Montag, 12. November 2012

Über die Leipziger Staatsanwaltschaft und meine Beschuldiger


Überblick


Fast drei Monate nach meinem Aufruf habe ich weder die Strafanzeigen gegen mich noch den Einstellungsbescheid zu meiner Anzeige bekommen. Der Generalbundesanwalt hat kein Zeichen gegeben, daß er meine Anzeige gemerkt hat. Ich habe auch keine Antwort auf meine Anfrage, ob jemand von den Beschuldigten über den Diebstahl meines Funktelefons mit der Polizei verbunden ist. Die Schlußfolgerung ist, daß die deutsche Strafverfolgung ein Instrument des Menschenhandels und der Menschenhändler ist, die um mir den Weg zur Rechtssprechung zu sperren, die StPO und damit meine Rechte sowohl wie Beschuldigter als auch wie Beschuldiger grob und offen verletzt. 

Ich zeige die Einarbetungsmethodik von Jens Kottke mit der Setkarte von Bella und dem Bericht über ihre Zwangsausführung der gewünschten vom Kunden „Rolando“ Leistung. Beide Unterlagen weisen darauf hin, daß Jens Kottke in den Werbungen der Sexsklavinnen ohne die Zustimmung und Wissen der Frauen Leistungen angibt, die sie nicht ausführen wollen, mit der klaren Berechnung, daß entweder die Kunden die Frauen zur Ausführung zwingen werden, oder der Ungare die Menschenware schlagen wird, bis sie aufgibt und mitmacht.  

Ich gebe zusätzliche Information zu meinen Treffen mit BKA und nutze meine Kontaktdarstellung aus um die Rolle der Behörde nicht nur als Schlüsselinstitution, sondern auch als Straf- und Mordadministration des Sklavenhalterstaates zu verdeutlichen, die in seinen schwersten Verbrechen eingewickelt ist. Ich stelle nochmal die Fragen, was ist mit den fünf Ungarinnen aus Augsburg passiert und ob man eigentlich die Sexsklavinnen am Leben läßt, wenn sie untauglich zur Ausbeutung werden oder zum Tod für Organenhandel schickt.

Ich begründe meine Meinung, warum wenn man das hier Geschrieben als unwahr hält, mich wegen meinen Aussagen gegen BKA nicht für Verleumdung oder üble Nachrede gegen die Behörde verfolgen soll, sondern für Verunglimfung des deutschen Staates.

Ich beende den Posten mit einer Übersetzung des einzigen nicht in deutscher Sprache Kommentar zum Blog, der (nicht nur) an meinen Beschuldigern gerichtet ist und dem ich mich völlig zuschließe: „Verbrecher! Ihr seid alle Verbrecher!“.




Fast drei Monate nach meinem Aufruf kann ich nicht über positive Überraschungen von der Strafverfolgung berichten. Weder habe ich die Strafanzeigen gegen mich noch den Einstellungsbescheid zu meiner Anzeige bekommen. Der Generalbundesanwalt hat kein Zeichen gegeben, daß er meine Anzeige gemerkt hat. Ich habe keine Antwort bekommen  auf meine Anfrage, ob jemand von den Beschuldigten über den Diebstahl meines Funktelefons mit der Polizei verbunden ist.

Ich habe schon volle Begründung meine aus Vorsicht abgeschobene Schlußfolgerung hier geltend zu machen und zu wiederholen – die deutsche Strafverfolgung ist ein Instrument des Menschenhandels und der Menschenhändler, die um mir den Weg zur Rechtssprechung zu sperren, die StPO und damit meine Rechte sowohl wie Beschuldigter als auch wie Beschuldiger grob und offen verletzt. Das sind eigentlich völlig geeignete Funktionen für die Rechtsverfolgung eines getarnten Sklavenhalterstaates. Deshalb haben die BKA-Beamten wieder viel gelacht, als ich nach der Verweigerung ihres Amtes Ermittlung in Verbindung mit meiner Anzeige durchzuführen, die Möglichkeit, mich an die Strafverfolgung zu wenden, erwähnte – es ist sehr naiv zu erwarten, daß eine Behörde eines Sklavenhalterstaates gegen die Sklavenhaltung auftreten wird. Das Schicksal des ehemaligen Präsidenten des sächsischen Verfassungschutzes Herrn Rainer Stock und vieler seiner Mitarbeiter, die zum berühmten Untersuchungsbericht dieses Amtes Beitrag geleistet haben, zeigt eindeutig wie der Sklavenhalterstaat mit den jenigen Amtspersonen, die sich der Sklavenhaltung widerstellen, im besten Fall umgeht.

Ich muß hier zugeben, daß ich vom Anfang an an der wirklichen Rolle der Leipziger Strafverfolgung nicht zweifelte und der Meinung war, daß diese Staatsanwaltschaft Fragen nicht stellen, sondern beantworten sollte – es war ihre Verpflichtung schon nach dem ersten Posten hier meine Behauptungen zu ermitteln, deshalb habe ich meine Strafanzeige direkt an die säshsische Verfolgung geschickt.  

Nach dem SMS von Lili kann sich jemand eine bessere Bestätigung der Richtigkeit des von mir in diesem Blog Geschriebenen vorstellen, als die mehrmalige Weigerung der Behörden meine Anzeigen zu ermitteln (das wäre für die Menschenhändler gleichwertig mit der Eröffnung der Pandora Buchse) und die offene Verletzung der Strafprozeßordnung bei der deutschen Strafverfolgung mit dem Ziel mir den Weg zur Rechtssprechung zu sperren? Ich nicht, denn wenn meine Strafanzeige unbegründet und unwahr wäre, würde man mir den Einstellungsbescheid ausreichen und sorglos zu allerlei KlageInstitutionen zulassen. Und wenn Staatsanwälte, dabei mit Doktortiteln (und der Generalbundesanwalt ist Professor), die Gesetze offen verletzen, machen sie das aus Zwang, weil sie in so ernsthaften Schwierigkeiten mit den Gesetzen bei der Ausführung ihrer Aufträge vom Menschenhändlerstaat geraten sind, die auch sie mit ihren ausgebildeten und klügen Köpfen gesetzlich nicht überwinden können.

Und nicht nur hat man die Anzeige für Menschenhandel außer Acht gelassen, aber das selbe mit meiner Anzeige für Verleumdung getan. Jens Kottke hat nicht nur die Tatsache der Überreichung einer Strafanzeige gegen mich gemeldet, sondern auch öffentlich hier behauptet, daß ich meine Ex-Frau geschlagen habe. Dabei ist er zu gut informiert (von den Behörden und nicht von Lili, die über die Anzeige nichts weiß) um nicht zu wissen, daß der mir vorgeworfene Tatbestand eigentlich keine Gewalttat enthielt und ich keine Gewalt ausgeübt hatte. Seien Sie sicher, daß wenn ich damals schuldig gefunden worden wäre, er darüber gleich schreiben würde. Die machtvollen Hintermänner von Kottke, die die Behörden in Leipzig kontrollieren und allerlei Verbrechen unbestraft begehen dürfen, haben ihn über das Gesetz gestellt - weil er ihnen das Geld vom Menschenhandel bringt. Es ist ganz verständlich, daß der Staatsanwalt erst am Ende des Gesprächs unwillig angab, daß er mich beschuldigt hatte, aber ich wußte es sowieso.

Der Strafverfolgung will ich hier das, was ich dem Herrn Dr. Lieber gesagt habe, wiederholen: bitte, folgen Sie ihren Gesetzen und Vorschriften und ermitteln Sie professionell alle Anzeigen.

Nun gehe ich zu meinem Beschuldiger Jens Kottke über. In seinen Wohnungen werden zahlreiche osteuropäische Sexklavinnen brutal ausgebeutet, geschlagen und in Gefangenschaft gehalten. Er hat mich von Lili zwangsgetrennt und danach die Frau zu falschen Aussagen gezwungen. Er meint, mein Leben sei fiktiv, weil ich mich seinen Verbrechen widerstelle; er ist fiktiv aber, weil er seine Verbrechen begeht – auch gegen mich. Jens Kottke ist leicht in die Falle mit dem SMS gefallen, wenigstens weil er wegen der vollen Unterstützung der Behörden in seinen Verbrechen keine Vorsicht braucht und deshalb sie nicht entwickelt hat. Seine Brutalität gegenüber den osteuropäischen Sklavinnen is deutlich zu sehen sogar nur von ihren 24-Stunden Arbeitstagen, aber ich will Ihnen seine Einarbeitungsmethodik jetzt vorzeigen, denn wenigstens bis neulich waren seine Wohnungen Einarbeitungszentrum des Sklaventums. Hier habe ich die Setkarte der Ihnen schon bekannte Bella angehängt. Sie ist vom 22. April 2011 – die Zeit als Bella als ganz neue Zwangsprostituierte und Sexsklavin wie ein erschrockenes Kind aussah und ich kann den Zeitpunkt dieser Karte nachweisen. Schauen Sie auf die Dienstleistungen, die sie laut der Setkarte damals anbietete. Kann ein erschrockenes Kind so etwas wirklich auf eigenem Willen anbieten? Natürlich nicht und dazu gibt es auch einen Beweis – zu „ihren“ Leistungen auf der Setkarte gehört die Leistung, zu der sie vom Kunden „Rolando“ mit Gewalt gezwungen wurde, weil die Frau sie nicht leisten wollte, aber nicht „Nein“ sagen durfte. Bella, genau wie Lili und Michelle (also ich hatte recht darüber in meinem ersten Posten), und sicher wie alle Ungarinnen in Leipzig, weiß nicht was in ihrer Werbung steht – keiner hat sie danach gefragt oder benachrichtigt. Sie hat nur die Anweisung alles zu machen was die Kunden wollen – deshalb hat sie trotz ihrer verbrecherischen Behandlung beim Kunden das Alarmsystem nicht eingesetzt (Die Wohnungen von Jens Kottke sind mit Alarmsystemen eingerichtet und die Wache kann binnen zwei Minuten zu jeder Wohnung gelangen und diesen Umstand muß man in Acht nehmen, wenn die Menschenhändler behaupten, wie im Fall mit Lili, daß die Frau nicht mehr nach Leipzig kommt, weil jemand mit seiner Liebe sie belästigt hat). Jens Kottke hat die Leistungen eintragen lassen ohne das Mädchen zu fragen oder sogar in Kenntnis zu setzen, um sie unter Druck von den Kunden zu stellen und auf diese Weise die  neue unwillige Sklavin zu „Vielseitigkeit“ zu zwingen. Der Fachmann in Einarbeitung von Zwangsprostituierten Jens Kottke weiß sehr gut, daß die Freier, die die perversen Leistungen wollen, entweder selber die Frauen zur Ausführung zwingen, wie bei Bella geschah, oder im Sachsenforum klagen werden, wonach der Ungare die Menschenware schlagen muß bis sie aufgibt und mitmacht. Natürlich, die Strafe mit dem 24-Stunden Arbeitstag gehört auch dazu, wie die Setkarte von Bella auch nachweist.

Kottke hat das Leben nicht nur von Bella, sondern von vielen osteuropäischen Frauen nicht nur fiktiv, sondern zur Hölle gemacht und zerstört und die Tatsache, daß er zum deutschen Sklavenhalterstaat gehört und im Auftrag seines „Staatssystems“ Verbrechen begeht – mit seinen Worten „seine Arbeit tut“ ist keine Rechtfertigung für ihn, denn für seine Untaten kann es keine Rechtfertigung geben. Neulich hat eine seiner Opfer hier ein Kommentar gemacht, für den ich mich herzlich bedanke. Ich möchte aber die nette Frau (obwohl sie nicht in Deutschland ist) und alle, die sich auf der Seite der Wahrheit stellen wollen, dazu mahnen, keine Kommentare von ihren eigenen Komputers zu machen, so daß man zu ihren eigenen IP-Adressen und damit zu ihrer Identität nicht gelangen kann. 

Inzwischen habe ich Kundenberichte im Posten „Eindeutige Hinweise für Zwangsprostitution bei den Ungarinnen“ neulich veröffentlicht, aus denen deutlich hervorgeht, daß die Zwangstrennung von Sexsklavinnen in Leipzig von ihren Bekannten und Freunden eine Routinetätigkeit der Menschenhändler ist. Man kann in ihnen lesen, daß alle zwangsgetrennte Ungarinnen, genau wie Lili, Leipzig für immer verlassen müssen, und daß die Ungarinnen in Leipzig einen neuen ungarischen „Boss“ haben. Damit werden zwei meiner früheren Behauptungen bestätigt – daß der kleine Ungare nur ein Aufseher und Schläger der eigentlichen Eigentümer der Serxsklavinnen war und daß die Wegnahme von Lili von Leipzig sicherer Hinweis auf unsere Zwangstrennung war.

Jens Kottke ist einer der Haupthelden des erwähnten Berichts des sächsichen Verfassungsschutzes ohne jegliche Probleme darüber bekommen zu haben und man braucht sich nicht zu wundern, daß er keine Probleme von diesem Blog hat. Dank seiner Ausbeutungsfähigkeiten und finanzieller Ordentlichkeit gegenüber seinen Hintermännern ist er der „goldene Junge“ und die „Stolzheit“ der Sklavenhalterstadt Leipzig und ein Vorbild im Sklavenhalterstaat Deutschland  Vor allem das Geld von ihm hat dazu beigetragen, daß zwei anderen „Helden“ vom obengenannten Bericht aus Leipzig Bundespolitiker geworden sind – die eigentlichen Wähler sind die jenigen, die Geld in die schwarzen Parteikassen und in die Taschen/Konten der Machthaber stecken. Die überraschende Kandidatur von Leipzig für die Olympischen Spiele 2012 ist Ausdruck der bundesweiten Anerkennung der Verdienste und Potenziale der Leipziger Menschenhändler und persönlich von Jens Kottke. Olympische Spiele bedeuten neben zeitweiligem Aufschwung einige Jahre bedeutende Bauarbeiten mit vielen Männern, die mit Einkommen und meist einsam sind – offensichtlich hat Berlin eingeschätzt, daß Leipzig mehr vom Aufschwung des Frauenhandels liefern wird als die anderen potenziellen Bewerber.

Ich will nun mich etwas eingehender mit dem anderen Strafanzeigeerstatter – BKA, befassen. Dieser Beschuldiger hat zuerst meinen Mord überlegt, danach wegen der Umstände aufgegeben, mich mit Entzug meines festen Einkommens doch bestraft, mich mit „Beat Humbel“ betrogen, meine Information den Sklavenhaltern geliefert, damit diese die Sklavinnen verstecken konnten, anstatt seine gesetzliche Pflicht nach Beweisen zu suchen zu erfüllen, Beweise von mir gefordert, mich zur Resignation zu überzeugen versuchte und als ich doch nicht aufgab, meinen Hauptbeweis zu vernichten versuchte.

Da man meine Rechte als Beschuldigter verweigert hat, kenne ich den Inhalt seiner Anzeige gegen mich nicht, aber ich verstand vom Leipziger Staatsanwalt, daß „einige Leute“ das von mir Geschriebene, insbesondere die Darstellung meiner Gespräche mit den BKA-Beamten als unwahr hielten.

Hervorragend! BKA gilt als professionelle Organisation und die „einigen Leute“ meinen sicher, daß BKA auch in meinem Fall professionell gehandelt hat. Wenn so, soweit mir bekannt, muß es Protokolle von meinen Treffen mit den BKA-Beamten mit meiner Unterschrift geben und auch Aufnahmen meiner Telefongespräche mit Dietmar Schmidt. Ich glaube, jede Ordnungsbehörde hat eine bestimmte Frist, in der die aufgenommenen Telefongespräche ihrer Angestellten bewahrt werden, gewöhnlich 2 Jahre. Ich kenne die Frist von BKA nicht, aber wie schon erzahlt, weniger als ein Monat nach dem wichtigsten Telefongespräch mit Dietmar Schmidt - am 27. Mai 2010 habe ich deutsche Frauenorganisationen informiert, daß BKA den Menschenhandel verteidigte. Diese Organisationen sind veprflichtet BKA über meinen Anspruch zu informieren.und die letzte soll bei der Anwesenheit von einem Anspruch fristenlos die Aufnahmen aufbewahren. Sonst muß es am 11. Jannuar 2011 dem BKA bekannt geworden sein, daß der Anspruch öffentlich in diesem Blog gemacht worden ist, was einen Zeitraum von nur 8-9  Monaten bedeutet.

Ich fordere BKA auf die eventuellen Protokolle und Aufnahmen von den Gesprächen mit mir vorzuzeigen. Als professionelle Ordnungsbehörde gibt es keine Rechtfertigung für BKA, wenn dieses Amt weder Protokolle noch Aufnahmen hat. In so einem Fall müssen die „einigen Leuten“ erklären, warum BKA so unprofessionell in meinem Fall gearbeitet hat. Eine Polizei, die ihre Behauptungen nicht nachweisen kann, ist entweder unprofessionell oder verbrecherisch.

Ich sage schon jetzt voraus, daß BKA weder Protokolle mit meiner Unterschrift noch authentische Aufnahmen meiner Telefongespräche mit Dietmar Schmidt vorzeigen wird. Es gibt keine solche Protokolle und die authentischen Aufnahmen – sowohl von den Telefongesprächen als auch von den Gesprächen während der zwei Treffen würden nur die Richtigkeit meiner Darstellung bestätigen. Hier will ich betonen, daß den Treffpunkt beider Treffen (an der Autobahn neben Eisenach) Dietmar Schmidt bestimmt hat – obwohl ich vorgeschlagen hatte ihn in Wiesbaden zu besuchen. Beide Polizisten verloren zweimal die 4 Stunden Reisezeit nicht weil sie meine Zeit sparen wollten, sondern weil sie unreglamentierte Treffen haben wollten. Sogar ein Amateur wird im Wohnsitz von BKA erwarten, Protokolle unterschreiben zu müssen, aber neben der Autobahn und in der Natur ist das nicht so denkbar. Dazu beim Eingang mußte ich als Besucher eingetragen werden – offensichtlich wollte BKA keine Dokumentarspuren von den Treffen mit mir hinterlassen. „Keine Dokumentarspuren“ lautet das erste Regel des Menschenhandels. Aber auch da gibt es Probleme. BKA hat sich in meinem Fall unprofessionell verhalten, weil die Bundespolizei nicht als Ordnungsamt des Gesetzes sondern als Ordnungsamt der Sklavenhaltung handelte. Inzwischen die Ermittlung gegen mich läuft seit etwa anderthalb Jahren und offensichtlich hat BKA im Laufe dieser Zeit keine Beweise zu seiner Beschuldigung vorgestellt. Am Anfang eilten alle um mir schnell den Mund zuzumachen, aber nach der Veröffentlichung des SMS scheint die Ermittlung gegen mich eingeschlafen zu haben. Aber wie gesagt, BKA hat das Wort.
Inzwischen die drohende Warnung der BKA-Beamten, über meine Zwangstrennung von Lili nicht zu klagen und nichts zu unternehmen, wurde selbst von Jens Kottke bestätigt, der nur etwa 40 Tage nach ihrer Veröffentlichung genau das machte, was beide voraussagten. Wie kann es sein, daß ich es ausgedacht habe?

Ich schlage vor in der Zwischenzeit das auszunutzen, was hier schon sichergestellt wurde.

Zuerst haben wir schon die unumstrittene Tatsache auf dem Beispiel mit Lili, daß die Ungarinnen in Leipzig und von der ganzen Menschenhandelsorganisation Zwangsprostituierte und eigentliche Sexsklavinnen sind.
Es ist auch unumstritten, daß ohne die Unterstützung der Behörden Jens Kottke und der Ungare ihre Verbrechen gegenüber den Frauen nicht verrichten könnten.
Wir haben die unumstrittene Tatsache, daß ich BKA über Menschenhandel seitens Jens Kottke und seines ungarischen Partners am 22. April 2010 informiert habe (schauen Sie sich den  im ersten Posten angehängten Ausdruck der Mail, die ich an Dietmar Schmidt geschickt habe) und trotz seiner Verpflichtung hat BKA die Ermittlung verweigert – unabgesehen von meiner Information, die auch das SMS von Lili beschrieb, von den klaren Zeichen für Zwangsprostitution in den Werbungen mit 16 und 24 Stunden Arbeitstagen und von der Tatsache, daß es gegen die selbe Organisation schon eine erfolgreiche Ermittlung gegeben hatte.
Eine andere, ganz wichtige unumstrittene Tatsache ist, daß BKA mir die Wiederherstellung meiner Kontakte zu Lili, eigentlich ihre Befreiung, verweigerte. Ich wiederhole hier das wertvolle Kommentar von Kottke, gemacht nachdem er Lili zu Aussagen zwang: „Michelle, deren Aufenthalt bestimmt auch leicht herauszufinden ist-wird dies bestätigen“. Kann es sein, daß das was für Jens Kottke leicht ist, für BKA unmöglich ist? Natürlich nicht, BKA hat niemals vorgehabt, Lili zu befreien (Dietmar Schmidt hatte meine Kontakte zu Lili von der Ermittlung gegen die Ungarinnen getrennt).
Eine andere unumstrittene Tatsache ist, daß BKA mich mit dem nicht existierenden Fedpol-Beamte Beat Humbel betrogen hat – schauen Sie sich die auch angehängte erste Seite meiner Mail an den letzten, wo ich ihm mitteile was Dietmar Schmidt mir über seine Vereinbarung mit „Beat“ erzählt hatte.
Es ist eine unumstrittene Tatsache, daß gleich nachdem BKA meine Identität von mir bekam, mein festes Einkommen entzogen wurde.
Es ist auch eine unumstrittene Tatsache, daß gleich nachdem ich BKA schriftlich mitteilte, daß Michelle im Bordell „Villa Royal“ zu finden war und ich sie besuchen und sprechen wollte, sie für immer von diesem Bordell verschwand und wie Lili in keinem der Bordelle der Organisation von der Liste, die ich BKA geschickt hatte, erschien.
Es ist eine unumstrittene Tatsache, daß nachdem BKA ohne Zweifel von den deutschen Frauenorganisationen erfuhr, daß ich nicht aufgegeben hatte, mein billiger Funktelefon mit dem SMS gestohlen wurde, dabei von einem Möbelhändler, der gar keine Angst vor der Polizei hatte - wie sie schon wissen, aus gutem Grund.
Es ist eine Tatsache, daß BKA meine Identität nicht vertraulich behandelt hat, wie Dietmar Schmitd in seiner E-Mail an mich vom 16.04.2010 versprach. Die Behörden in Leipzig kennen meinen vollen Namen nicht von Lili.
Können das alle Zufälle sein? Natürlich nicht. Ich behaupte, daß eine professionelle Ermitlung, die die von mir gestellten Fragen im Posten „Die Strafanzeige(n)“ beantwortet und die die von mir gefragten Informationen in Acht nimmt, bestätigen wird, daß der Entzug meines festen Einkommens die Folge meiner Einsetzung für die Ungarinnen ist – also eine Art Strafe vom Sklavenhalterstaat; daß meine Informationen von BKA an die Menschenhändler gelangten und danach die mir bekannten Frauen in mir unbekannte Bordelle geschickt wurden; daß BKA den Diebstahl meines Handys anordnete, um meinen Beweis – das SMS von Lili zu beseitigen. Deshalb wollen die Behörden meine Anzeigen nicht ermitteln. Das goldene Regel des Kreditgechäfts – daß der Mangel von Information die schlimmste Information ist, ist völlig geltend hier.

Nun will ich etwas mehr über meine Treffen mit BKA erzählen und versuche mich nicht zu wiederholen.

Beim ersten Treffen stellte ich fest, daß Dietmar Schmidt unglaublich viel über mich und meine Umstände wußte. Es war Information, die nicht von Polizeibehörden und nicht aus Deutschland stammen konnte (weder ich noch jemand von meiner Familie ist kriminell) sondern von den Sicherheitsdiensten und aus Bulgarien. Zum Beispiel er wußte was mein gestorbener Vater gearbeitet hatte. Also nach dem Erhalt meiner Angaben hatte BKA direkt oder durch andere Dienste eine internationale Anfrage über mich gemacht, eingehende Informationen bekommen und erst danach den Treffen mit mir vereinbart. Wie habe ich das festgestelltt? Er stellte mir Fragen, deren Antworten er offensichtlich kannte (darunter, wie erwähnt, ob ich für Geheimdienste oder für die Polizei gearbeitet hatte) um mich zu überprüfen. Ich fühlte mich wie bei Verhör, dazu hatten die Fragen nichts mit einer Ermittlung für Menschenhandel zu tun und nur aus Vorsicht habe ich nicht die Frage gestellt, warum mich BKA wie einen Gegner behandelte. Heute kann ich eindeutig sagen, daß für BKA ich der eigentliche Gegner war und das Amt sammelte Information um besser mich einzuschätzen und zu wissen wie es gegen mich vorgehen konnte. Ich beantwortete die Fragen so bewußt und eingehend, daß ich bestimmt die Beamten mit dem Eindruck ließ, daß was ich im Kopf hatte, hatte ich auch im Mund, der neben der Tatsache, daß ich niemals für Geheimdienste und Polizei gearbeitet hatte mir die Vorteile der Unterschätzung gab. Daß sie keine einzige Frage zur ungarischen Organisation gestellt haben, kann ich mit der Abwesenheit eines Protokolls zum Treffen nachweisen. Wenn man solche Fragen stellt, wird sich auch ein Amateur fragen, warum man keine Notizen macht und man am Ende nicht unterschreiben soll.

Ich habe geschrieben, daß BKA zwischen den zwei Treffen offensichtlich klarstellte, daß ich allein handelte. Wie hat das Amt das gemacht? Durch Verletzung der Gesetze und meiner Rechte natürlich – Abhören meiner Gespräche, Nachfolgung meiner Korrespondenz usw. – wie sonst kann man feststellen welche Kontakte ich habe?

Ich muß gestehen, daß ich vom Anfang an sicher war, daß die Tätigkeit der ungarischen Organisation für BKA als Institution kein Geheimnis war - also mit der Zustimmung des Amtes vollzogen wurde. Ich habe Dietmar Schmidt beim ersten Treffen offen gesagt, daß ich BKA nicht völlig trauen konnte und zweifelte, daß eine Ermittlung gegen die Organisation politisch machbar war. Ich kontaktierte ihn, weil er mir vom Vermittler als „den guten Mann“ empfohlen wurde – die Alternative war nichts zu unternehmen. Ich habe keine eindeutige Schlußfolgerung vom unreglamentierten Treffen und vom Verhör gemacht, denn die Gründe für sein Verhalten könnten sehr verschieden sein. So eine Schlußfolgerung brauchte ich auch nicht zu machen, denn ich hatte genügend Vorbereitungen für den Fall gemacht, wenn es mit meinem BKA-Kontakt schief ging (der Ausdruck des SMS wurde gemacht bevor ich jegliche Kontakte unternahm und existierte nur auf Papierblatt bis zum letzten Tag vor seiner Veröffentlichung) und wußte sehr gut, daß in so einem Fall ich nichts unternehmen konnte und deshalb sollte – meine Eintragung bei der ausländischen Polizei war Schutz aber keine Garantie für mein Leben und ich hatte keine Chance gegen BKA mit seiner Routine in Beobachtung. In meinem Fall aber habe ich keine Chance dem BKA gegeben. Ich habe meine Strategie nur im Laufe von etwa fünf bis zehn Minuten während des zweiten Treffens bezweifelt und ich bedaure nicht, daß ich den Beschluß nahm, ihr weiter zu folgen. Als aber paar Monate später mir eine nette Dame geschickt wurde (nicht von BKA) um Information von mir zu holen und mein Verhalten unter Kontrolle zu halten mit dem Argument, daß sie sehr gute Kontakte zu kompromißlosen Ermittlern hatte und mir anbieten konnte, wußte ich nicht nur, daß sich ohne das Erlaubnis der Menschenhändler keiner in Deutschland leisten konnte, mich zum Thema zu kontaktieren, aber auch daß sie mir Märchen erzählte.     

Über den zweiten Treffen will ich hier ergänzen, daß er auf Initiative von BKA stattfand. Er kam zu früh für mich – ich hatte gerade an einige Stellen außerhalb Deutschland geschrieben, noch aber keine Antwort bekommen und es blieb mir nichts anders als sehr vorsichtig zu sein – also Resignation und den Narren zu spielen. Es ist zu bemerken, daß während beim ersten Treffen mit mir ausschließlich Dietmar Schmidt, der anscheinend der Senior war, sprach, war beim zweiten Treffen sein Partner mein Hauptgesprächspartner. Meine einzige Erklärung ist die gemachte Feststellung, daß ich allein handelte und also in ihren Augen schon ein Nichts war. Offenbar hatten sie keine große Lust mit einem Nichts zu sprechen, aber ihre Vorsitzenden wollten anscheinend, daß dem Nichts deutlich gemacht wird, daß es ihm nichts übrig blieb als sich die Wunden zu lecken und zu schweigen und deshalb mußten sie mich wieder treffen. Nachdem das Nichts schon am Anfang des Treffens sich äußerte, daß es schon aufgegeben hatte, schien der Treffen sinnlos für sie. Es ist kein Wunder, daß in dieser Situation (dazu kam ich absichtlich mit Verspätung) Dietmar Schmidt, der dazu anscheinend Probleme mit der Selbstkontrolle hat, die Bemerkungen machte, die BKA offensichtlich verneint. Sonst versuchte er, wie sein Partner, seinen Ärger mit Spaß über mich zu vertreiben. Daß es BKA schon egal war, was ich wußte und dachte, beweist die Tatsache, daß als sie später erfuhren, daß ich weiterhandelte, als Antwort nur meinen Hauptbeweis – das SMS von Lili, wegnehmen ließen. Diese Einstellung hat die Sozialarbeiterin Piskop sehr deutlich zum Ausdruck gebracht: „Finde einen Gleichsinnigen und schreibt einander so viel wie ihr wollt wie schlimm die Ungarinnen behandelt werden.“ Mit anderen Worten - mach was du willst nur versuche nicht das gute Geschäft der guten Leute zu stören – du kannst sowieso nicht schaden. Sonst stellte ich einige Fragen, um den Boden zu testen, der Partner nahm die Rolle eines Rechtsanwalts der Menschenhändler und ich bekam Eindruck von den Argumenten, die ich später bekämpfen sollte.

Ich will hier etwas sehr wichtiges über BKA hinzufügen.

Sklavenhaltung hat immer Brutalität bis zum Menschenmord für seine Existenz gebraucht. Die moderne Sklavenhaltung braucht sie sogar mehr – weil es geheim ist und geheimgehalten werden soll. Große Menschenhandelsorganisationen können einfach nicht funktionieren, wenn ihre Opfern nicht klar vor der Alternative gestellt sind, entweder alle Befehle auszuführen oder einfach getötet zu werden. Wie schon gesagt, der Fall mit Kerry zeigt eindeutig, daß das Leben der Sklavinnen für die Sklavenhalter nichts wert ist außer dem Geld, was sie ihnen bringen. Und warum hat Kerry trotz ihrer Unwilligkeit auf Anweisung ihres Aufsehers Sex ohne Kondom geleistet - sie wußte sehr gut, daß sie ihr Leben mit 18 Jahren riskierte? Weil sie sehr gut weiß, daß wenn sie nicht gehorcht, überhaupt keine Überlebenschancen hat.

Deshalb hat der Sklavenhalterstaat Deutschland (und das gilt alle Sklavenhalterstaaten – die Schweiz, Ungarn und die anderen)  seine eigene brutale Strafgesetze und Justiz, die mit der Gesetzgebung seiner von ihm kontrollierten Fassade – der Bundesrepublik Deutschland nichts zu tun hat. Hier hat man keine Propagandaaspekte und die Gesetze haben nichts mit Menschenrechten und mit Gerechtigkeit zu tun sondern mit Macht und Geld.

Der Sklavenhalterstaat hat auch seine Ordnungsbehörden. Das sind die Ordnungsbehörden des Fassadestaates, die auch als Strafadministration, einschließlich Mordadministration agieren. Strafausführungsbehörde ist die organisierte Kriminalität – ich habe schon über die vielen Mörder und Gewalttäter vom Osten erwähnt, die Aufenthaltserlaubnisse vom deutschen Staat bekommen haben. Kein Mord darf im Menschenhändlerstaat ohne die Sanktion und die Anweisung der Strafadministration stattfinden. Mein Fall zeigt sehr deutlich warum es so sein muß und offenbart gleichzeitig die Erfüllung bei BKA seiner Funktionen als Strafadministration der Sklavenhaltung..

Mein eventueller Mord wurde nicht nur als Strafe sondern auch als meine Neutralisierung überlegt. Die Hinweise auf ihn sind das dringende Suchen bei BKA nach meiner Identität vor dem ersten Treffen und eventueller Eintragung (diese Eintragung sollte eigentlich niemals stattfinden) und das Bevorzugen des Amtes meine Identität ohne mein Wissen zu bekommen.
Der Menschenhändlerstaat muß (und das macht er), großen Wert auf die Sauberkeit seiner Fassade legen und unternimmt keinen Mord ohne seine Vorteile und Nachteile klargestellt zu haben. Dazu aber braucht man Information, die nur der Polizei und den Sicherheitsdiensten zugänglich ist.
Bei mir ging es um festzustellen, wie groß meine Potentiale war mit der Information, die ich hatte, dem Sklavenhalterstaat zu schaden und ob und wem ich zu jenem Zeitpunkt meine Information schon gegeben hatte. Wie immer waren die sozialen Kosten sehr wichtig, also die Auswirkung des eventuellen Mordes auf die Fassade. Wenn sie meine Darstellungen des ersten Treffens durchgehen, werden Sie bemerken, daß Dietmar Schmidt genau diese Fragen aufklären wollte. Er hat mich ausdrücklich gefragt, wen ich mit meiner Information sonst kontaktiert hatte. Es hat keinen Sinn jemanden wegen Besitz von Information zu töten, wenn dieser schon die Information anderen geliefert hat, besonders wenn es um Organisationen geht. Die Fragen über meine Erfahrung mit Geheimdiensten und Polizei hatten mehr mit Schadenspotentiale und Kosten zu tun. Das selbe gilt für die Schlüsselfrage über meine Kontakte zu ausländischen Organisationen. Die Überprüfung der Information – durch Beobachtung, Abhören usw. kann nur von Polizei- oder Sicherheitsbehörden ausgeführt werden. Und nur diese Behörden können Informationen von ausländischen Behörden fordern und bekommen, die die sozialen und persönlichen Umstände des Betroffenen und damit die sozialen Kosten seines Mordes offenbaren. 
Entscheidend bei mir war meine Eintragung bei der Polizei, die mein Kontakt zu BKA vermittelt hat. Dietmar Schmidt hat sich nicht zufällig beim ersten Treffen offen über diese Kontaktaufnahme geärgert – weil sie seine Handlungsfreiheit gegenüber mir begrenzte. Wer aber sonst konnte über diese Eintragung wissen als BKA?

Eindeutig nur Ordnungsbehörden haben die Kapazität die Vorteile und Nachteile eines konkreten Mordes einzuschätzen und ihnen gehört das Wort, ob das Verbrechen stattfinden kann oder nicht, und wenn ja, wie man es ausführen soll. Natürlich, folgen sie bestimmte Regeln und ich schließe nicht aus, daß auch sie in bestimmten Fällen das endgültige Wort von oben holen müssen.

Die deutsche organisierte Kriminalität ist finanziell und sozial erfolgreich, weil sie die volle Unterstützung des Staates hat und seine (strafadministrative) Kapazität ausnutzt.  

Mein Beschuldiger BKA ist nicht nur eine Schlüsselinstitution der Sklavenhaltung, sondern seine Straf- und Mordadministration, die in seinen schwersten Verbrechen eingewickelt ist.

Wegen der schwerverbrecherischen Beschäftigungen des Ordnungsamtes wiederhole ich hier folgende meine Fragen: Was ist geschehen mit den fünf Ungarinnen, die in Augsburg ausgesagt haben? Was geschieht mit den Sexsklavinnen, wenn sie nicht mehr sexuell ausgebeutet werden können? Während diese Frauen viel über die Verbrechen des Sklavenhalterstaates wissen und ihre Kontrolle eigentlich sehr teuer ist, tragen ihre Morde keine soziale Kosten und dazu sind sie noch für die Industrie des Todes – den Handel mit menschlichen Organen tauglich. Diese Frauen sind versklavt worden, weil sie sozial schwach und hilfslos sind. Jede von ihnen wird spurlos verschwinden, wenn man einfach in den letzten Tagen vor dem Mord keine Tagessteuerpauschale zahlt (und das hängt völlig von Menschen wie Jens Kottke ab), den Mord nicht vor Zeugen auszuführt und die Leiche vernichtet.

In BKA werden in Schlüssel- und leitende Positionen Polizisten angestellt, die für die eigentlichen Funktionen der Institution – unter der Deckung des Schutzes der Gesetze und der Ordnung die organisierte Kriminalität zu leiten und zu kontrollieren mit dem Ziel die Übergabe der enormen unkontrollierbaren Kassabeläge von den Verbrechen an die Obrigkeit sicherzustellen, geignet sind. Das wichtigste Kriterium scheint die Bereitschaft allerlei Verbrechen zu begehen zu sein. Es ist kein Zufall aber, daß Menschen mit so einer Bereitschaft weniger leistungsfähig sind, als die jenigen die den Gesetzen dienen wollen. Wenn man jahrelang unbestraft Verbrechen begangen hat, hat man eigentlich keine Eigenschaften gebraucht und deshalb sie nicht entwickelt. Dazu hat man  mit Kriminellen zu tun – als Regel sehr primitive und begrenzte Wesen. Der Menschenhändlerstaat fordert von seinen Angehörigen Gehorsamkeit und Disziplin, sonst löst er alle ihre Probleme – deshalb sind sie nicht gewöhnt Probleme und Schwierigkeiten zu überwinden, einschließlich viel zu denken. Dieses Staatssystem selbst ist so stark und machtvoll, daß es keine wirkliche Herausforderungen kennt und keine Effektivität braucht. Mein Eindruck ist, daß die Macht und Dummheit des Sklavenhaltersystems in Deutschland sich in einem Gleichgewicht befinden. Dazu wegen der Hierarchie und Disziplin ist das ganze System leicht durchschaubar. Meiner Meinung nach hat man in meinem Fall nicht eine einzige nicht nur richtige, sondern wenigstens angemessene Lösung getroffen, obwohl die Entscheidungsträger die Vorsitzenden meiner BKA-Kontakte und Menschen über ihnen - also alle „Profis“ waren. Ausgiebige Informationen haben keinen Wert, wenn man sie nicht verarbeiten kann. Und Jens Kottke hat gezeigt, daß zu viel Information schaden kann – laut seinen Kommentaren soll Lili nicht nur „wissen“, daß es eine Strafanzeige gegen mich gab und ich meine Ex-Frau „geschlagen hatte“, sondern daß ich mehr als ein halbes Jahr nach meinem letzten Kontakt zu ihr nach Kanada gereist bin.

Ich habe versucht, in die Falle mit dem SMS nicht nur Jens Kottke, sondern auch BKA zu ziehen und ich glaube, ich habe es geschafft. Dietmar Schmidt hat meine Anfrage nicht beantwortet – daß er resp. BKA das SMS nicht bestätigen wollten ist schließlich sein und vom BKA Problem – ihre Reaktion zeigt eindeutig, warum man keine Protokolle geführt hat. Die Strafverfolgung hat auch nicht beantwortet, wer der Absender des Kommentars vom 8. Februar 2011 ist - nur einen Tag nachdem ich meine E-Mail mit der Anfrage an Dietmar Schmidt schickte. Er ist jemand, der von Beweisen versteht, offensichtlich mich schon getroffen hatte und über BKA gewährleistete – also die Auswahl ist äußerst begrenzt und ich glaube es ist klar wen ich meine. Bemerken Sie, daß dieser Absender mir nicht ratet nicht zu lügen, sondern erst zu denken und dann zu reden. Wenn die Identität die richtige ist, kann man diesen Ratschlag einfach nicht fehlerhaft interpretieren. Selbst den Vorschlag finde ich sehr nutztvoll und da ich keine Geschenke von diesen Leuten annehme, belohne ich hier meinen Ratschlaggeber mit einem Ratschlag von mir – Herr, zuerst denken, danach handeln und erst am Ende lachen.  Ich hoffe auch, daß der Verfasser des Kommentars mit dem Beweis, den ich zehn Tage später veröffentlicht habe – dem SMS von Lili, endlich zufriedengestellt ist.  

Ich gebe diesem Verfasser völlig recht, daß „die entprechenden Stellen“ das Betreiben vom Menschenhandel bei BKA nicht ernsthaft nehmen werden – weil sie selber dieses Betreiben BKA zugeordnet haben. Ich habe hier vom Anfang an behauptet, daß BKA das macht, was die kriminelle deutsche Obrigkeit von der Institution verlangt und ich schreibe hier mehrmals vom Sklavenhalterstaat Deutschland. Ich wundere mich warum ich überhaupt bei BKA für Verleumdung oder üble Nachrede angezeigt bin. Wenn man das von mir Geschrieben weiter für unwahr und bösartig hält und die Beweise nicht sehen will, soll man mich für Verleumdung, üble Nachrede oder sogar Verunglimpfung des deutschen Staates verfolgen. BKA ist eine Bundesbehörde und unterliegt der Kontrolle des Bundesstaates, der für ihre Handlungen Verantwortung hat. Letztendlich muß der deutsche Staat sich entweder von den Handlungen seiner Behörde distanzieren und entsprechende Maßnahmen treffen, oder sich hinter seiner Behörde stellen und mich für seine Verunglimpfung verfolgen.

Aber das alles sind Probleme des Menschenhändlerstaates. Ich verachte ihn und seine Angehörige so viel, daß ich weder seine Mörder und Organisierte Kriminalität, noch seine Institutionen, Beamten, Strafverfolger und Richter fürchte. Den verwöhnten und untauglichen staatlichen Verbrechern bleibt nichts anders übrig als sich weiter bloßzustellen. Ich beende diesen Posten mit der Übersetzung eines Kommentars hier, der von einem anderen Bulgaren gemacht wurde, der an (nicht nur) meinen Beschuldigern gerichtet ist und dem ich mich völlig zuschließe: „Verbrecher! Ihr seid alle Verbrecher!“.

Dienstag, 21. August 2012

Meine willkürliche Behandlung bei der Leipziger Staatsanwaltschaft

Überblick




In diesem Posten erzähle ich über meine Besuche und Gespräche in der Leipziger Staatsanwaltschaft im Sommer 2012.
Gegen mich doch läuft eine Ermittlung und nach dem Staatsanwalt sind die Anzeigeerstatter BKA und Jens Kottke. Strafanzeige(n) mit den entsprechenden Unterlagen, einschließlich die Aussagen, sowie jegliche Unterrichtung um den eigentlichen Tatvorwurf werden mir verweigert.
Meine eigene Strafanzeige wegen Menschenhandel ist eingestellt worden, wobei der Einstellungsbescheid mir auch verweigert wird.
Feststellung: die obernerwähnten Verweigerungen sind rechtswidrig und können nur der Versagung meiner Rechtsprechung und der Unterstützung der Sklavenhalter dienen. Da diese Feststellung zu schlimm und bedeutend ist, beschließe ich sie zur Prüfung zu stellen, so daß ich zur Eindeutigkeit gelangen kann.
Der Posten endet mit Aufruf zur Leipziger Staatsanwaltschaft die Rechtsnormen der deutschen Strafprozeßordnung einzuhalten und mir die Strafanzeigen mit den entsprechenden Unterlagen und den Einstellungsbescheid zu schicken.
Ich rufe auch den Generalbundesanwalt auf meine Anzeige nach den Rechtsnormen zu behandeln.

     
Aus persönlichen Gründen habe ich in diesem Sommer Leipzig besucht. Ich nutzte die Gelegenheit aus um mich nach dem Sachstand der in diesem Blog erwähnten Strafanzeigen zu erkundigen. Zuerst beschreibe ich meine Behandlung und dann komme ich mit meinen Kommentaren zu ihr.

Am 23. Juli besuchte ich die Staatsanwaltschaft in Leipzig. Ich gab der Dame beim Eingang die Aktennummer vom hier veröffentlichten Brief der sächsischen Staatsanwaltschaft an, erklärte den Grund meines Besuchs und bekam einen Besucherschein für Zimmer 217. Vor dem Zimmer bat mich eine Angestelltin etwa 2 Minuten abzuwarten und ich hatte Zeit an der Tabelle neben der Tür zu lesen, wer im Zimmer sein sollte. Es waren zwei Damen mit den Stellungen von Justizsekretärin und Justizangestelltin und ich glaube, da war die Archive von Abteilung VIII der Staatsanwaltschaft. Nach einigen Minuten bat man mich noch weiter abzuwarten und machte man mir klar, daß ich doch Zimmer 207 betreten sollte, wo schon eine rege Bewegung deutlich zu sehen war – einige Angestellten, darunter eine der Damen vom Zimmer 217 mit Akte(n), kamen in und heraus. Ich ging zur Tür und von der Tabelle verstand ich, daß der Leiter der Abteilung VIII Herr Dr. Lieber mein Gesprächspartner sein sollte. Etwa 30 Minuten nach meiner Ankunft empfing er mich höflich und unterrichtete mich, daß eine Ermittlung gegen mich doch lief, wobei er mir eine Aktennummer von einem Aktenumschlag weit entfernt von mir – als ob ich auf ihn zugreiffen würde, vorzeigte – 817 Js 21379/11. Das war das einzige was man mir in diesem Treffen in schriftlicher Form gezeigt hat. Ich fragte nach dem Tatbestand der Ermittlung und verstand, daß die Grundlage meine ersten Posten im Blog www.sexsklaverei.com waren. Man sagte mir, daß einige Leute das von mir beschriebene als unwahr hielten und man erwähnte die Beschreibung meiner Gespräche mit den BKA-Beamten. Selbst der Tatbestand blieb mir unklar und ich verstand vom Gespräch, daß man noch nicht sicher war, ob es um Verleumdung oder üble Nachrede meinerseits ging. Ich bat um die Strafanzeige gegen mich und um die Aussagen von Lili, aber mein Gesprächspartner sagte, daß ich sie erst nach dem die Ermittlung abgeschlossen wird, bekommen würde.

Herr Lieber unterrichtete mich um mein Recht mich nicht zu äußern und lud mich ein Stellung zu nehmen und meine Aussagen aufzunehmen. Ich drückte meine Meinung aus, daß in meinem Fall die deutschen Behörden ihre rechtliche Verpflichtung, jedes Signal für Menschenhandel zu untersuchen, nicht erfüllt hatten und die Frage für meine Schuld sollte kommen erst nachdem man meine Anzeigen gründlich ermittelt und ihre Unwahrheit nachgewiesen hat. Ich betonte, daß es im Blog nicht um einzelne korrupte Beamten ging, sondern um rechtswidrige institutionelle Politik, die zu Vorstoßen gegen die Gesetze seitens der Vertreter der entsprechenden Institutionen führt. Da ich auch keine richtige Aufklärung über meine Beschuldigung bekommen hatte, sagte ich, daß ich erst im Gerichtssaal Außerungen machen werde und bis dann würde ich weder Aussagen geben noch unterschreiben. Sonst erlaubte ich meinen Paß zu kopieren (für die Angaben) und gab meinen Wohnsitz in Kanada an. Ich will betonen, daß die Strafverfolgung diesen Wohnsitz seit letztem Dezember auch offiziell hat, wie Sie vom Brief an mich der sächsischen Staatsanwaltschaft sehen können.

Ich fragte nach den Strafanzeigeerstattern. Nach einiger Zeit und Zögerung hörte ich um BKA und erst gegen Ende des Gespächs hörte ich den Namen von Jens Kottke.

Obwohl der Abteilungsleiter die Verspätung meines Empfangs am Anfang unseres Gesprächs mit der Notwendigkeit meine Akte durchzulesen um sich auf das Gespräch mit mir vorzubereiten begründet hatte, nichts in seiner Teilnahme am Gespräch deutete darauf hin, daß er sie gerade durchgeschaut hatte. Er vermied Antworten zu meinen Fragen zur Ermittlung zu geben mit den Erklärungen, daß er zum Gefragten nichts wußte, dazu sollte der zuständige Sachbehandler im Urlaub sein. Auch der Name des Sachbehandlers trotz meiner Bitte wurde mir nicht gegeben (ich hatte noch zwei Wochen in Leipzig).

Ich bat Herrn Lieber die 16- und 24-Stunden Arbeitstage der Ungarinnen zu kommentieren, aber er tat als ob er mich nicht gehört hatte.

Ich fragte ihn, ob BKA unreglamentierte Treffen durchführen kann und er beantwortete, daß er das nicht wußte.

Da es mir klar war, daß ich keine Information über die Ermittlung gegen mich bekommen würde, fragte ich nach den Entwicklungen um die Strafanzeigen, die ich erstattet hatte. Herr Lieber beantwortete, daß er keine Beziehung zu diesen Ermittlungen hatte und nichts davon wußte. Das wunderte mich, denn meiner Meinung nach sollte seine Ermittlung abhängig von diesen Ermittlungen sein. Ich fragte ihn wer für diese Ermittlungen zuständig war. Er sagte, er wußte auch das nicht – die Staatsanwaltschaft sei groß mit vielen Leuten und jede Abteilung hatte ihr Fachgebiet. Das sollte meiner Meinung nach bedeuten, daß er wenigstens wissen sollte, welche Abteilung sich mit Menschenhandel beschäftigte. Ich sagte aber nichts dazu, sondern fragte nur, ob seine Abteilung sich mit Verleumdungen beschäftigte, was er bestätigte. Ich drückte meine Überraschung aus, daß man nach der Aktennummer meiner Strafanzeige die Ermittlung gegen mich aufgespurt hatte, die Ermittlung aber der selben Anzeige nicht aufspuren konnte, aber es folgte keine Reaktion. Ich bat ihn als Staatsanwalt mir zu raten, was ich am besten tun sollte, um mit der Entwicklung um meine Strafanzeigen bekannt zu werden. Er riet mir einen Anfragebrief zu schreiben. Da ich ihn fragte, ob ich diesen Brief zur Staatsanwaltschaft bringen sollte, um einen Empfangsschein zu bekommen, sagte er, daß ich den Brief einfach in einen Briefkasten stecken sollte. Ich bemerkte, daß die Prozeduren der deutschen Justiz recht lächerlich sein würden, wenn die eigentliche Situation nicht so tragisch wäre. Ich fragte, ob bei einem Prozeß gegen mich ich Zugang zu den Ermittlungsakten bekommen würde und er bestätigte das.

Wohl verstehend, daß das Ziel des Treffens mir so wenig wie möglich Information zu geben und die Übergabe der standarten für Beschuldigte Information und schriftliche Unterlagen zu vermeiden war und ahnend, daß meine Strafanzeige zu keiner Ermittlung geführt hatte, bedankte ich mich zu Herrn Lieber für seine Zeit, bemerkte, daß ich Verständnis dafür hatte, daß Beamte die Anweisungen von oben unabhängig von ihrem Charakter ausführen müßten, und ging.

Beim Eingang/Ausgang bat ich die von mir iniziierte Ermittlung von der Aktennummer meiner Anzeige aufzuspuren und die Dame sagte, daß die Ermittlung abgeschlossen war. Ich fragte, ob das bedeutete, daß die Ermittlung eingestellt war (die Information war wichtig und ich traute nicht meine Deutsch Kenntnissen) und sie bestätigte das. Ich mußte feststellen, daß Herr Dr. Lieber mir einen sehr unpassenden Ratschlag gegeben hatte wie ich am besten zur Auskunft über diese Ermittlungen kommen konnte..



Ich besuchte danach die Dienststelle des Generalbundesanwaltes an der Karl-Heine Straße 12. Ich wollte mich nach dem Sachstand jener Punkte meiner Strafanzeige erkundigen, die meiner Meinung nach zur Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes gehörten wie die Handlungen von BKA. Mir wurde gesagt, daß diese Dienststelle Kommunikationen zum Generalbundesanwalt nicht vermittelt. Sonst war der Herr höflich und schrieb mir die Kontaktangaben des Generalbundesanwaltes in Karlsruhe auf. Doch auf dem Zettel stand nichts mehr als im Internet. Ich mußte aufgeben den Generalbundesanwalt zu kontaktieren..



Am selben Tag besuchte ich den Polizeirevier Leipzig West und erfuhr, daß die Akte von der Ermittlung für den Diebstahl meines Handy letzten Oktober der Staatsanwaltschaft überreicht worden war.

Am 25. Juli besuchte ich wieder die Staatsanwaltschaft in Leipzig und erhielt einen schriftlichen Einstellungsbescheid, nachdem die Tat keinem der Beschuldigten mit einer zur Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnte.

Unter der Beschwerdebelehrung nahm ich den Bescheid zur Kenntnis und fragte an, ob jemand von den Beschuldigten mit der Polizei in Verbindung stand. Ich gab meine Adressen in Leipzig und in Kanada und bis heute habe ich keinen Bescheid bekommen.



Einige Tage später besuchte ich zum dritten mal die Leipziger Staatsanwaltschaft um den Einstellungsbescheid für die von mir iniziierte Ermittlung zu bekommen. Der Angestellte am Eingang sprach am Telefon mit dem zuständigen Staatsanwalt oder Staatsanwältin und danach unterrichtete er mich, daß ich keinen Einstellungsbescheid kriechen würde. Ich fragte nach der Ursache und er antwortete, daß der zuständige Staatsanwalt so entschieden hatte.



Ich habe absichtlich keine Kommentare bis jetzt gemacht – unter Ihnen gibt es sicher Juristen oder sonstige sachkündige, die viel besser als ich die Handlungen der Leipziger Staatsanwälte beurteilen können. Trotzdem versuche ich hier nach meinen eigenen Möglichkeiten und Kapazität diese Handlungen einzuschätzen. Zuerst eine Verabredung – ich kann Verantwortung übernehmen nur für die Richtigkeit der Übergabe meiner Gespräche in der Staatsanwaltschaft nicht für die eigentliche Umstände. Ob man mein Gespräch mit dem Staatsanwalt aufgenommen hat, ist mir egal – ich schreibe in diesem Blog nur die Wahrheit, ob man mir aber die Wahrheit sagt, kann ich nicht wissen.

Ich beginne mit meiner Behandlung als Beschuldigter. Artikel 136 der deutschen Strafprozeßordnung besagt, daß dem Beschuldigten zu eröffnen ist, welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Ich glaube das Strafprozeßrecht sieht vor, daß er auch Akteneinsicht nehmen darf. Genau deshalb hat man mich am 23. Juli ins Zimmer 217 zur Vorsprache zugelassen – als jeder Beschuldigter, der von Abteilung VIII ermittelt wird, um Auskunft über meinen Tatvorwurf einzuholen. Als Nachweis veröffentliche ich hier den Besucherschein. Wenn Sie sich aber ihn genauer anschauen, werden Sie auch den Beweis finden, daß meine Vorsprache im Zimmer 217 nicht stattfand – es gibt keine Unterschrift und keinen Stempel für die Vorsprache, die jenigen auf der rechten Seite sind vom Ausgang. Herr Dr. Lieber, der seinen Worten nach nur sehr wenig über meine Akte wußte, weiß sehr gut und genug, warum ich die standarte Behandlung eines Beschuldigten nicht bekommen durfte und warum er mir nicht erlaubt hat, über die Tat, die mir zu Last gelegt worden ist, unterrichtet zu werden, indem er mich zu sich einlud, fast nichts sagte und eigentlich nichts vorzeigte. Ein Hinweis auf die ersten Posten des Blogs www.sexsklaverei.blogspot.com mit der Bemerkung, daß bestimmte Leute das geschriebene in diesen Posten unwahr halten, ist keine Beschreibung einer Straftat, besonders von einem Doktor in Jura. Ich bin aber sicher, daß dieser Umstand nichts mit Kompetenzproblemen zu tun hat, sondern mit einer bestimmten zielgestrebten juristischen Logik. Die Erklärung, die ich selbst finden kann, ist sehr beunruhigend: erstens, die Strafanzeige und die gezwungenen Aussagen einer Sexsklavin sind besonders nach der Veröffentlichung des SMS von Lili Nachweis nicht für meine Straftat, sondern für Verbrechen seitens des Anzeigeerstatters – Jens Kottke, und deshalb will man sie mir nicht geben, zweitens, vielleicht noch wichtiger - wenn ich die konkreten Beschuldigungen gegen mich kenne, kann ich mein Recht, zu meiner Entlastung einzelne Beweiserhebungen beanzutragen, üben. Es ist klar, daß die Staatsanwaltschaft in Leipzig, die schnell und still die Ermittlung meiner Strafanzeige eingestellt hat, genau das nicht will. Und wer nachdenken will, ob Herr Dr. Lieber wirklich sehr wenig über meine Akte wußte, soll sich zwei Fragen stellen und versuchen sie zu beantworten: erstens, wie und warum bin ich in sein Kabinett gelandet anstatt die Auskunft einzuholen und herauszugehen: und zweitens, ob ein Staatsanwalt, der nur sehr wenig über eine Akte weiß, den Beschuldigten zu einer Vernehmung einladen würde – das Mikrofon war auf dem Tisch und Herr Dr. Lieber war bereit gleich zu beginnen. Ich weiß nicht, ob es rechtswidrig ist, einem Beschuldigten, dem man die Straftat nicht erklärt hat, zu Äußerungen über seine Beschuldigung zu bewegen, aber ich finde es unzulässig und unethisch. Ich betone hier nur, daß ein eventuelles Unkenntnis zur Akte kein Grund sein soll mir den Tatvorwurf nicht zu erklären – dazu war meine Akte bei ihm, wenn nicht, konnte er mich zurück ins Zimmer 217 schicken.

Ich betrachte die Absichten des Staatsanwaltes mir die Strafanzeigen erst nach dem Abschluß der Ermittlung vorzuzeigen als grobe Verletzung meiner Rechte und es wird bedauernswert sein, wenn diese Absichten nicht rechtswidrig sind. Die Strafprozeßordnung sagt, daß man dem Beschuldigten die Gelegenheit vom Anfang geben soll, die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen und zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen. Wie kann ich im Prinzip das machen, wenn ich die Strafanzeigen gegen mich und damit auch die konkreten Beschuldigungen nicht kenne?


Noch eine Bemerkung zur Prozedur in Verbindung mit meinen Strafanzeigeerstattern. Ich weiß nicht, ob BKA und Jens Kottke eine gemeinsame Strafanzeige gegen mich oder zwei einzelne Strafanzeigen gegen mich erstattet haben, die zu einer Ermittlung gegen mich geführt haben. Ich freue mich aber über die Zusammensetzung meiner Strafanzeigeerstatter. Im Frühjahr von 2010 hat BKA sehr viel den Leipziger Menschenhändlern geholfen – bei der Neutralisierung det deutschen Frau, bei der Versteckung von Lili und meinen anderen ungarischen Bekannten von mir. Deshalb freue ich mich, daß die geheime, verbrecherische Zusammenarbeit zwischen Kottke und BKA nun auch mit einem öffentlichem Ausmaß in Verbindung mit der Strafanzeigeerstattung gegen mich bestätigt wird. Sie sind ein sehr passendes Paar, die gehören einfach zusammen. Aber ich gestehe, daß ich überrascht wurde zu erfahren, daß die Strafanzeige von BKA gegen mich bei der Leipziger Staatsanwaltschaft behandelt wird. Ich werde mich wundern, wenn diese Staatsanwaltschaft und das Leipziger Gericht Zuständigkeit haben, die Handlungen einer Bundesbehörde wie BKA zu beurteilen. Deshalb habe ich den Strafverfolger gefragt, ob BKA unreglamentierte Treffen durchführen kann. Mit der typischen für ihn Bescheidenheit antwortete der Staatsanwalt, daß er das nicht wußte. Ich verstehe seine Antwort als Anerkennung, daß er als Staatsanwalt in der Leipziger Staatsanwaltschaft für die Handlungen vom BKA nicht zuständig ist. Ich bestehe darauf, daß die Strafanzeige vom BKA gegen mich von einer Strafverfolgungsinstitution behandelt wird, die nicht nur für mich, sondern auch für die Handlungen der anderen Seite zuständig ist. Das andere ist eine Willkür zu meinem Nachteil, was nicht erlaubt sein sollte. Dazu verstehe ich nicht die rechtliche Begründung von BKA sich genau an die Leipziger Staatsanwaltschaft zu wenden – das Blog habe ich in Kanada, geschrieben, also der Tatort ist im Ausland, meine Treffen mit BKA fanden neben Eisenach, also in Thüringen, statt, BKA befindet sich in Wiesbaden und ich bin in Leipzig seit Juni 2010 abgemeldet.

Kurzum: mit Ausnahme des Rechts mich nicht zu äußern, wurden alle meine anderen Rechte als Beschuldigter willkürlich und in den meisten Fällen rechtswidrig verletzt.

Noch schlimmer wurde ich von der Staatsanwaltschaft als Anzeigeerstatter behandelt. Zwar hat man mir den Einstellungsbescheid über die Ermittlung wegen des Diebstahls meines Telefons gegeben, aber der wichtigste Grund diesen Bescheid zu fordern war die Reaktion der Staatsanwaltschaft in diesem Fall mit der Reaktion der selben bezüglich des Einstellungsbescheids in Verbindung mit meiner Strafanzeige wegen Menschenhandel zu vergleichen. Nicht zufällig habe ich beide Einstellungsbescheide in verschiedenen Tagen gefordert. Den zweiten, wichtigeren Bescheid habe ich nicht bekommen, aber der Vergleich ist da! Hier veröffentliche ich die erste Seite des Einstellungsbescheids über den Diebstahl. Ich habe ihn bekommen, weil ich ihn forderte. Ohne Zweifel forderte ich auch den wichtigeren Einstellungsbescheid aber den habe ich nicht bekommen. Wieder ist die Erklärung, die ich gefunden habe, sehr beunruhigend: ein Einstellungsbescheid erlaubt dem Strafanzeigeerstatter Beschwerde zu machen, die von der vorgesetzten Behörde behandelt werden muß, und noch wichtiger – wenn der Strafanzeigeerstatter auch Geschädigter ist (und ich bin Geschädigter – man hat mein Recht auf privates Leben verletzt, in dem man Lili mit Zwang von mir trennte, man hat meine Telefone rechtswidrig abgehört oder sogar mich unter Beobachtung gestellt und wegen meinem Einsatz gegen den Frauenhandel in Leipzig hat man mir das Einkommen entnommen) hat man das Recht auf Klageerzwingungsverfahren, was die gerichtliche Überprüfung der Anzeige ermöglicht. Ich glaube, daß die Verweigerung eines Einstellungsbescheids bei der Staatsanwaltschaft dem Anzeigeerstatter die Möglichkeit, diese Rechte zu benutzen, entnimmt und ist eindeutig mit der Versagung einer Rechtssprechung. Außer Zeugnis von Absichten, dem Anzeigeerstatter das Recht auf Rechtssprechung zu entziehen, ist die Verweigerung eines Einstellungsbescheids klares Zeugnis, daß entweder nicht errmittelt wurde oder die Ermittlung scheinbar war. Ich kann mir nicht vorstellen warum eine Strafverfolgungsbehörde, die richtig ermittelt hat, den Einstellungsbescheid nicht ausstellen wird. Ich behaupte, daß meine Strafanzeige bei der Leipziger Staatsanwaltschaft nicht ermittelt wurde oder höchstens einige ermittlungsähnliche Handlungen unternommen wurden.

Wer mir nicht glaubt, soll sich den hier veröffentlichen Einstellungsbescheid noch einmal anschauen. Die Straftat wurde am 24.06.2010 begangen, ich habe die Strafanzeige den nächsten Tag erstattet und das Verfahren wurde am 09.12.2010 eingestellt – fünf und einhalb Monate für einen einfachen Diebstahl eines Telefons! Wenn sie zum Posten „Die Strafanzeige(n)“ gehen, da sehen Sie daß ich die Strafanzeige wegen Menschenhandel Ende Dezember, genau vor Weihnachten ausgestellt habe und am 23. Juli, genau nach 7 Monaten, mußte ich feststellen, daß die Ermittlung eingestellt ist. Ob sie überhaupt stattfand und wenn ja, wann sie eingestellt ist, weiß ich nicht, weil man mich nicht informieren will, aber sogar wenn die Einstellung am 22. Juli geschehen ist, reichen sieben Monate für eine richtige Ermittlung einfach nicht aus!. Schauen Sie sich die Fragen im Posten, die die Ermittlung aufklären sollte – das sind 80%-90% der Fragen von der Strafanzeige. Ja, die Ermittler sollen die Behauptungen in einer Strafanzeige ermitteln und nicht unbedingt die Fragen des Anzeigeerstatters beantworten, aber eine richtige Ermittlung soll fast alle diese Fragen sowieso beantworten und es gibt noch mehrere Fragen zur Aufklärung bis man eine endgültige Entscheidung treffen kann. Dazu mußte man andere Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, in der Schweiz, in den USA und in Bulgarien kontaktieren. In Bulgarien sollte man die Klage einer Frau untersuchen, nach der sie von einem bulgarischen Zuhälter in einer Wohnung von Jens Kottke zur Prostitution gezwungen wurde. Das alles ist technologisch in 7 Monaten nicht schaffbar.

Wenn sie sich den Polizeizettel vom Posten „Der Wahrheit letzter Schluß“ und den Einstellungsbescheid in diesem Posten anschauen, werden Sie merken, daß beim Diebstahl eines Telefons die Rechtsnormen bei den Behörden eingehalten werden. Ich habe den schriftlichen Nachweis, daß ich eine Strafanzeige erstattet habe, ich weiß, daß es in der Polizei ein von mir unterschriebenes Protokoll gibt mit meinen Aussagen – also die Frage wer was gesagt hat und ob es stimmt, steht nicht und am Ende hat man mir einen Einstellungsbescheid ausgestellt und gegeben – wenn ich unzufrieden bin, kann ich mich beschweren. Wenn man aber über Menschenhandel Strafanzeige erstatten will, wie Sie in diesem Blog sehen können, werden anscheinend alle Rechtsnormen und Regeln durch Willkür und Vorstoße von den Behörden ersetzt.



Alleine meine willkürliche Behandlung bei der Leipziger Strafverfolgung hat mich zur Schlußfolgerung gebracht, daß diese Staatsanwaltschaft mir den Weg zur Rechtssprechung bewußt sperrt um die Menschenhändler und den Menschenhandel zu unterstützen. Diese Schlußfolgerung ist so schlimm und bedeutend, daß ich sie unbedingt aufklären und zur Prüfung stellen muß um zur Eindeutigkeit zu gelangen before ich sie als Realität akzeptiere.

Wie Sie schon erfahren haben, die Verfassung mancher Texte dieses Blogs wird als Straftat bei der Leipziger Strafverfolgung ermittelt. Das heißt, daß die Staatsanwälte diesen Blog verfolgen müssen, was ihn nicht nur zum Medium, sondern auch zum Kommunikationskanal zur Strafverfolgung macht. Dazu hat sie meinen Wohnsitz in Kanada.



Ich fordere hier die Leipziger Staatsanwaltschaft auf, die Rechtsnormen (einschließlich aber nicht ausschließlich) der deutschen Strafprozeßordnung einzuhalten und mir sowohl die Strafanzeigen gegen mich mit den entsprechenden Unterlagen als auch den Einstellungsbescheid in Verbindung mit der von mir erstellten Strafanzeige zu schicken. Wenn die Dokumentation meiner Beschuldigung nur vorgezeigt wird, kann die Vorsprache im deutschen Konsulat in Toronto stattfinden – ich will keine Privilegien, nur die standarte Einhaltung meiner Rechte, die mir in Leipzig verweigert wurde.

Ich fordere auch den Generalbundesanwalt auf, die obenerwähnten Rechtsnormen bei der Behandlung meiner Strafanzeige einzuhalten.



Ich glaube, ein Monats Zeit sollte dazu ausreichend sein.

Montag, 9. Juli 2012

Die neueste Statistik des Menschenhandels

Die Internationale Arbeitsorganisation hat neulich ihren zweiten Einschätzungsbericht über das Ausmaß der Zwangsarbeit in der Welt ´- zum Zweck der ökonomischen und sexuellen Ausbeutung, veröffentlicht. Ich finde die Angaben vielsagend und bemerkungswert und werde sie hier vorstellen und diskutieren.

Zuerst komme ich mit einigen Erklärungen. In der Abwesenheit von verläßlichen nationalen Statistiken (nur vier Länder in der Welt machen solche im nationalen Maß) beruht die gewählte Methodologie auf „berichtete Fälle“, was die Angaben unvermeidlich konservativ macht. Das Kriterium für Zwangsarbeit ist die Umöglichkeit für das Opfer die Zwangsarbeit loszuwerden. Der Fragebogen zu jedem Fall ist auch dazu gezielt, die Wahrscheinlichkeit für falsche Signale auszuschließen oder zu minimieren. Obwohl die Verfasser auch die nationalen Angaben haben, werden nur regionalen Angaben veröffentlicht. Da es keine Erklärung dazu gibt, gebe ich hier meine eigene Erklärung - aus politischem Druck. Jede Regierung will sagen können, daß die Probleme nicht in ihrem Land liegen. Schauen Sie mal das Kommentar eines Leipziger Beamten in diesem Blog – es gebe keinen Menschenhandel weder bei Kottke, noch in Leipzig. Und Schluß. Schließlich, wenn man die nationalen Angaben veröffentlicht, müssen die betroffenen Länder etwas reelles unternehmen, und genau das wollen ihre Entscheidungsträger nicht

Der Einschätzung zufolge gibt es heute in der Welt 20.9 Millionen Opfern von Zwangsarbeit, also Sklaven. 10% von ihnen sind im Staatssektor „beschäftigt“ (zum Beispiel Häftlinge) und 90% sind in der Privatwirtschaft „besetzt“. 4,5 Millionen (22%) von den Opfern werden für sexuelle Ausbeutung ausgenutzt, also das ist die Orientierungszahl der Zwangsprostituierten, der Sexsklavinnen in der Welt.
Die insgesamte Zahl der Weltopfern der Zwangsarbeit ist wirklich groß, aber das schlimmste ist, daß sie eine enorme Erhöhung von etwa 70% zur selben Zahl von der ersten Einschätzung in 2005, als 12,3 Millionen Opfern aufgezählt wurden, darstellt. Und diese Erhöhung ist nur für 7 Jahre gemacht worden! Da die 2012 Ziffer von den Verfassern als konservativ aber zum Unterschied von der 2005 Zahl nicht als minimal betrachtet wird, nehme ich auch die 7% niedrigere minimale Zahl – 19,5 Millionen um eine auch unzulässig hohe Erhöhung von etwa 58.5% zu bekommen

Am schlimmsten sieht es heute in der Region, die aus den südosteuropäischen Staaten Albanien, Bosnien, Kroatien, Serbien, Mazedonien Montenegro, der Türkei und aus den Staaten der Gemeinschaft der Unabhängigen Staaten (also die ehemaligen Sowjetrepubliken) zusammengesetzt wird. Mit 4,2 Opfern per 1 000 Einwohner hat die Region Afrika überholt, die 4 Opfern per 1 000 Einwohner hat. Am besten sieht er aus in der Region der entwickelten Ökonomien und EU Länder, wo „nur“ 1.5 Opfern per 1 000 Einwohner festgestellt sind. Die entsprechende Ziffer ist 1,5 Millionen Opfern. Die Verfasser sind der Meinung, daß die niedrige Rate in der Region auf die etablierten effektiven Kontrollemechanismen zurückzuführen ist. Ich bestreite aber, daß die Region zu loben ist und werde mich hier etwas eingehender mit ihren Ziffern auseinandersetzten.

Erstens, das ist eine Region, in der mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika das Sklaventum jahrhunderte lang unbekannt war.
Zweitens, das ist die Region mit dem höchsten Wachstum der Sklavenhaltung. In 2005 war die Anzahl der Sklaven in diesen Ländern 553 000 – 298 000 Sexsklaven, 94 000 Arbeitssklaven und 161 000 waren mit unbestimmter oder gemischter Ausbeutung.´Die Gesamtanzahl für 2012 – 1,5 Millionen bedeutet eine Erhöhung von den fantastischen für 7 Jahre 171%. Sogar wenn ich die 7% niedrigere minimale Zahl benutze – also 1,395 Millionen anwende, bekomme ich eine enorme Erhöhung von 152%. Der Anschluß der osteuropäischen Staaten an die EU hat eindeutig Sklaventum und nicht die viel proklamierten europäischen Ideale produziert. So ein Wachstum kann man ohne die Hilfe des Staates nicht erreichen und dieses Blog hat diese Hilfe in Deutschland und in der Schweiz deutlich gezeigt. Ich behaupte hier, daß die eigentliche Erhöhung die 200% überholt. Wegen der undurchdringlichen Kontrolle mit der Beteiligung der Polizeibehörden werden keine Fälle für die großen zentralen Sklavenhalterorganisationen wie die ungarische berichtet. Dazu wer Frauen bei Bordellbesitzern mit Bezug zu diesen Organisationen wie Jens Kottke hält, kann sorglos ausbeuten, schlagen und machen was er will – die Polizeibehörden werden seine Verbrechen beschützen. In der Region gibt es wirklich sehr gut etablierte Kontrollemechanismen, leider aber nicht für das Sklaventum sondern für die Sklaven. Also entwickelte Länder bedeutet auch entwickelte, gut organisierte und getarnte Sklavenhaltung.
Drittens, wegen der entwickelten Ökonomien und der Rezession werden in diesen Ländern viel weniger Sklaven für ökonomische Ausbeutung gebraucht, was aus der 2005 Ziffern deutlich zu sehen ist, und das ist vielleicht die einzige Region, in der die Sklaven für sexuelle Ausbeutung überwiegen. Ich schließe nicht aus, daß diese Region nach der Anzahl der Sexsklaven eigentlich führend ist. Kurzum, die niedrigere Prozentzahl der Opfern ist Resultat nicht von besseren Kontrollmechanismen sondern von niedrigeren Bedürfnissen der Sklavenhaltung.

Jetzt komme ich zu einer sehr wesentlichen Frage – der Nationalität der Opfern in der Region.
Die Verfasser der Einschätzung haben die entsprechenden Angaben, aber es ist nicht zufällig, daß sie diese Angaben nicht veröffentlicht haben.
Von meinem Treffen mit Frau Piskop wurde es eindeutig klar, daß die deutschen Behörden die Versklavung von deutschen Frauen wirklich verfolgen. Das beweist auch die ofizielle Statistik, nach der die Hälfte der sehr wenigen geretteten Opfern deutsche Frauen sind. Das selbe gilt für Frauen aus anderen westlichen Ländern, die in Deutschland arbeiten, beziehungsweise genießen deutsche Frauen in diesen Ländern den selben Schutz. Am sonsten ist in Deutschland keine Prostituierte von Ohrfeigen versichert.

Nach dem Anschluß der osteuropäischen Länder an die EU ist der Zustrom von Frauen aus den Nichtmitgliedsstaaten wesentlich gesunken. Das betrifft besonders die Frauen aus Afrika und die entsprechenden Handlungen der Behörden werden stark als Bekämpfung des Menschenhandels propagandiert. Die Wahrheit ist, daß im Überschuß von Sklavinnenangebot die Behörden nur die jenigen von den Frauen brauchen, die man am besten kontrollieren und ausbeuten kann – von den Ländern, die vom „System“, von dem Kottke spricht, umfaßt sind und deren Entscheidungsträger sich bereit erklärt haben, Sklavinnen zu liefern – von den neuen EU Ländern. Mit Ausnahme der in Deutschland seßhaften Ausländerinnen sind fast alle gastrolierenden Frauen, darunter auch alle Sexsklavinnen, aus Osteuropa heute.

Jetzt werde ich die Anzahl der Sexsklavinnen aus den neuen EU Ländern einschätzen. Ich nehme an, daß das Verhältnis Opfer per Bevölkerung gleich in allen Ländern der Region ist – 1,5 per 1 000 Einwohner. Bestimmt ist es nicht so, aber mehr Information habe ich nicht. Die Bevölkerung der neuen EU Länder, also der Herkunftsländer der Sklaverei, beträgt 97,7 Millionen und 1,5 per je 1 000 Einwohner macht aus 146 600 Opfern. Wir sind arm und importieren keine Sklaven. Die Bevölkerung der alten EU Länder, der Empfangsländer der Sklaverei, beträgt etwa 403,4 Millionen. Ich nehme an, daß 90% von den Opfern Osteuropäer sind was 1,35 Opfern per 1000 Einwohner ausmacht und zu einer Zahl von 544 600 führt. Die Zahl der osteuropäischen Opfern in der EU wird 691 200.

In Nordamerika haben wir die Vereinigten Staaten mit einer Bevölkerung von 311,5 Millionen und Kanada mit 34,1 Millionen. Für diese Länder nehme ich an, daß auf die Osteuropäer 20% der Fälle ausfallen – also 0,3 Opfern per 1000 Einwohner. Das macht aus 103 680 Opfern. Die insgesamte Zahl wird 794 880.

Für Australien (22, 3 Millionen) gebe ich einen Anteil der Osteuropäer von 10% - also 0,15 Opfern per 1 000 oder 3350 osteuropäeische Opfern.

Ich gebe 50% Anteil für Israel (7,6 Millionen) was 5720 Opfern macht.

Für Japan (127,45 Millionen) und Neuseeland (4,36 Millionen) gebe ich einen Anteil von 5% was insgesamt 12 750 osteuropäischen Opfern macht.

Für Island ist die Zahl unbedeutend, ich stelle es auf 0.

Ich gebe aber 90% Anteil für die Schweiz (7,8 Millionen) und Norwegen (4,7 Millionen) und bekomme noch 16 875 osteuropäischen Opfern.

Die insgesamte Anzahl der osteuropäischen Sklaven wird 833 575. Von 1,5 Millionen Fällen in der Region das ist eine optimistisch niedrige Ziffer, aber das habe ich bekommen.
Ich weiß von sicherer Quelle, daß es bulgarische Sexsklavinnen in Jamaika gibt, bin sicher, daß da nicht nur Bulgarinnen aus Osteuropa sind und kann mir vorstellen, daß in allen internationalen Ferienzentren, wo die Amerikaner Investitionen und Einfluß haben, osteuropäische Sexsklavinnen tätig sind (die Freier vollen Vielfalt), aber da ich keine konkrete Angaben habe, stelle ich die Ziffer auf 0. Ich habe auch keine Angaben über osteuropäische Sexsklavinnen im Nahen Osten und deshalb, und nicht weil sie es nicht gibt, stelle ich auch ihre Anzahl auf 0.

833 575 Opfern aus 97,7 Millionen Einwohner macht mehr als 8,5 Opfern auf 1 000 Einwohner!. Ohne die Opfern in Jamaika und den anderen Ferienparadiesen, im Nahen Osten, ohne die Opfern von den zentralen Frauenhandelsorganisationen und ohne die Opfer der mit Menschenorganen handelnden Mörder in Kosovo!. In Wirklichkeit sind es gewiß mehr als 10 Opfern per 1 000 Einwohner was wenigstens 1 Opfer per 100 Einwohner macht. Zu diesen 100 Einwohnern gehören aber Kinder, Männer, alte Leute. Die Frauen im zeugungsfähigen Alter stellen kaum mehr als 10% - 15% der veralteten Bevölkerung der Region dar. Und fast alle der osteuropäischen Opfern sind junge Frauen zur sexuellen Ausbeutung. Sklaventum für ökonomische Ausbeutung ist in Westeuropa nicht stark verbreitet, besonders nach den letzten und noch andaurnden Krisen. Dazu gibt es keine Merkmale, daß die Staatsbehörden an dieser Art von Sklaventum teilnehmen, denn dieses Sklaventum wird einfach nicht gebraucht. Sklaventum in der Agrarwirtschaft rechtfertigt nicht interkontinentale Transporte. Dazu werden auch in diesem Sklaventum Frauen benutzt – nicht zufällig war die Anzahl der gemischt ausgebeuteten Sklaven in 2005 so groß. Und dazu kommen die vielen Halbopfern, die in einer grauen Zone zwischen dem Sklaventum und der Freiheit schwanken.

Also ungefähr jede zehnte junge Frau aus den neuen EU Ländern ist Opfer des Sklaventums. Das bedeutet für uns, Osteuropäer, ein stiller Völkermord, von dem ich schon am Anfang dieses Blogs geschrieben habe. Und zu so einem Völkermord sind wir durch eine bewußte Zerstörung unserer Nationalökonomien, einschließlich durch Ausschluß von der internationalen Arbeitsverteilung, und durch ungesehenen Terror der staatlich sponsorierte (wie in Deutschland und in der Schweiz) organisierte Kriminalität gekommen.

Die neueste Statistik des Menschenhandels ermöglicht die implizite Offenbarung des eigentlichen Inhalts der Prozesse in Osteuropa die als „Demokratisierung“, „Übergang zur Marktwirtschaft“ und „europäische Vereinigung“ bezeichnet werden und mit großen, aus schönen Worten bestehenden Lügen getarnt sind.
Von jetzt ist es klar, daß die neue Statistik keine Veränderungen hervorrufen wird -  „business as usual“ will fortsetzen.

P.S. Inzwischen ist der neue US Jahresbericht über den Menschenhandel erschienen, nach dem die Anzahl der Weltopfern des Menschenhandels 27 Millionen ist. Einerseits, wie schon erwähnt von mir, sind die Ziffern der Internationalen Arbeitsorganisation wirklich konservativ, andererseits müssen die Amerikaner verschiedene Kriterien gebraucht und zusätzliche Sklavengruppen eingeführt haben.


Bis jetzt habe ich viel weniger über die schweizer Sklavenhalter geschrieben als über ihre deutschen „Kollegen“. Das ist das einzige Unrecht, was ich den deutschen Sklavenhaltern gemacht habe aus dem einzigen Grund, daß ich weniger über die Umstände in der Schweiz weiß. Nun werde ich aber ein bißchen einholen. Laut Die Neue Züricher Zeitung ist der amerikanische Jahresbericht sehr kritisch auf die Schweiz. Natürlich, erwähnt man nicht, daß Fedpol Sklavenhaltung treibt, aber der Bericht betone, daß die Schweiz die Minimalstandards für den Schutz der Opfer vom Menschenhandel nicht erfüllt. Besonders ist man kritisch auf das niedrige Zustimmungslalter in der Schweiz und man erwähnt, daß manche der Opfer sogar 14 Jahre alt sind. Der Bericht fordert die Schweizer zum Verbot der Prostitution Minderjähriger auf.

Als Menge der Opfern werdeh jährlich etwa 2 000 – 3 000 Frauen, vor allem aus Ungarn, Rumänien und Bulgarien, hineinimportiert. Interessant, kann es sein, daß die Leipziger Ungarinnen gemeint sind?