist (und ich bin Geschädigter – man hat mein Recht auf privates Leben verletzt, in dem man Lili mit Zwang von mir trennte, man hat meine Telefone rechtswidrig abgehört oder sogar mich unter Beobachtung gestellt und wegen meinem Einsatz gegen den Frauenhandel in Leipzig hat man mir das Einkommen entnommen) hat man das Recht auf Klageerzwingungsverfahren, was die gerichtliche Überprüfung der Anzeige ermöglicht. Ich glaube, daß die Verweigerung eines Einstellungsbescheids bei der Staatsanwaltschaft dem Anzeigeerstatter die Möglichkeit, diese Rechte zu benutzen, entnimmt und ist eindeutig mit der Versagung einer Rechtssprechung. Außer Zeugnis von Absichten, dem Anzeigeerstatter das Recht auf Rechtssprechung zu entziehen, ist die Verweigerung eines Einstellungsbescheids klares Zeugnis, daß entweder nicht errmittelt wurde oder die Ermittlung scheinbar war. Ich kann mir nicht vorstellen warum eine Strafverfolgungsbehörde, die richtig ermittelt hat, den Einstellungsbescheid nicht ausstellen wird. Ich behaupte, daß meine Strafanzeige bei der Leipziger Staatsanwaltschaft nicht ermittelt wurde oder höchstens einige ermittlungsähnliche Handlungen unternommen wurden.

Wer mir nicht glaubt, soll sich den hier veröffentlichen Einstellungsbescheid noch einmal anschauen. Die Straftat wurde am 24.06.2010 begangen, ich habe die Strafanzeige den nächsten Tag erstattet und das Verfahren wurde am 09.12.2010 eingestellt – fünf und einhalb Monate für einen einfachen Diebstahl eines Telefons! Wenn sie zum Posten „Die Strafanzeige(n)“ gehen, da sehen Sie daß ich die Strafanzeige wegen Menschenhandel Ende Dezember, genau vor Weihnachten ausgestellt habe und am 23. Juli, genau nach 7 Monaten, mußte ich feststellen, daß die Ermittlung eingestellt ist. Ob sie überhaupt stattfand und wenn ja, wann sie eingestellt ist, weiß ich nicht, weil man mich nicht informieren will, aber sogar wenn die Einstellung am 22. Juli geschehen ist, reichen sieben Monate für eine richtige Ermittlung einfach nicht aus!. Schauen Sie sich die Fragen im Posten, die die Ermittlung aufklären sollte – das sind 80%-90% der Fragen von der Strafanzeige. Ja, die Ermittler sollen die Behauptungen in einer Strafanzeige ermitteln und nicht unbedingt die Fragen des Anzeigeerstatters beantworten, aber eine richtige Ermittlung soll fast alle diese Fragen sowieso beantworten und es gibt noch mehrere Fragen zur Aufklärung bis man eine endgültige Entscheidung treffen kann. Dazu mußte man andere Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, in der Schweiz, in den USA und in Bulgarien kontaktieren. In Bulgarien sollte man die Klage einer Frau untersuchen, nach der sie von einem bulgarischen Zuhälter in einer Wohnung von Jens Kottke zur Prostitution gezwungen wurde. Das alles ist technologisch in 7 Monaten nicht schaffbar.

Wenn sie sich den Polizeizettel vom Posten „Der Wahrheit letzter Schluß“ und den Einstellungsbescheid in diesem Posten anschauen, werden Sie merken, daß beim Diebstahl eines Telefons die Rechtsnormen bei den Behörden eingehalten werden. Ich habe den schriftlichen Nachweis, daß ich eine Strafanzeige erstattet habe, ich weiß, daß es in der Polizei ein von mir unterschriebenes Protokoll gibt mit meinen Aussagen – also die Frage wer was gesagt hat und ob es stimmt, steht nicht und am Ende hat man mir einen Einstellungsbescheid ausgestellt und gegeben – wenn ich unzufrieden bin, kann ich mich beschweren. Wenn man aber über Menschenhandel Strafanzeige erstatten will, wie Sie in diesem Blog sehen können, werden anscheinend alle Rechtsnormen und Regeln durch Willkür und Vorstoße von den Behörden ersetzt.



Alleine meine willkürliche Behandlung bei der Leipziger Strafverfolgung hat mich zur Schlußfolgerung gebracht, daß diese Staatsanwaltschaft mir den Weg zur Rechtssprechung bewußt sperrt um die Menschenhändler und den Menschenhandel zu unterstützen. Diese Schlußfolgerung ist so schlimm und bedeutend, daß ich sie unbedingt aufklären und zur Prüfung stellen muß um zur Eindeutigkeit zu gelangen before ich sie als Realität akzeptiere.

Wie Sie schon erfahren haben, die Verfassung mancher Texte dieses Blogs wird als Straftat bei der Leipziger Strafverfolgung ermittelt. Das heißt, daß die Staatsanwälte diesen Blog verfolgen müssen, was ihn nicht nur zum Medium, sondern auch zum Kommunikationskanal zur Strafverfolgung macht. Dazu hat sie meinen Wohnsitz in Kanada.



Ich fordere hier die Leipziger Staatsanwaltschaft auf, die Rechtsnormen (einschließlich aber nicht ausschließlich) der deutschen Strafprozeßordnung einzuhalten und mir sowohl die Strafanzeigen gegen mich mit den entsprechenden Unterlagen als auch den Einstellungsbescheid in Verbindung mit der von mir erstellten Strafanzeige zu schicken. Wenn die Dokumentation meiner Beschuldigung nur vorgezeigt wird, kann die Vorsprache im deutschen Konsulat in Toronto stattfinden – ich will keine Privilegien, nur die standarte Einhaltung meiner Rechte, die mir in Leipzig verweigert wurde.

Ich fordere auch den Generalbundesanwalt auf, die obenerwähnten Rechtsnormen bei der Behandlung meiner Strafanzeige einzuhalten.



Ich glaube, ein Monats Zeit sollte dazu ausreichend sein.